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=Template ''atcdabbr_section_Entlassmanag_Pflegebetreuumfang''=
<p>Für den Entlassungsbrief Pflege: Informationen zum Entlassungsmanagement. Beinhaltet alle relevanten organisatorischen Maßnahmen und Informationen, die für die Weiterbetreuung nach der Entlassung notwendig sind, wie: „Verordnungen und Beantragungen“: z.B. medizinische Hilfsmittel, Gebührenbefreiungen „Mitgegebene Gebührenbefreiungen„Mitgegebene Gegenstände“: z. B. Hörgeräte, Zahnprothesen, orthopädische Hilfsmittel, persönliche Medizin- oder Pflegemittel „Weiterführende Pflegemittel„Weiterführende Betreuungen“: z. B. Kurzzeitpflege, Remobilisation, mobile Pflege, Tagespflege, ambulante Pflege, Hausbesuche durch Therapeuten „Schulungsunterlagen Therapeuten„Schulungsunterlagen und Informationsmaterialien“: z. B. Broschüren, Ratgeber, Anleitungen für Angehörige oder Patienten, Pflegeanleitungen „Organisatorische Pflegeanleitungen„Organisatorische Hinweise“: z. B. Ansprechpartner für Nachsorgetermine, Telefonkontakte Wichtiger TelefonkontakteWichtiger Hinweis: Wenn ein ärztlicher Entlassungsbrief existiert, SOLLEN ärztliche Termine, Kontrollen und Wiederbestellung NICHT in dieser Sektion vermerkt werden. Diese Daten sind im ärztlichen Entlassungsbrief in der entsprechenden Sektion anzuführen. Für den Pflegesituationsbericht: Informationen zur Beschreibung des Pflege- und Betreuungsumfangs. Beinhaltet alle relevanten Angaben zur Organisation, Intensität und Art der pflegerischen Versorgung, wie: „Art „Art und Umfang der Betreuung“: z.B. Berufsgruppen die beteiligt sind, zeitlicher Umfang der Betreuung (Wochentage, Uhrzeiten, Dauer einzelner Einsätze), Art der erbrachten Pflegeleistung (Grundpflege, Unterstützung bei Alltagsaktivitäten) „Finanzielle , Ambulatorien und Frühförderung (Entwicklungsförderung, mobile Frühförderung)„Finanzielle und administrative Informationen“: z.B. Pflegegeldstufe, Apotheken- und Krankenkassenbewilligungen für Pflege- und Hospizkarenz, Gebührenbefreiungen oder Sozialhilfeleistungen „Multiprofessionelle Sozialhilfeleistungen„Multiprofessionelle Informationen“: z.B. Abgestimmte Pflegepläne zwischen Pflegefachkräften, Therapeuten und Ärzten, Koordination von Therapieeinsätzen, Einbindung externer Unterstützungsnetzwerke (Ambulatorien, Apotheken, Spezialambulanzen, ehrenamtliche Hospizdienste)</p>
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