Patientenverfügung

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Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben (siehe auch Begriffsdefintionen).  
 
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben (siehe auch Begriffsdefintionen).  
Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. An diese müssen sich die behandelnden ÄrztInnen halten, da ansonsten der strafrechtliche Tatbestand der „eigenmächtigen Heilbehandlung“ (Paragraph 110 StGB) vorliegt. Ausgenommen davon sind medizinische Notfallsituationen.  
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Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.  
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Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.
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Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
  
 
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "ÄrztInnen" schreiben sollten oder nur "Ärzte".
 
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "ÄrztInnen" schreiben sollten oder nur "Ärzte".
 
In der Praxis kann es für behandelnde ÄrztInnen schwierig sein, herauszufinden, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Manche Patienten deponieren Karten in der Geldbörse, mit Informationen, wo eine Patientenverfügung zu finden ist. Manche deponieren das Dokument auf dem Nachttisch. Vertrauenspersonen können ebenfalls über Vorliegen einer Patientenverfügung befragt werden. Weiters gibt es verschiedenste Register (von Notaren, Rechtsanwälten, Landeskrankenanstalten, usw.), die aber aufgrund deren Vielzahl in der Praxis oft nur mangelhaft abgefragt werden können.
 
 
Daher verstreicht mit der Suche nach dem Dokument oft unnötig Zeit. Die Schaffung einer zentralen Abfragemöglichkeit für ganz Österreich über die Elektronische Gesundheitsakte ist daher von besonderer Bedeutung.
 
Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
 
  
 
==Zweck des Dokuments==
 
==Zweck des Dokuments==

Version vom 5. Dezember 2020, 06:55 Uhr


Inhaltsverzeichnis


1 Zusammenfassung

Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das CDA-Dokument "ELGA Patientenverfügung" in Österreich. Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.

Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.

Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Bundesgesetz über Patientenverfügungen, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale CDA-Standard, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.

Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Dokuments Allgemeiner Implementierungsleitfaden. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren, für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden hier erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite (Art-Decor-Tabellen verstehen) erläutert wird.

Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel Anwendungsfälle beschrieben.

Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen

Auf der Diskussionsseite werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.

2 Informationen über dieses Dokument

2.1 Impressum

Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:
ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: +43.1.2127050
Internet: www.elga.gv.at Email: cda@elga.gv.at
Geschäftsführer: DI Dr. Günter Rauchegger, DI(FH) Dr. Franz Leisch

Redaktion, Projektleitung, Koordination:
Stefan Sabutsch, stefan.sabutsch@elga.gv.at

Abbildungen: © ELGA GmbH

Nutzung: Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14, 8010 Graz; www.hl7.at.
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.

Download unter www.gesundheit.gv.at und www.elga.gv.at/cda

2.2 Haftungsausschluss

Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht und über ein öffentliches Kommentierungsverfahren kontrolliert. Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die Autoren, Herausgeber oder Mitwirkenden erhoben und/oder abgeleitet werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls nicht beabsichtigt und von den Erstellern des Dokumentes nicht gewünscht.

2.3 Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.

2.4 Lizenzinformationen

Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.

HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen.

Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria.

HL7® und CDA® sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm

2.4.1 Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")

Third Party Intellectual Property

Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass HL7 Austria nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").
Die Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich.
Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.


2.4.2 SNOMED CT

Wichtige Information zur SNOMED CT Lizenz

Dieser Leitfaden enthält Material, das durch SNOMED International urheberrechtlich geschützt ist. Jede Verwendung von SNOMED CT in Österreich erfordert eine aufrechte Affiliate Lizenz oder eine Sublizenz. Die entsprechende Lizenz ist kostenlos, vorausgesetzt die Verwendung findet nur in Österreich statt und erfüllt die Bedingungen des Affiliate License Agreements. Affiliate Lizenzen können über das Member Licensing and Distribution Service (MLDS) direkt beim jeweiligen NRC beantragt werden: MLDS für Österreich.

2.4.3 Weitere Terminologien

Im Folgenden finden Sie eine nicht-exhaustive Liste von weiteren Terminologien, die eine solche separate Lizenz erfordern können:

Terminologie Eigentümer, Kontaktinformation
Logical Observation Identifiers Names & Codes (LOINC) [1] Regenstrief Institute, Inc. [2]
Unified Code for Units of Measure (UCUM) [3] Regenstrief Institute, Inc. [2]
International Classification of Diseases (ICD) [4] World Health Organization (WHO) [5]
ICD-10 BM*G*[6] Für Gesundheit zuständiges Bundesministerium www.sozialministerium.at
Anatomical Therapeutic Chemical Classification System (ATC) [7] World Health Organization (WHO)[5]
Pharmazentralnummer (PZN) ARGE Pharma im Fachverband der chemischen Industrie Österreichs (FCIO) der Wirtschaftskammern Österreichs (WKO) [8]
EDQM-Codes Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln [9]
Medical Device Communications (MDC) vom ISO/IEEE 11073 Standard MDC wird als Substandard 10101 "Nomenclature" in "Health informatics - Medical / health device communication standards", kurz 11073, geführt und werden mit einem Copyright bei IEEE SA am österreichischen Termserver bereitgestellt. [10], [11]

Die Terminologien werden am österreichischen Terminologieserver zur Verfügung gestellt.

2.5 Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards

Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International[12] gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert[13].

CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML[14] folgen dem Basisstandard HL7 Version 3[15] mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® [16] als Spezifikationsplattform.

  • HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [17]
  • HL7 Referenz-Informationsmodell (RIM)[18]
  • HL7 V3 Datentypen [19]
  • HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1[20]

Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)[21], die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden (www.HL7.at). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.

Die ELGA Patientenverfügung basiert auf den Vorgaben des Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020.

2.6 Verbindlichkeit

Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.

Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.

Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten („Mandatory“ (M), „Required“ (R) und „Fixed“ (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.

Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.

2.7 Wichtige unterstützende Materialien

Auf der Website ELGA Patientenverfügung Guide werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:

  • die PDF-Version dieses Leitfadens
  • Beispieldokumente
  • CDA-Schema
  • Schematron-Prüfregeln

Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen wurden im Art-Decor Projektrepository Patientenverfügung erstellt und können dort eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH (www.elga.gv.at/CDA) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.


Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an cda@elga.gv.at gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.elga.gv.at/CDA.

2.8 Bedienungshinweise

2.8.1 Farbliche Hervorhebungen und Hinweise

Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:

Hinweis:
Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden

Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:

Verweis
Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:…

Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:

<BEISPIEL>
<languageCode code="de-AT" />

2.8.2 PDF-Navigation

Nutzen Sie die bereitgestellten Links im Dokument (z.B. im Inhaltsverzeichnis), um direkt in der PDF-Version dieses Dokuments zu navigieren. Folgende Tastenkombinationen können Ihnen die Nutzung des Leitfadens erleichtern:

  • Rücksprung: Alt + Pfeil links und Retour: Alt + Pfeil rechts
  • Seitenweise blättern: "Bild" Tasten
  • Scrollen: Pfeil nach oben bzw. unten
  • Zoomen: Strg + Mouserad drehen
  • Suchen im Dokument: Strg + F

3 Einleitung

3.1 Ausgangslage und Motivation

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.

Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im Bundesgesetz über Patientenverfügungen festgeschrieben (siehe auch Begriffsdefintionen). Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.

Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.

Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.

TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel ILF:Patientenverfügung#Sprachliche_Gleichbehandlung bin ich mir nicht sicher, ob wir "ÄrztInnen" schreiben sollten oder nur "Ärzte".

3.2 Zweck des Dokuments

Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ enthalten.

Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente.

TODO [GKL]: Link zeigt momentan auf die Guide-Seite des ALF. Ggf. direkt auf den Leitfaden verlinken?

3.3 Zielgruppe

Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler und Berater, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.

4 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess

Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.

Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts ist daher nicht möglich.

Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.

Dieser Implementierungsleitfaden entstand durch die Harmonisierungsarbeit der AG Patientenverfügung [TODO:anpassen], im Zeitraum von TODO. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden durch ihre Organisation delegiert.

Die Arbeitsgruppe harmonisierte primär die inhaltlichen Vorgaben und soweit möglich die zu verwendenden Terminologien (Value Sets). Die Formulierung der technischen Spezifikation des CDA Implementierungsleitfadens Patientenverfügung erfolgte durch die ELGA GmbH parallel bzw. nach der inhaltlichen Festlegung.

Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung soll durch eine Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012, BGBl.I Nr.111/2012 begründet werden.

4.1 Revision der Leitfäden

Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.

Der CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.

Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“, die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“. Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.

4.2 Autoren und Mitwirkende

Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.

4.2.1 Autoren

Das Redaktionsteam bestand aus folgenden Personen1:

Name Organisation Rolle
Stefan Sabutsch ELGA GmbH, HL7 Austria Autor, Herausgeber
Andrea Klostermann ELGA GmbH Autor
Nikola Tanjga ELGA GmbH Autor

Unter Mitwirkung von1: Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)

4.2.2 Mitwirkende

Teilnehmer der Arbeitsgruppe ELGA Patientenverfügung1: TODO

1 Personen sind ohne Titel angegeben

5 Begriffsdefinitionen

Begriff Definition
Patientenverfügungs-Anwendung Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
Patientenverfügungs-Register Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.

TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel ILF:Patientenverfügung#Sprachliche_Gleichbehandlung bin ich mir nicht sicher, ob wir "Patientinnen und Patienten" schreiben wollen oder nur "Patienten".

Verbindliche Patientenverfügung Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß Bundesgesetz über Patientenverfügungen) besondere Vorgaben:
  • In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
  • Ein Arzt muss den Patienten über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
  • Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
  • Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten erneuert werden.


Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:

  • Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von Patient / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
  • Datum der Errichtung
  • Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
  • Bestätigung, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt

Optionale Angabe:

  • Weitere Anmerkungen des Patienten
  • Benennung einer konkreten Vertrauensperson
  • Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
  • Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.
Andere Patientenverfügungen "Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG).

6 Technischer Hintergrund

6.1 ELGA

Der technische Hintergrund ist dem allgemeinen Leitfaden zu entnehmen.

7 Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden

8 Funktionale Anforderungen

8.1 Darstellung

Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im ELGA GitLab verfügbar.

8.2 Verwendung in der ELGA Infrastruktur

8.2.1 Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten) (TODO: alle Infos: siehe Übersichtstabelle Header)

Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage (www.elga.gv.at) abrufbar.

XDS-Mapping Optio-

nalität

CDA-Element

clinicalDocument.

Beispiel Erklärung
formatCode R .templateId/@extension
  • @extension="XDSdocumentEntry.formatCode ^urn:hl7-at:TODO:2020"
  • @displayName= "TODO"
Version des Implementierungsleitfaden Patientenverfügung mit XDSdocumentEntry.formatCode als Extension.

Das templateId-Element mit einer Extension beginnend mit "XDSdocumentEntry.formatCode^" wird ins XDS-Attribut formatCode gemappt (ohne Präfix XDSdocumentEntry.formatCode^).

typeCode R .code
  • @code="TODO"
  • @displayName="TODO"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
Dokumenttyp
classCode R .code.translation
  • @code="TODO"
  • @displayName="TODO"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
Bezeichnet die „Dokumentklasse“ in dem untergeordneten "translation"-Element.
title R .title TODO TODO
eventCodeList R .documentationOf

.serviceEvent.code

  • @code="TODO"
  • @displayName="TODO"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
  • @codeSystemName="SNOMED CT"
Code der Gesundheitsdienstleistung.
serviceStartTime R .documentationOf.serviceEvent

.effectiveTime.low

Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (erster medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung) Beginn der Gesundheitsdienstleistung.
serviceStopTime R .documentationOf.serviceEvent

.effectiveTime.high

Zeitpunkt des Behandlungsendes (letzter medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung, muss sich von Behandlungsbeginn unterscheiden) Ende der Gesundheitsdienstleistung.

9 Anwendungsfälle

Folgende Anwendungsfälle sind im Zusammenhang mit Patientenverfügungen und deren Verfügbarmachung in ELGA zu beachten.

In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6. (1), welche zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet sind, können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet.

Sofern die technischen Möglichkeiten bestehen und eine entsprechende Verordnung dies erlässt, sollen auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6. (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.

Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern oder erneuern und in ELGA verfügbar machen lassen können.

Die Abläufe gelten für "verbindliche Patientenverfügungen" und "andere Patientenverfügungen" (gem. § 8 PatVG) gleichermaßen.

Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.

9.1 UC 1 Patientenverfügung in ELGA verfügbar machen

9.1.1 UC 1 Beschreibung

  1. Eine Patientin möchte eine verbindliche Patientenverfügung erstellen. Sie vereinbart einen Termin mit einem Arzt, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der Arzt klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Optional kann ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungsformular verwendet werden.
  2. Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig.
  3. Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden.

Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.

9.1.2 UC 1 Akteure

  • ELGA-Teilnehmer
  • Aufklärender Arzt
  • Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6. (1))
  • ELGA Ombudsstelle

9.1.3 UC 1 Vorbedingung

  • Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.
  • Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.

9.1.4 UC 1 Ablauf

Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Dies und das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des CDA Dokuments „ELGA Patientenverfügung“ in die Dokumentmetadaten übernommen.

9.1.5 UC 1 Ergebnis

Das CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar.

TODO [GKL]: Dh. die Patientenverfügung ist grundsätzlich max. 8 Jahre lang verbindlich, bleibt aber nach dem Tod der Patientin 10 Jahre lang in ELGA verfügbar?

Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.

9.2 UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern

Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden.

Verbindliche Patientenverfügungen werden nach 8 Jahren unverbindlich (wenn vom Patienten nicht eine kürzere Zeit angegeben wurde). Verbindliche Patientenverfügungen können unverändert verlängert werden (UC 2a), unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerspruch) bestehen.

Jede vom Patienten nachträglich gewünschte Änderung seiner (verbindlichen oder unverbindlichen) Patientenverfügung resultiert in Anwendungsfall UC 2b: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden (allerdings gelten hier etwas andere Vorgaben als bei UC1).

9.2.1 UC 2 Akteure

  • ELGA-Teilnehmer
  • Aufklärender Arzt
  • ELGA Ombudsstelle
  • Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6. (1))

9.2.2 UC 2 Vorbedingung

  • Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
  • Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.

9.2.3 UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)

9.2.3.1 UC 2a Beschreibung

Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern (dazu kann ein Formular verwendet werden: „Erneuerung einer Patientenverfügung“). Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt.

9.2.3.2 UC 2a Ablauf

  1. Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“ (siehe UC1). Eine erneute Rechtsberatung ist optional.
  2. Die Patientin bringt die Erneuerung ihrer Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des CDA Dokuments „Erneuerung der verbindlichen ELGA Patientenverfügung“ in die Dokumentmetadaten übernommen.

9.2.3.3 UC 2a Ergebnis

Neben der verbindlichen Patientenverfügung liegt auch das Dokument zur (unveränderten) Erneuerung der Patientenverfügung (eigener Dokumenttyp) in ELGA vor. Die Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erstellungsdatum der Erneuerung erneut zu laufen.

9.2.4 UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen

9.2.4.1 UC 2b Beschreibung

Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.

9.2.4.2 UC 2b Ablauf

  1. Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.
  2. Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich (wie UC1).
  3. Die Patientin bringt die neue Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, scannt er das mitgebrachte Dokument und erstellt ein neues CDA Dokument „ELGA Patientenverfügung“ in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).

9.2.4.3 UC 2b Ergebnis

Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die alte ELGA Patientenverfügung soll über eine Historie in ELGA weiterhin abrufbar sein, da diese jedenfalls die Informationen des Rechtsberaters enthält.

Sofern die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist ab Erstellungsdatum erneut zu laufen. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.

Anmerkung: Jede vom Patienten nachträglich gewünschte Änderung seiner Patientenverfügung resultiert in diesem Usecase: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.

TODO [GKL]: Trifft dieser Use Case auch zu, wenn eine verbindliche Patientenverfügung nach 8 Jahren zu einer anderen Patientenverfügung wird und einige Zeit später die Patienten diese wieder verbindlich machen will, ohne inhaltlich etwas zu ändern?

9.3 UC 3 Patientenverfügung widerrufen

9.3.1 UC 3 Beschreibung

Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle.

9.3.2 UC 3 Akteure

  • ELGA-Teilnehmer
  • ELGA Ombudsstelle

9.3.3 UC 3 Vorbedingung

  • Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
  • Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben

9.3.4 UC 3 Ablauf

Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie das Widerspruchsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses.

Das Datum der Errichtung des Widerspruchs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerspruchs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des CDA Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“ in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.

9.3.5 UC 3 Ergebnis

Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“ in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerspruchs, ist im Protokoll ersichtlich.

Alte Patientenverfügungen sind in einer Historie abrufbar.

9.4 UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen

„Lesen“, d.h. Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen über ELGA.

Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentation ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, aber sonst an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht.

9.4.1 UC 4 Beschreibung

9.4.1.1 Abruf durch ELGA-GDA

  • Behandelnder Arzt: Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung errichtet hat. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.
  • Aufklärender Arzt: Der aufklärende Arzt ruft im Zuge von UC 1 und UC 2 die ELGA seiner Patientin auf.

9.4.1.2 Abruf durch ELGA-Teilnehmer

Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.

9.4.1.3 Abruf durch ELGA Ombudsstelle

Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.

9.4.2 UC 4 Akteure

  • ELGA-Teilnehmer
  • ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)
  • ELGA GDA

9.4.3 UC 4 Vorbedingungen

Der Akteur ist zum Zugriff auf betreffende Daten in ELGA berechtigt

9.4.4 UC 4 Ergebnis

Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.

9.5 UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen

9.5.1 UC 5 Beschreibung

Die Patientin verstirbt, 10 Jahre danach muss die ELGA Patientenverfügung gelöscht werden.

9.5.2 UC 5 Akteure

Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt

9.5.3 UC 5 Vorbedingungen

Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA.

9.5.4 UC 5 Beschreibung

Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen. 

9.5.5 UC 6 Ergebnis

Die ELGA Patientenverfügung wurde aus dem Patientenverfügungsregister gelöscht.

10 Konformitätsprüfung

Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit Header und Body. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“.

Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wieder: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige W3C Schemas dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe Schema-Prüfung). Darüber hinaus existieren eine Reihe von Schematron Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe Schematron-Prüfung). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu „Templates“ zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.

Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.

Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:

11 Datentypen

Im Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.

12 Dataset der Patientenverfügung

TODO: entfernen? Das Dataset (auch "Datenarten" oder "Konzepte") listet alle mit der Arbeitsgruppe abgestimmten Inhalte des Leitfadens auf. Es enthält Beschreibungen der Elemente mit Synonymen.

Dataset-Elemente können auf das CDA Datenmodell gemappt werden. In den Metadaten eines Templates sind alle assoziierten Konzepte auf einen Blick ersichtlich. Im Template-Body wird das assoziierte Konzept beim entsprechenden Datenelement angezeigt.

Die Live-Version des Datasets in Art-Decor kann unter folgendem Link betrachtet werden.

13 Technische Spezifikation

Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.

Der Header entspricht im Wesentlichen den bisherigen ELGA CDA-Leitfäden ("Allgemeiner Leitfaden"). Der Body enthält die tatsächlichen (fachlichen) Inhalte des Dokuments.

13.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers

TODO: evtl. Spalte allgemeiner Leitfaden entfernen? oder PV farblich hervorheben

TODO [GKL]: ich würde die Zeilen der Spalten unter Kard/Konf Vergleich vielleicht grün (oder andere Farbe) hinterlegen, wenn es keinen Unterschied gibt und orange oder rot, wenn es einen Unterschied gibt (siehe Beispiel unten). Vielleicht auch nur die Unterschiede hervorheben.

Bedeutung / Link zum Kapitel CDA-Element Kard/Konf Vergleich Bedeutung / Link zum Kapitel
Allgem. Leitfaden Patientenverfügung
Hoheitsbereich des Dokuments realmCode 1..1 M 1..1 M
Kennzeichnung CDA R2 typeId 1..1 M 1..1 M
Kennzeichnung von Strukturvorschriften templateId 3..* M 3..* M
Dokumenten-Id id 1..1 M 1..1 M
Klassifikation des Dokuments (fein und grob) code

  translation

1..1 M

  1..1 M

1..1 M

  1..1 M

code: Dokumententypen zur Auswahl:

- Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"

- Erneuerung der Patientenverfügung code:TODO

- Widerruf der Patientenverfügung code:TODO

translation: Dokumentenklasse:

Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"

Titel des Dokuments title 1..1 M 1..1 M abhängig von Dokumenttyp:

- "Patientenverfügung"

- "Erneuerung der Patientenverfügung"

- "Widerruf der Patientenverfügung"

Status des Dokuments sdtc:statusCode 0..1 C NP Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
Terminologie-Datum des Dokuments hl7at:terminologyDate 1..1 M 1..1 M TODO
FormatCode des Dokuments hl7at:formatCode 1..1 M 1..1 M urn:hl7-at:pat-verf:2020
Fachliche Zuordnung des Dokuments hl7at:practiceSettingCode 1..1 M 1..1 M ELGA_PracticeSetting:

"Rechtliche Dokumente", "F063"

Erstellungsdatum des Dokuments (medizinisch relevantes Datum) effectiveTime 1..1 M 1..1 M Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung / der Erneuerung / des Widerspruchs (nicht das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments)
Vertraulichkeitscode confidentialityCode 1..1 M 1..1 M
Sprachcode des Dokuments languageCode 1..1 M 1..1 M
Versionierung des Dokuments setId

versionNumber

1..1 M

1..1 M

1..1 M

1..1 M

versionNumber: fixer Wert 1
Patient recordTarget 1..1 M 1..1 M
Verfasser des Dokuments author 1..* M 1..1 M Veranwortliche Person (u. Organisation), die CDA-PV in ELGA einstellt.

authorTime: Erstellungsdatum des CDA-Dokuments

Personen der Dateneingabe dataEnterer 0..1 O NP
Informant informant 0..* O NP
Verwahrer des Dokuments custodian 1..1 M 1..1 M Patientenverfügung-Anwendung (Register)
Beabsichtigte Empfänger des Dokuments informationRecipient 0..* O NP
Rechtlicher Unterzeichner, wird im speziellen Leitfaden definiert. legalAuthenticator 0..* C NP
Weitere Unterzeichner authenticator 0..* O NP
Weitere Beteiligte (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden) participant 0..* O NP
Zuweisung und Ordermanagement inFulfillmentOf 0..* O NP
Gesundheitsdienstleistungen documentationOf 0..* O 1..1 M bei:

- Verbindlicher Patientenverfügung

- Erneuerung der verbindlichen PV

NP bei:

- anderen Patientenverfügungen

- Dokumenttyp Widerspruch

  serviceEvent   1..1 M   1..1 M bei verbindlicher PV + Erneuerung:

- serviceStartTime: Errichtungsdatum der PV  (Rechtsgültigkeit)

- serviceStopTime: Fixer Wert: 8 Jahre (gesetzliche Frist), außer der Patient möchte die Verbindlichkeit der PV individuell verkürzen.

- code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED

Bezug zu vorgehenden Dokumenten relatedDocument 0..1 O NP
Einverständniserklärung authorization NP NP
Patientenkontakt (Aufenthalt) componentOf

  encompassingEncounter

0..1 O

  1..1 M

NP
[Tabelle 1]Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung

13.2 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys

Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerspruch.

13.3 CDA Templates

13.3.1 Document Level Templates

13.3.1.1 Patientenverfügung

Id1.2.40.0.34.6.0.11.0.13Gültigkeit2020‑11‑02 12:10:20
StatusKyellow.png EntwurfVersions-Label1.0.0
Nameatpv_document_PatientenverfuegungBezeichnungPatientenverfügung
KontextPfadname /
KlassifikationCDA Document Level Template
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
Benutzt
Benutzt 11 Templates
Benutzt als NameVersion
1.2.40.0.34.6.0.11.1.10InklusionKgreen.png Document Realm (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.30InklusionKgreen.png Document TypeId (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.1InklusionKgreen.png Document Id (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.46InklusionKgreen.png Document TerminologyDate (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.11InklusionKgreen.png Document Effective Time (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.12InklusionKgreen.png Document Confidentiality Code (1.0.2+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.13InklusionKgreen.png Document Language (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.3InklusionKyellow.png Record Target (1.2.1)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.2InklusionKgreen.png Author (1.0.3+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.4InklusionKgreen.png Custodian (1.0.1+20211213)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.5InklusionKgreen.png Legal Authenticator (1.0.0+20210219)DYNAMIC
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
hl7:ClinicalDocument
1 … 1M(atp...ung)
Treetree.png@classCode
cs0 … 1FDOCCLIN
Treetree.png@moodCode
cs0 … 1FEVN
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.10 Document Realm (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:realmCode
CS1 … 1M
Hoheitsbereich des Dokuments.

Fester Wert: @code = AT
(aus Value Set „ELGA_RealmCode“)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@code
1 … 1FAT
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.30 Document TypeId (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:typeId
II1 … 1MDokumentformat CDA R2
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F2.16.840.1.113883.1.3
Treeblank.pngTreetree.png@extension
st1 … 1FPOCD_HD000040
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MeHealth Austria Dokumente (basierend auf "Allgemeinen Leitfaden")
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.6.0.11.0.1
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MOID des Leitfadens Patientenverfügung (dient als informative Referenz).(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.7.26
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MtemplateId der Patientenverfügung
(DocumentLevelTemplate für Schematron)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.6.0.11.0.13
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.1 Document Id (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:id
II1 … 1MDokumenten-Id des CDA-Dokuments.
Es MUSS eine gültige und innerhalb des ID-Pools eindeutige Dokumenten-ID angegeben werden.

Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1R
Treetree.pnghl7:code
CE1 … 1MDokumenttyp Patientenverfügung "42348-3"


Hinweis zum XDS-Mapping:
Wird in das XDS DocumentEntry Metadaten-Attribut XDSDocumentEntry.typeCode übernommen.
Zu berücksichtigen sind jeweils die Attribute @code, @codeSystem und @displayName.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1F42348-3
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.1
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FLOINC
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1FAdvance directives
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:translation
CE1 … 1MDokumentenklasse "Patientenverfügung" "42348-3"


Hinweis zum XDS-Mapping: Dieses Element wird ins XDS-Attribut XDSDocumentEntry.classCode gemappt.
Zu berücksichtigen sind jeweils die Attribute @code, @codeSystem und @displayName.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1F42348-3
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.1
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FLOINC
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1FAdvance directives
Treetree.pnghl7:title
ST1 … 1MDer Titel des Dokuments ist abhängig vom Inhalt
  • "Patientenverfügung"
  • "Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung"
  • "Widerruf"
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:statusCode
NPDer Status der Dokumentenklasse Patientenverfügung muss immer "completed" sein und ist daher verboten.


Hintergrund: Gemäß Patientenverfügungs-Gesetz darf eine Patientenverfügung nicht geändert werden, ein Dokument-Update mit einer neuen Version des Dokuments ist daher ausgeschlossen.

(atp...ung)
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.46 Document TerminologyDate (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7at:terminologyDate
TS.DATE.FULL1 … 1MDas Terminologie-Datum des Dokumentes
Das Datum, an dem die lokal zur Implementierung verwendeten Value Sets mit dem österreichischen Terminologieserver abgeglichen wurden, wird hier angegeben.
(atp...ung)
 ConstraintDas Datum der letzten Terminologie-Aktualisierung MUSS entsprechend klassischer HL7 V3 Notation im Format "YYYYMMDD" angegeben werden.
Beispiel: 20200527
Treetree.pnghl7at:formatCode
CD1 … 1M
XDS FormatCode


↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
 @code wird in das XDS-Attribut XDSDocumentEntry.formatCode übernommen.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@code
CONF1 … 1Furn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
1 … 1F1.2.40.0.34.5.37
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
1 … 1FHL7 Austria Patientenverfügung 1.0.0+20210331
Treetree.pnghl7at:practiceSettingCode
CD1 … 1MDie fachliche Zuordnung des Dokumentes
(aus dem Value Set atcdabbr_PracticeSetting_VS 1.2.40.0.34.10.75)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FELGA_PracticeSetting
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
st0 … 1FRechtliche Dokumente
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F1.2.40.0.34.5.12
Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1FF063
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.11 Document Effective Time (DYNAMIC)
EFFECTIVETIME - Errichtungsdatum


Das Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung / der Erneuerung / des Widerrufs (nicht das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments)

Treetree.pnghl7:effectiveTime
TS.AT.TZ1 … 1M
Relevantes Datum des Dokuments.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Zeit-Elemente“ zu befolgen.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-11Kyellow.png Erstellungsdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.12 Document Confidentiality Code (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:confidentialityCode
CE1 … 1M
Vertraulichkeitscode des Dokuments aus Value Set „ELGA_Confidentiality“. 
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-13Kyellow.png Vertraulichkeitscode Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7:Confidentiality
 ConstraintFür ELGA-Dokumente ist ausschließlich "N" erlaubt!
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.13 Document Language (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:language​Code
CS.LANG1 … 1MSprachcode des Dokuments.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-14Kyellow.png Sprachcode Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.10 ELGA_LanguageCode (DYNAMIC)
 ConstraintFür ELGA ist in @code für CDA und Ableitungen in die XDSDocumentEntry-Metadaten derzeit ausschließlich der Wert "de-AT" zulässig.
Für eHealth und zukünftige Versionen der ELGA Leitfäden können weitere Sprachcodes erlaubt werden.
Treetree.pnghl7:setId
II1 … 1MVerpflichtende Angabe einer eindeutigen 

Id des Dokumentensets.
Patientenverfügungen werden nicht versioniert! Die setId SOLL unterschiedlich zur clinicalDocument.id sein.

↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
 Dieses Element wird ins XDS-Attribut referenceIdList ("urn:elga:iti:xds:2014:ownDocument_setId") gemappt.
Hinweis: Bestimmte Systeme, die bei der Übernahme der setId in die XDS-Metadaten mit dem V2-Datentyp CX arbeiten, könnten ein Problem mit @extension-Attributen haben, die länger als 15 Zeichen sind.

(atp...ung)
Treetree.pnghl7:versionNumber
INT.​NONNEG1 … 1MDa es keine Versionen von Patientenverfügungen geben darf, die setID aber verpflichtend anzugeben ist, wird die versionNumber fix mit 1 angegeben.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@value
int1 … 1F1
 Versionsnummer als positive ganze Zahl.
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.3 Record Target (DYNAMIC)
RECORDTARGET - Patient


Für die Patientenverfügung gilt folgende Vorgabe:

  • Für die ID des Patienten ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID.
  • Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
Treetree.pnghl7:recordTarget
1 … 1MKomponente für die Patientendaten.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-64Kyellow.png Patient Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FRCT
Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
cs0 … 1FOP
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:patientRole
1 … 1MPatientendaten.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FPAT
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II2 … *RPatientenidentifikatoren(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-193Kyellow.png EKVK Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-65Kyellow.png LokaleID Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-66Kyellow.png SVNr Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-67Kyellow.png bPK-GH Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
 Constraint
Hinweis: Die Reihenfolge der id-Elemente MUSS unbedingt eingehalten werden!

* id[1] Identifikation des Patienten im lokalen System (1..1 M)
↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Das Element id[1] wird ins XDS-Attribut sourcePatientId gemappt.

* id[2] Sozialversicherungsnummer des Patienten (1..1 R):
   - @root: OID der Liste aller österreichischen Sozialversicherungen, fester Wert: 1.2.40.0.10.1.4.3.1 (1..1 M)
   - @extension: Vollständige Sozialversicherungsnummer des Patienten (10 Stellen) (1..1 M)
   - @assigningAuthorityName: Fester Wert: Österreichische Sozialversicherung (0..1 O)

   Zugelassene nullFlavor:
   - NI … Patient hat keine Sozialversicherungsnummer (z.B. Ausländer)
   - UNK … Patient hat eine Sozialversicherungsnummer, diese ist jedoch unbekannt

* id[@root="1.2.40.0.10.2.1.1.149"] Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (0..1 O):
   - @root : OID der österreichischen bPK, fester Wert: 1.2.40.0.10.2.1.1.149 (1..1 M)
   - @extension : bPK des Patienten: concat(Bereichskürzel, ":", bPK) (Base64,28 Zeichen). Typischerweise bPK-GH (Gesundheit). Kann im Zusammenhang mit E-ID auch andere Bereichskürzel tragen.
Anmerkung : Das bPK dient ausschließlich technisch der Zuordnung der elektronischen Identität und darf daher weder angezeigt werden noch am Ausdruck erscheinen noch in allfälligen Downloads enthalten sein (1..1 M)
   - @assigningAuthorityName : Fester Wert: Österreichische Stammzahlenregisterbehörde (0..1 O)

* id[@root="1.2.40.0.34.4.21"] Europäische Krankenversicherungskarte (0..1 O):
   - @root: OID der EKVK, fester Wert: 1.2.40.0.34.4.21 (1..1 M)
   - @extension: Datenfelder der EKVK nach folgender Bildungsvorschrift: concat(Feld 6,"^",Feld 7,"^",Feld 8,"^",Feld 9) wobei Feld 6 "Persönliche Kennummer" angegeben sein MUSS (1..1 M). Die übrigen Datenfelder sind optional (0..1 O). In Feld 9 MUSS die Datumsangabe im Format YYYMMDD erfolgen.
   -  @assigningAuthorityName : Fester Wert: Nationaler Krankenversicherungsträger (0..1 O)

Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
 Beispiel
EKVK Beispiel-Max
<id root="1.2.40.0.34.4.21" extension="123456789^1100-OEGK^800400010016^20251231"/>
 Beispiel
EKVK Beispiel-Min
<id root="1.2.40.0.34.4.21" extension="123456789"/>
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
0 … 2R
Adresse des Patienten.
Es MUSS eine mögliche Adresse unterstützt werden. Spezielle Leitfäden (z.B. Entlassungsbrief Pflege) können es erforderlich machen, dass mehr als eine Adresse unterstützt werden muss.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-68Kyellow.png Adresse Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
 Constraint
Werden mehrere gleichartige address-Elemente strukturiert (z.B. Home, Pflege), MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *RKontakt-Element. Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-72Kyellow.png Kontaktdaten Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
url1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom-Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value-Set „ELGA_URLScheme“
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (z.B Heim, Arbeitsplatz), z.B. WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:patient
1 … 1MName des Patienten.
Für den Namen ist verpflichtend Granularitätsstufe 2 („strukturierte Angabe des Namens‘‘) anzuwenden!
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Namen-Elemente von Personen PN“ zu befolgen.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-70Kyellow.png Name Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FPSN
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:name
PN1 … 1MNamen-Element (Person)(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung des angegebenen Namens, z.B. Angabe eines Künstlernamens mit „A" für „Artist“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNameUse“.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt der Name als rechtlicher Name („L“).
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:prefix
ENXP0 … *
Beliebig viele Präfixe zum Namen, z.B. Akademische Titel
Achtung: Die Angabe der Anrede („Frau“, „Herr“), ist im CDA nicht vorgesehen!
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Bedeutung eines prefix-Elements, z.B. Angabe eines akademischen mit "AC" für „Academic“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier".
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:family
ENXP1 … *MMindestens ein Hauptname (Nachname).(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 

Bedeutung eines family-Elements, z.B. Angabe eines Geburtsnamen mit „BR" für „Birth“.

Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.

 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:given
ENXP1 … *MMindestens ein Vorname(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung eines given-Elements, beispielsweise dass das angegebene Element einen Geburtsnamen bezeichnet, z.B. BR („Birth“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:suffix
ENXP0 … *Beliebig viele Suffixe zum Namen(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 Die genaue Bedeutung eines suffix-Elements, beispielsweise dass das angegebene Suffix einen akademischen Titel darstellt, z.B.: AC („Academic“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Auswahl1 … 1
Das "administrative Geschlecht" ist das soziale oder gesellschaftliche Geschlecht ("Gender"). Das administrative Geschlecht ist daher grundsätzlich getrennt von den biologischen Merkmalen der Person zu sehen. Grundsätzlich soll das administrative Geschlecht dem im Zentralen Melderegister (ZMR) eingetragenen Geschlecht entsprechen.
Über ein Translation-Element können weitere Angaben zum Geschlecht gemacht werden, wenn diese abweichend vom administrativen Geschlecht sind, z.B.:
  • Biologisches Geschlecht
  • Geschlecht in der Sozialversicherung
  • Geschlecht für die Stations-/Bettenbelegung im Krankenhaus
Codierung des Geschlechts des Patienten aus ValueSet "ELGA_AdministrativeGender".
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:administrative​Gender​Code[not(@nullFlavor)]
  • hl7:administrative​Gender​Code[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:administrative​Gender​Code
CE0 … 1(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-74Kyellow.png Geschlecht Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.1
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FHL7:AdministrativeGender
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.4 ELGA_AdministrativeGender (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:translation
CD0 … *RÜber ein Translation-Element können weitere Angaben zum Geschlecht gemacht werden, wenn diese abweichend vom administrativen Geschlecht sind, z.B.: Biologisches Geschlecht, Geschlecht in der Sozialversicherung, Geschlecht für die Stations-/Bettenbelegung im Krankenhaus(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 Beispiel
Beispiel für eine SNOMED CT Angabe
<translation code="772004004" codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96" displayName="Non-binary gender"/>
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:administrative​Gender​Code
CE0 … 1

Mittels nullFlavor="UNK" wird "Unbekannt" abgebildet. Dies schließt die Ausprägung "Keine Angabe" mit ein.

(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Auswahl1 … 1
Geburtsdatum des Patienten.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Zeit-Elemente“ zu befolgen.
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:birthTime
  • hl7:birthTime[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthTime
TS.AT.VAR0 … 1(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-75Kyellow.png Geburtsdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthTime
TS.AT.VAR0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pngsdtc:deceasedInd
BL0 … 1RKennzeichen, dass die Person verstorben ist. Kann alternativ zum Todesdatum angegeben werden, v.a. wenn der Todeszeitpunkt nicht bekannt ist.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-192Kyellow.png Verstorben-Kennzeichen Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pngsdtc:deceasedTime
TS.AT.TZ0 … 1RTodesdatum der Person.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-191Kyellow.png Todesdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:marital​Status​Code
CE0 … 1RCodierung des Familienstands des Patienten.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_MaritalStatus“
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-98Kyellow.png Familienstand Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.2
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7:MaritalStatus
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.11 ELGA_MaritalStatus (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:religious​Affiliation​Code
CE0 … 1RCodierung des Religionsbekenntnisses des Patienten.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_ReligiousAffiliation“
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-99Kyellow.png Religionsbekenntnis Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.2.16.1.4.1
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7.AT:ReligionAustria
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.18 ELGA_ReligiousAffiliation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:raceCode
NPRasse des Patienten.
Darf nicht verwendet werden!
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:ethnic​Group​Code
NPEthnische Zugehörigkeit des Patienten.
Darf nicht verwendet werden!
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian
0 … *R
Gesetzlicher Vertreter:
  1. Vorsorgebevollmächtigte/r (Bevollmächtigte/r durch Vorsorgevollmacht)
  2. Gewählte/r ErwachsenenvertreterIn
  3. Gesetzliche/r ErwachsenenvertreterIn
  4. Gerichtliche/r ErwachsenenvertreterIn (Sachwalter)
Der gesetzliche Vetreter kann entweder eine Person (guardianPerson) oder eine Organisation (guardianOrganization) sein.
Beim Patienten können optional ein oder mehrere gesetzliche Vetreter angegeben werden. Wenn ein gesetzliche Vetreter bekannt ist, SOLL diese Information auch angegeben werden.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-88Kyellow.png Gesetzlicher Vertreter Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FGUARD
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
0 … 1R
Die Adresse des gesetzlichen Vertreters oder der Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Adress-Elemente“ zu befolgen.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *RBeliebig viele Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters als Person oder Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
st1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom-Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value-Set „ELGA_URLScheme“
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (z.B. Heim, Arbeitsplatz) Bsp: WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Auswahl1 … 1
Angabe des gesetzlichen Vertreters als Person (guardianPerson in Granularitätsstufe 1 oder 2) ODER als Organisation (guardianOrganization)
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:guardian​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (DYNAMIC)
  • hl7:guardian​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
  • hl7:guardian​Organization welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Person
0 … 1Name des gesetzlichen Vertreters: Angabe in  Granularitätsstufe 1
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Person
0 … 1Name des gesetzlichen Vertreters: Angabe in  Granularitätsstufe 2
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Organization
0 … 1RName des gesetzlichen Vertreters (Organisation)
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthplace
0 … 1RGeburtsort des Patienten.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-76Kyellow.png Geburtsort Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FBIRTHPL
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:place
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FPLC
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
Auswahl1 … 1Elemente in der Auswahl:
  • hl7:addr welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (DYNAMIC)
  • hl7:addr welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
AD0 … 1Die Adresse des Geburtsorts. Minimalangabe. Alle Elemente optional.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
AD0 … 1Die Adresse des Geburtsorts, struktuiert.
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:language​Communication
0 … *R
Informationen bezüglich der Sprachfähigkeiten und Ausdrucksform des Patienten.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-100Kyellow.png Sprachfähigkeit Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:language​Code
CS1 … 1MSprache, die vom Patienten zu einem bestimmten Grad beherrscht wird (geschrieben oder gesprochen).


In der Klasse languageCommunication können Informationen bezüglich der Sprachfähigkeiten und Ausdrucksform (z.B. gesprochen oder geschrieben) des Patienten angegeben werden.
Dieser Leitfaden schränkt die möglichen Werte für die Sprache auf Werte aus dem Value Set ELGA_HumanLanguage ein.


Die Gebärdensprache ist als eigene Sprache inkl. Ländercode anzugeben, mit der Ergänzung des Länder-/Regional-Codes (z.B. sgn-at), die Ausdrucksweise (MoodCode) wird in diesem Fall nicht angegeben (denn expressed / received signed wären redundant).
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-101Kyellow.png Sprache Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1RZulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_HumanLanguage“ aus Code-System „HL7:HumanLanguage 2.16.840.1.113883.6.121“
Gemäß IETF / RFC 3066 enthält es ein bestimmtes Subset von Codes aus ISO 639-1 und ISO 639-2 (also zwei- und dreistellige Sprachcodes). Gemäß RFC 3066 ist es zulässig, eine Angabe der landestypischen Ausprägung der Sprache nach einem Bindestrich anzufügen. Das Land wird dabei nach ISO 3166-1 Alpha 2 angegeben. Dies MUSS bei der Auswertung des languageCodes berücksichtigt und toleriert werden.
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.173 ELGA_HumanLanguage (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:modeCode
CE0 … 1CAusdrucksform der Sprache.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_LanguageAbilityMode“
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.60
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FHL7:LanguageAbilityMode
 ConstraintBei Strukturierung einer Gebärdensprache ist dieses Element NICHT ERLAUBT, NP [0..0] und MUSS daher komplett entfallen
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.175 ELGA_LanguageAbilityMode (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:proficiency​Level​Code
CE0 … 1RGrad der Sprachkenntnis in der Sprache.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_ProficiencyLevelCode“
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-102Kyellow.png Grad der Sprachkenntnis Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.61
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FHL7:LanguageAbilityProficiency
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.174 ELGA_ProficiencyLevelCode (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:preference​Ind
BL0 … 1RKennzeichnung, ob die Sprache in der angegebenen Ausdrucksform vom Patienten bevorzugt wird.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-103Kyellow.png Sprachpräferenz Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
 Schematron assertrole error 
 testnot(hl7:id[1]/@nullFlavor) 
 MeldungDie Verwendung von id/@nullFlavor ist an dieser Stelle NICHT ERLAUBT. 
 Schematron assertrole error 
 testnot(hl7:id[2]/@nullFlavor) or (hl7:id[2][@nullFlavor='UNK'] or hl7:id[2][@nullFlavor='NI']) 
 MeldungZugelassene nullFlavor sind "NI" und "UNK" 
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.2 Author (DYNAMIC)
AUTHOR


Im Kontext der Patientenverfügung: Verantwortliche Person (u. Organisation), die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt.
Spezielle Vorgabaen:

  • authorTimeDatum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.
  • functionCode: Eigene Codes und Bezeichnungen können verwendet werden
Treetree.pnghl7:author
1 … 1MVerfasser des Dokuments.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FAUT
Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
cs0 … 1FOP
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:functionCode
CE (extensible)0 … 1R
Funktionscode des Verfassers des Dokuments, z.B: „Diensthabender Oberarzt“, „Verantwortlicher Arzt für Dokumentation“,„Stationsschwester“.
Eigene Codes und Bezeichnungen können verwendet werden.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Auswahl1 … 1
Der Zeitpunkt, zu dem das Dokument verfasst bzw. inhaltlich fertiggestellt wurde.
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:time[not(@nullFlavor)]
  • hl7:time[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedAuthor
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FASSIGNED
Auswahl1 … *
Identifikation des Verfassers des Dokuments im lokalen System des/der datenerstellenden Gerätes/Software.
ODER Identifikation des/der datenerstellenden Gerätes/Software. 
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:id[not(@nullFlavor)]
  • hl7:id[@nullFlavor='NI']
  • hl7:id[@nullFlavor='UNK']
 ConstraintZugelassene nullFlavor:
  • NI  ….... Person hat keine ID / Gerät/Software hat keine ID 
  • UNK  … Person hat eine ID, diese ist jedoch unbekannt / Gerät/Software hat eine ID, diese ist jedoch unbekannt
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II0 … *
Identifikation des Verfassers des Dokuments im lokalen System des/der datenerstellenden Gerätes/Software.
ODER Identifikation des/der datenerstellenden Gerätes/Software. 
(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='NI']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FNI
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:code
CE0 … 1R
Angabe der Fachrichtung des Verfassers des Dokuments („Sonderfach“ gem. Ausbildungsordnung), z.B: „Facharzt/Fachärztin für Gynäkologie“.
Wenn ein Autor mehreren ärztlichen Sonderfächern zugeordnet ist, kann das anzugebende Sonderfach gewählt werden. Additivfächer werden nicht angegeben.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.6 ELGA_AuthorSpeciality (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *
Kontaktdaten des Verfassers des Dokuments.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
st1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß „ELGA_URLScheme“
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Auswahl1 … 1Elemente in der Auswahl:
  • hl7:assigned​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
  • hl7:assigned​Authoring​Device welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:assigned​Person
0 … 1
Personendaten des Verfassers des Dokuments.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Personen-Element“ zu befolgen, name-Element ist hier Mandatory.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:assigned​Authoring​Device
0 … 1Datenerstellende/s Software/Gerät
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:represented​Organization
1 … 1MOrganisation, in deren Auftrag der Verfasser des Dokuments die Dokumentation verfasst hat.


↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Da manche offiziellen Bezeichnungen von GDA sehr lang werden können, SOLL das name Element einer möglichst eindeutigen Kurzbezeichnung der Organisation entsprechen (im GDA-I im Tag description enthalten). Bei größeren Organisationen SOLL zusätzlich die Abteilung angegeben werden, damit die Zuordnung für den Leser einfacher wird. 

Beispiel: Statt "Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien-Medizinischer Universitätscampus" -->  "Wien AKH" bzw. "Wien AKH - Augenambulanz" 


Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (DYNAMIC)
(atp...ung)
 Constraint
  • id MUSS der OID der Organisation aus dem GDA-Index entsprechen.
  • name SOLL der Kurzbezeichnung im GDA-I entsprechen (sofern vorhanden)
  • Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden., z.B.: „Amadeus Spital, Chirurgische Abteilung“
  • Ausnahme: Wenn als Author ein/e Software/Gerät fungiert und keine OID aus dem GDA-I angegeben werden kann, MÜSSEN die Angaben der Organisation des Geräte-/Software-Betreibers oder Herstellers entsprechen.


Treetree.pnghl7:dataEnterer
NPSchreibkraft, Medizinische/r Dokumentationsassistent/in, etc. Wird nicht verwendet!(atp...ung)
Treetree.pnghl7:informant
NPInformant. Wird nicht verwendet!(atp...ung)
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.4 Custodian (DYNAMIC)
CUSTODIAN


Im Kontext der Patientenverfügung: Jenes Register, welches CDA Dokumente der Dokumentklasse Patientenverfügung speichert

Treetree.pnghl7:custodian
1 … 1MVerwahrer des Dokuments.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-24Kyellow.png Verwahrer Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FCST
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedCustodian
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FASSIGNED
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:represented​Custodian​Organization
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FORG
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II1 … *MIdentifikation des Verwahrers des Dokuments. Wenn dieser im GDA-I angeführt ist, ist die entsprechende OID zu verwenden.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:name
ON1 … 1MName des Verwahrers des Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Namen-Elemente von Organisationen ON“ zu befolgen.(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *Kontaktdaten des Verwahrers des originalen Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Elemente“ zu befolgen.(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
AD1 … 1MAdresse des Verwahrers des Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Adress-Elemente“ zu befolgen.
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:information​Recipient
NPBeabsichtiger Empfänger des Dokuments. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.5 Legal Authenticator (DYNAMIC)
LEGALAUTHENTICATOR


Im Kontext der Patientenverfügung: Natürliche Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA tatsächlich verlangt hat. Das ist im Regelfall die rechtskundige Person, kann unter Umständen auch der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (z.B keine verbindliche Patientenverfügung).

Treetree.pnghl7:legalAuthenticator
1 … 1MHauptunterzeichner, Rechtlicher Unterzeichner
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-1Kyellow.png Rechtlicher Unterzeichner Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
cs0 … 1FOP
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FLA
Auswahl1 … 1
Der Zeitpunkt, an dem das Dokument unterzeichnet wurde.
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:time[not(@nullFlavor)]
  • hl7:time[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-5Kyellow.png Zeitpunkt der Unterzeichnung Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:signatureCode
CS1 … 1MSignaturcode gibt an, dass das Originaldokument unterzeichnet wurde.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-6Kyellow.png Signatur Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
CONF1 … 1FS
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedEntity
1 … 1MPersonendaten des rechtlichen Unterzeichners.
Für den Namen ist verpflichtend Granularitätsstufe 2 ("strukturierte Angabe des Namens") anzuwenden!
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:authenticator
NPWeiterer Unterzeichner. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:participant
NPWeitere Beteiligte. Participants finden im Kontext der Patientenverfügung keine Anwendung!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:inFulfillmentOf
NPKomponente zur Dokumentation des Auftrags. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Auswahl1 … 1
DOCUMENTATIONOF /SERVICEEVENT


Dient im Kontext der Patientenverfügung der Angabe des Verbindlichkeitszeitraumes.


Verpflichtend 
anzugeben (1..1 M) bei:
  • Verbindlicher Patientenverfügung
  • Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
Angabe verboten (0..0 NP) bei: 
  • anderen (nicht verbindlichen) Patientenverfügungen
  • Widerruf der Patientenverfügung
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:documentationOf
  • hl7:documentationOf[hl7:serviceEvent]
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:documentationOf
NP
Verboten bei:
  • anderen (nicht verbindlichen) Patientenverfügungen
  • Widerruf der Patientenverfügung
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:documentationOf
0 … 1RVerpflichtend anzugeben (1..1 M) bei:
  • Verbindlicher Patientenverfügung
  • Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Wird in die XDS-Metadaten übernommen und kann als Such-/Filterkriterium verwendet werden.
Die Zeitangaben des ersten documentationOf/serviceEvent-Elements werden ebenfalls übernommen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FDOC
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:serviceEvent
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FACT
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@moodCode
cs0 … 1FEVN
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:code
CE1 … 1RCode für den Verbindlichkeitszeitraum.



↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
Dieses Element wird ins XDS-Attribut eventCodeList gemappt.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FSNOMED
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1F398295005
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.96
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st0 … 1FValidity range (qualifier value)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:effectiveTime
IVL_TS1 … 1MGültigkeitszeitraum der Verbindlichkeit der Patientenverfügung (oder deren Erneuerung)


↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
Dieses Element wird in die XDS-Attribute serviceStartTime und serviceStopTime gemappt.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:low
TS.AT.TZ1 … 1MErrichtungsdatum der verbindlichen Patientenverfügung oder deren Erneuerung
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:high
TS.AT.TZ1 … 1MEnde der Gültigkeitsfrist (maximal 8 Jahre, sofern nicht individuell verkürzt)
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:relatedDocument
NPBezug zu vorgehenden Dokumenten. Patientenverfügungen werden nicht versioniert!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:authorization
NPEinverständniserklärung. Wird in ELGA nicht verwendet!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:componentOf
NPencompassingEncounter - Patientenkontakt. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:component
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FCOMP
Treeblank.pngTreetree.png@context​Conduction​Ind
bl0 … 1Ftrue
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:nonXMLBody
1 … 1MEingebettete Dokument im Format PDF/A (Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf)(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FDOCBODY
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@moodCode
cs0 … 1FEVN
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:text
ED1 … 1M(atp...ung)


13.3.2 Header Level Templates

Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind unter Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur Version 2020 zu finden.


Wichtiger Hinweis: Header-Elemente, welche spezifisch für die Patientenverfügung angepasst wurden, sind der Spezifikation im Kapitel Document Level Template zu entnehmen.

TODO: evtl noch ergänzen Diese angepassten Elemente umfassen:

  • ClincialDocument/templateId
  • ClincialDocument/code
  • ClinicalDocument/title
  • ClinicalDocument/formatCode
  • ClinicalDocument/documentationOf/serviceEvent

13.3.3 Weitere CDA Fragmente

Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind auch unter Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente) zu finden.

TODO

13.4 Terminologien

Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet. TODO

14 Anhang

14.1 Abbildungen


14.2 Tabellen

  1. Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung

14.3 Referenzen

|}

  1. Logical Observation Identifiers Names & Codes (LOINC) loinc.org
  2. 2,0 2,1 Regenstrief Institute, Inc. www.regenstrief.org
  3. Unified Code for Units of Measure (UCUM) www.unitsofmeasure.org
  4. WHO ICD-10 www.who.int/classifications/icd/en/
  5. 5,0 5,1 www.who.int
  6. Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – aktuelle Version bitte unter Gesundheitssystem - Krankenanstalten heraussuchen.
  7. Anatomical Therapeutic Chemical Classification System (ATC) https://www.who.int/tools/atc-ddd-toolkit/atc-classification
  8. ARGE Pharma im Fachverband der chemischen Industrie Österreichs (FCIO) argepharma.fcio.at
  9. EDQM Council of Europe www.edqm.eu
  10. Health informatics - Medical / health device communication standards ISO/IEEE 11073 Nomenclature Part 10101: Nomenclature
  11. Health informatics - Medical / health device communication standards ISO/IEEE 11073 Nomenclature Amendment 1 Part 10101: Nomenclature Amendment 1: Additional Definitions
  12. Health Level Seven International www.hl7.org
  13. ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [1]
  14. World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [2]
  15. HL7 Version 3 Product Suite [3]
  16. ART-DECOR® www.art-decor.org
  17. HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [4]
  18. HL7 Version 3: Reference Information Model (RIM) [5]
  19. HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, Release 2[6]
  20. HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [7]
  21. HL7 Austria www.hl7.at