Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ILF:Ambulanzbefund (Version 1)

626 Bytes hinzugefügt, 11:41, 27. Mai 2020
keine Bearbeitungszusammenfassung
{{ILF:Lizenzinformationen}}
==Verwendung von SchlüsselwörternVerbindlichkeit==Wenn im Text Die Verbindlichkeit und die Verbindlichkeit Umsetzungsfrist von Vorgaben angegeben wirdLeitfäden sind im Gesundheitstelematikgesetz 2012, BGBl.I Nr.111/2012 sowie in den darauf fußenden ELGA-Verordnungen geregelt.  Ein Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch Schlüsselwörter gekennzeichnet [gemäß RFC 2119]den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten („Mandatory“ (M), die in Majuskeln „Required“ (R) und „Fixed“ (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (GroßbuchstabenNebenversionen) geschrieben dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.  Die Angabe Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Verbindlichkeit ersetzt Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die Angabe von Kardinalität oder Nullwerten (die in HL7 Version 3 als NullFlavors ausgedrückt werden)technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
* MUSS bedeutet eine verpflichtend einzuhaltende Vorschrift (Gebot). Entspricht den Konformitätskriterien [R 1..*] und [M].
* NICHT ERLAUBT formuliert ein verpflichtend einzuhaltendes Verbot. Entspricht dem Konformitätskriterium [NP].
* SOLL oder EMPFOHLEN steht für eine pragmatische Empfehlung. Es ist gewünscht und empfohlen, dass die Anforderung umgesetzt wird, es kann aber Gründe geben, warum dies unterbleibt. Entspricht dem Konformitätskriterium [R 0..*].
* KANN oder OPTIONAL (engl. MAY, OPTIONAL) Die Umsetzung der Anforderung ist optional, sie kann auch ohne zwingenden Grund unterbleiben. Entspricht dem Konformitätskriterium [O].
{{ILF:Verbindlichkeit}}
{{ILF:Zielgruppe}}
{{ILF:Hinweis auf verwendete Grundlagen}}
3.920
Bearbeitungen

Navigationsmenü