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→Begriffsdefinitionen
|'''Immunisierungseintrag'''
|Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert ("Impfeintrag"), sondern auch weitere Informationen zu Immunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch Impftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher "Immunisierungseintrag".
Abgrenzung: Der e-Impfpass umfasst keine passiven Immunisierungen (Verabreichungen von Immunglobulinen) und auch keine Hyposensibilisierungen ("Allergieimpfungen"). Sollte eine bestimmte passive Immunisierung Teil eines öffentlichen Impfprogramms sein, kann diese ausnahmsweise zu Dokumentationszwecken aufgenommen werden.
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|'''Persönlicher e-Impfpass'''