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ILF:Labor- und Mikrobiologiebefund (Version 3)

1.461 Bytes entfernt, 14:19, 11. Mai 2021
Anwendungsfälle
=Anwendungsfälle=
Die Einsatzszenarien für dieses Datenaustauschformat werden in Form von Anwendungsfälle beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
[TODO: Die Definition in passendes Kapitel verschieben.überarbeiten]
'''Definition:''' Der Laborbefund wurde Die Einsatzszenarien für die Arbeit an diesem Leitfaden wie folgt definiert:  ''Ein Laborbefund (aus dem Bereich der med. u. chem. Labordiagnostik) ist der fachärztlich vidierte, kommentierte/interpretierte Befund morphologischer, biologischer, chemischer, molekularer, physikalischer und spezieller immunologischer Analyseverfahren aus Körpersäften, der Beurteilung ihrer morphologischen Bestandteile sowie dieses Datenaustauschformat werden in Form von ab- und ausgeschiedenem Untersuchungsmaterial zur Erkennung physiologischer Eigenschaften, krankhafter ZuständeAnwendungsfälle beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu Verlaufskontrollen und zur Gesundheitsvorsorge/Prophylaxe.'' ''ELGA Laborbefunde umfassen u. avermitteln. klinische Chemie und Immunchemie, Hämatologie (Erkrankungen des Blutes) und Hämostaseologie (Störungen Diese Beschreibung der Blutgerinnung), Proteinchemie, Serologie, molekulare Diagnostik, Toxikologie, Drugmonitoring, Mikrobiologie, Infektionsserologie, Zytologie, Untersuchungen Anwendungsfälle ist nicht normativ und die Hilfestellung keine Vorentscheidung für andere Fächer im Rahmen von Therapievorschlägen bei Gerinnungsstörungen, Antikoagulanzientherapien, der Impfkontrolle, Vorsorgediagnostik und Risikostratifizierung.'' ''Analysen des Sonderfaches "Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin" werden in einer gesonderten ELGA Dokumentenklasse (geplant) abgehandelt. '' ''Sofern keine andere Regelung zutrifft, obliegt die Entscheidung ob ein Befund in ELGA gestellt wird dem Befunderstellertatsächliche Umsetzung.''
''Im ELGA Laborbefund dürfen nur dann Ergebnisse aus genetischen Analysen enthalten sein, wenn ihre Dokumentation Der in Übereinstimmung mit dem Gentechnikgesetz (GTG § 71adiesem Leitfaden beschriebene Labor- und Mikrobiologiebefund dient zum Austausch von fertiggestellten, BGBlund fachärztlich vidierten Befunden innerhalb und zwischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. I Nr. 127/2005) erfolgtEin wesentlicher Nutzer der Befunde ist auch der Patient selbst, der die Befunde über das ELGA Bürgerportal einsehen wird. ''
Der in diesem Leitfaden beschriebene Laborbefund dient also zum Austausch von fertiggestellten, und fachärztlich vidierten Befunden innerhalb und zwischen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ein wesentlicher Nutzer der Befunde ist auch der Patient selbst{{BeginYellowBox}}Sofern keine andere Regelung zutrifft, der obliegt die Befunde über das Entscheidung ob ein Befund in ELGA Bürgerportal einsehen gestellt wirddem Befundersteller.{{EndYellowBox}}
Der in diesem Leitfaden beschriebene Laborbefund ist zur Dokumentation und Kommunikation (vollständig) fertiggestellter Laborbefunde gedacht.

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