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Bearbeitungen
Änderungen
→UC 1 – Erstellung eines pathologischen Befundes
* Die Untersuchungsergebnisse werden durch den Pathologen oder entsprechend qualifiziertes Fachpersonal in den vorgesehenen Befundabschnitten dokumentiert.
* Ist zum Zeitpunkt der Befunderstellung ein Nachtrags- oder Ergänzungsbefund zu erwarten, ist dies im dafür vorgesehenen Befundabschnitt (eigene Sektion) zu dokumentieren.
* Nach Abschluss der Befundung wird der Befund durch den verantwortlichen Pathologen vidiert und in ELGA bereitgestellt.
** Vorläufige pathologische Befunde sowie Arbeitshypothesen (z. B. Befunde ausschließlich auf Grundlage von Gefrierschnitten) werden nicht in ELGA bereitgestellt.