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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

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Begriffsdefinitionen
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
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|'''Patientenverfügungs-Register'''|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.|-|'''Patientenverfügungs-AnwendungePatientenverfügung'''|Die zentrale PatientenverfügungsELGA-Anwendung "ePatientenverfügung" umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
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|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
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|'''Andere Patientenverfügungen'''
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />). Wichtig: Andere Patientenverfügungen spielen keine Rolle in der ELGA-Anwendung ePatientenverfügung.
|-
|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
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Bearbeitungen

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