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ILF:E-Medikation (Version 3)

343 Bytes hinzugefügt, 2 März
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Die e-Medikation basiert auf den Vorgaben des '''[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens (Version 3)]]'''.{{EndILFBox}}
Für die Modellierung der technischen Spezifikation der Inhalte wurde bei dieser Hauptversion der e-Medikation die [https://art-decor.ehdsi.eu/art-decor/decor-templates--epsos- Art-Decor Spezifikation des eHDSI CDA Leitfaden für "eHDSI ePrescription" und "eHDSI eDispensation"] als wesentliche Grundlage gewählt, um eine "Abwärtskompatibilität" herzustellen. Das Bedeutet, das jedes e-Medikation Rezept CDA nach eHDSI e-Prescrition Spezifikation valide ist und jede e-Medikation Abgabe CDA nach eHDSI e-Dispensation Spezifikation valide ist. Für eine tatsächliche Übertragung in den eHDSI Kontext wären jedoch Transformations-Schritte notwendig! Darunter fallen die Auftrennung jeder Verordnungen in ein einzelnes Rezepteinzelne Rezepte, die Auftrennung von jeder jedem Abgabe-Entry in eine eigene Abgabe wie auch das Herausextrahieren der Informationen der Pharmazeutischen Empfehlung als einzelne ePrescritions oder eDispensations. Zusätzlich sind Übersetzungen von Terminologien notwendig. Man beachte jedoch das andersrum, nicht jede eHDSI ePrescription und oder eHDSI eDispensation valdie zur e-Medikation Spezifikation sind!
==Wichtige unterstützende Materialien==
==Verordnung(en) mit Rezept anlegen==
Im Zuge der Behandlung stellt der Arzt fest, dass dem ELGA Teilnehmer ein oder mehrere Arzneimittel verordnet werden müssen. Eine Verordnung besteht immer nur aus genau einer Medikation (= ein Arzneimittel). Das Rezept kann aus mehreren Verordnungen bestehen und bildet somit die Klammer über die Verordnungen. Das Rezept mit den Verordnungen wird mit einer eindeutigen eMED-ID versehen. Eine Speicherung von Verordnungen ohne Zuordnung eines Rezeptes ist nicht gültig.Die Prüfungen der Arzneimittel z.B. auf potentielle Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Dosierungen, etc. erfolgt wie auch Bewilligungen von Arzneimitteln erfolgen in der Eigenverantwortung des Arztes und ist sind nicht Gegenstand der e-Medikation.Eine Speicherung von Verordnungen ohne Zuordnung eines Rezeptes ist nicht gültig. Die Verordnung wird als geprüft und ggf. bewilligt angesehen, wenn die zugeordnete Verordnung in der e-Medikation gespeichert ist.Die Verordnung ist gültig, sobald sie in der e-Medikation gespeichert ist, somit ist eine Verordnung in der Zukunft nicht möglicht!
===Vorbedingung===
==Verordnung/Rezept ändern==
 
Der Arzt muss eine bereits in e-Medikation gespeicherte Verordnung ändern können. Die Änderungen darf von jedem Arzt vorgenommen werden, unabhängig davon, ob der Arzt die Verordnung erstellt hat oder nicht.
==Abgabe mit Verordnungsbezug durchführen==
Eine Apotheke bzw. ein hausapothekenführender Arzt möchte ein Rezept für einen ELGA-Teilnehmer einlösen, dessen Verordnungen bereits in der e-Medikation gespeichert wurden. Hierzu müssen zunächst die Verordnungsdaten abgerufen werden und anschließend die Abgaben mit dem entsprechenden Verordnungsbezug gespeichert werden. Abgaben können rückdatiert erstellt werden!
Für die Abfrage der Verordnungen aus der e-Medikation bestehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
* Abfrage der Verordnungsdaten mittels eMED-ID
|- style="background:#FFFFFF"
|hl7at:practiceSettingCode
|10..1 M0 NP||[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.22hl7at:practiceSettingCode.22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]](keinen Mehrwert für die e-Medikation)
|- style="background:#FFFFFF"
|effectiveTime
652
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