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Sicht die Verantwortung übernimmt. Es muss organisatorisch sichergestellt
werden, dass die Person, die als rechtlicher Unterzeichner eingetragen wird,
über die entsprechende Berechtigung verfügt. Grundsätzlich MUSS der Hauptunterzeichner angegeben
werden, in bestimmten Fällen kann dies aber unterbleiben. Diese Fälle sind in
den jeweiligen speziellen Leitfaden entsprechend angegeben.  Multidisziplinäre
Befunde: Der CDA-Standard in Release 2.0 erlaubt
nur die Angabe eines legalAuthenticator-Elements, es können jedoch beliebig
Befunden, die von mehreren Fachärzten mit unterschiedlicher Fachrichtung
gleichermaßen verantwortet werden), kann die Angabe des Hauptunterzeichners
entfallen, wenn mindestens zwei Mitunterzeichner angegeben werden.  Automatisch
erstellte Befunde: Bei Dokumenten, die von
„Geräten“ erstellt wurden (wenn der Inhalt durch einen Algorithmus erzeugt und
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