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→Vorgaben zum medizinischen Inhalt
[[Datei:Gliederung Befund GesBer1450.png|thumb|none|200px|<ref group="Abbildung">Gliederung nach obligatorischen Befundbereichen</ref>: Gliederung nach obligatorischen Befundbereichen]]
Innerhalb der verpflichtend zu führenden Section "Handlungsempfehlung" muss der dem Patienten mitgeteilte "Best Point of Service" (BPOS) nicht nur textuell, sondern auch codiert dokumentiert werden.
Ähnlich verhält es sich mit der optionale Section "Abfrageprotokoll", die eine Codierung des beim Patienten identifizierten Symptoms erfordert. Diese Strukturierung ist in der folgenden Grafik abgebildet.
=Anwendungsfälle / User Stories=