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→Vorgaben zum medizinischen Inhalt
Innerhalb der verpflichtend zu führenden Section "Handlungsempfehlung" muss der dem Patienten mitgeteilte "Best Point of Service" (BPOS) nicht nur textuell, sondern auch codiert dokumentiert werden.
Ähnlich verhält es sich mit der optionale optionalen Section "Abfrageprotokoll", die eine Codierung des beim Patienten identifizierten Symptoms erfordert. Diese Strukturierung ist in der folgenden Grafik abgebildet.
[[Datei:Strukturierung Handlungsempfehlung Abfrageprotokoll GesBer1450.png|thumb|none|500px|<ref group="Abbildung">Strukturierung von "Handlungsempfehlung" und "Abfrageprotokoll"</ref>: Strukturierung von "Handlungsempfehlung" und "Abfrageprotokoll]]