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elga-cdalab-2.06.2:Einleitung

3.714 Bytes hinzugefügt, 10:21, 4. Aug. 2017
Mikrobiologische Befunde
Dementsprechend ist folgende hierarchische Struktur abzubilden:
 [[Datei:Mikrobiologischer Befund.jpg||mini500px]] Zur Kennzeichnung des Mikrobiologiebefundes über die ServiceEvents siehe Kapitel. ==Hierarchie der Implementierungsleitfäden==Der vorliegende Implementierungsleitfaden basiert auf dem „Allgemeinen Implementierungsleitfaden“, der grundlegenden Implementierungsvorschrift für alle CDA Dokumente im österreichischen Gesundheitswesen [4]. Der CDA “Laborbefund“ hat grundsätzlich beiden aufeinander aufbauenden Implementierungsleitfäden zu folgen.[[Datei:Zusammenspiel der Implementierungsleitfäden .png|350px|thumb|center|Zusammenspiel der Implementierungsleitfäden.]] Die administrativen Daten im Dokumentheader und grundsätzliche Vorgaben für den medizinischen Inhalt werden vom „[[ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden#Medizinische_Inhalte_.28CDA_Body.29|Allgemeinen Implementierungsleitfaden]]“ definiert. Der jeweilige „Spezielle Implementierungsleitfaden“ enthält die Vorgaben für die medizinischen Inhalte und ergänzt gegebenenfalls die Header-Vorgaben.{{BeginYellowBox}}Für die Verwendung dieses Implementierungsleitfadens sind zusätzlich die Vorgaben aus<br/>'''„HL7 Implementation Guide for CDA® R2: Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“''' [OID Root 1.2.40.0.34.7.1]<br/>in der jeweils aktuellen Version vorausgesetzt.{{EndYellowBox}} ==Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden==<div class="violet">''Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:''<br/>Die Elemente erfordern keine speziellen Vorgaben. Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „Allgemeinen Implementierungsleitfadens“.</div> ==Menschenlesbar vs. maschinenlesbar: CDA Level 2 oder Level 3==CDA-Dokumente müssen grundsätzlich für menschliche Betrachter lesbar sein. Das gilt für sämtliche Inhalte, so wie sie vom Ersteller signiert worden sind. Technisch ist das über den so genannten CDA Text Level („Level 1“) und Section Level („Level 2“) umgesetzt. Zusätzlich können CDA-Dokumente auch codierte Teile enthalten, die für die automatisierte maschinelle Weiterverarbeitung gedacht sind, etwa zur automatischen Erstellung von Zeitverläufen über Ergebnisse aus mehreren, zu verschiedenen Zeitpunkten erstellten Befunden. Die maschinenlesbaren Teile werden technisch im so genannten CDA Entry Level („Level 3“) Teil des Befundes abgelegt. Dabei gelten folgende Regelungen, um sicherzustellen, dass der menschenlesbare Teil und der maschinenlesbare Teil keine widersprüchlichen Daten enthalten:Als verbindlich gelten die menschenlesbaren Inhalte, die im „Level 2“ dargestellt sind. Für ELGA Laborbefunde gilt, dass, sollte eine Sektion maschinenlesbare Inhalte codieren, der meschenlesbare Inhalt des Dokuments vollständig aus den codierten Inhalten erzeugt werden kann. Dies bedeutet, dass sämtliche Informationen in einer Sektion sowohl maschinenlesbar als auch menschenlesbar vorliegen. Der menschenlesbare Teil kann daher keine Daten enthalten, die im maschinenlesbaren Teil nicht enthalten sind. ==IHE Konformität=====Referenz===Der vorliegende Leitfaden baut auf den Definitionen des „Laboratory Technical Framework Volume 3 (LAB TF-3) Revision 3.0, 2011“ [3] auf, welche durch diesen Leitfaden weiter eingeschränkt werden. Dadurch erhalten die entsprechenden Templates ihre Gültigkeit und sind aus Konformitätsgründen bei Komponenten, welche über eine entsprechende Definition verfügen, auch anzugeben. ===Angabe der Adresse und Telefonnummer===Entsprechend den Vorgaben des IHE Frameworks für Labor sind für Personen und Organisationen die Angabe einer Adresse (addr-Element) und Telekom Verbindung (telecom-Element) verpflichtend. Diese können jedoch mit einem nullFlavor versehen werden.
Bürokraten, maintenanceshell, Prüfer, Administratoren
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