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elga-cdaalf-2.06.2:Technische Konformitätsprüfung

1.440 Bytes hinzugefügt, 11:06, 30. Aug. 2017
Schema-Prüfung
Die Mindestvoraussetzung, damit ein CDA-Dokument als „gültig“ erachtet wird, ist die fehlerfreie Validierung mit dem CDA-Schema.
Das maßgebliche CDA-Schema wird auf http://www.elga.gv.at/cda publiziert.
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==Schematron-Prüfung==
 
Im Unterschied zu einer CDA Schema Prüfung kann mittels einer Schematron-Prüfung jede beliebige Inhaltsvorschrift geprüft werden.
 
Das Schematron-Prüfmittel wird gemäß den Spezifikationen dieses Implementierungsleitfadens angefertigt, und stellt sicher, dass das geprüfte CDA-Dokument auch jene Anforderungen erfüllt, die über die Anforderungen des CDA Schemas hinausgehen. Solche Anforderungen sind beispielsweise:
* Optionalitäten von Elementen
** Zusätzliche Pflicht-Elemente
** Eventuell konditional von anderen Inhalten abhängig
* Anforderungen an den Inhalt von Elementen
** Bestimmte Code/Wertelisten
** Anzugebende IDs
* etc.
 
Das Absolvieren der Schematron-Prüfung ist der zweite Teil der technischen Konformitätsprüfung und stellt sicher, dass das geprüfte Dokument die in den Implementierungsleitfäden beschriebenen „Geschäftsregeln“ befolgt.
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Damit ein CDA-Dokument als vollständig „gültig“ hinsichtlich der ELGA Implementierungsleitfäden erachtet wird, ist die fehlerfreie Konformitätsprüfung mit den entsprechenden Schematron-Prüfregeln vorausgesetzt. Eine vollständige Prüfung der Geschäftsregeln kann nur durch einen menschlichen Prüfer erfolgen. Die ELGA GmbH kann auf Anfrage an http://cda@elga.gv.at eine solche Prüfung durchführen.
Die maßgeblichen Schematron-Prüfmittel werden auf http://www.elga.gv.at/cda publiziert.
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Bürokraten, maintenanceshell, Prüfer, Administratoren
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