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→Anwendungsfälle / User Stories
=Anwendungsfälle / User Stories=
Dieses Kapitel beschreibt die Anwendungsfälle, welche für die Ermittlung der Anforderungen an die Struktur der im Implementierungsleitfaden beschriebenen Befunde "Entlassungsbrief Pflege" und „Pflegesituationsbericht" herangezogen wurden.
==Anwendungsfall „Pflegerische Entlassung aus dem stationären Bereich“==
Dieser Anwendungsfall beschreibt die Entlassung eines Patienten nach dem stationären Aufenthalt in einer Krankenanstalt nach dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG).
Die Entlassung des Patienten kann entweder „nach Hause“ oder in eine andere weiterbehandelnde stationäre Einrichtung (z.B. Krankenanstalt, Rehabilitations-Zentrum) erfolgen.
Die Dokumentation des Aufenthalts in den Entlassungspapieren beinhaltet Informationen für den Patienten selbst, sowie eventuell weiterbehandelnde Gesundheitsdienstleister oder Pflegedienste. Somit setzt sich die Dokumentation aus einer „ärztlichen“ und einer „pflegerelevanten“ Komponente zusammen.
===Ergebnisse bei Erfolg===
Der pflegerelevante Entlassungsbrief liegt in Form von einem CDA-Dokument vor. CDA-Dokumente sind sowohl zum Implementierungsleitfaden „CDA-Dokumente im österreichischen Gesundheitswesen“ als auch zu diesem Implementierungsleitfaden konform.
===Vorbedingungen und Voraussetzungen===
* Das Dokumentationssystem ist fähig, CDA-Dokumente konform zu den ELGA-Implementierungsleitfäden herzustellen.
* Die ärztliche Entlassung ist geplant.
===Akteure===
* Verfasser (Inhaltlicher Ersteller, „Autor“)
* Vidierende bzw. rechtlich verantwortliche Person (die Berechtigung wird von der Einrichtung ausgestellt)
* Medizinisches Dokumentationssystem (z.B. Krankenhausinformationssystem)
===Auslöser/Trigger===
* Patient wird nach einem stationären Aufenthalt entlassen.
** Wenn keinerlei pflegerischen Angaben gemacht werden können, ist kein separater pflegerischer Entlassungsbrief erforderlich.
** Auch beim Todesfalls ist keine Erstellung notwendig.
==Anwendungsfall „Korrektur eines der Pflegeberichte“==
Dieser Anwendungsfall beschreibt die formale Korrektur eines bereits erstellten Pflegeberichtes. Eine solche Korrektur ist dann vorzunehmen,
wenn der bestehende Bericht fehlerhafte oder unvollständige Angaben enthält, die eine inhaltliche Richtigstellung erfordern.
Dies ist der einzige Anwendungsfall, bei dem die Versionsnummer eines Pflegeberichts hochgezählt werden darf.
Wenn hingegen neue Informationen hinzukommen, z. B. Beobachtungen, Pflegemaßnahmen oder Zustandsänderungen, wird immer ein neuer Pflegebericht erstellt.
Bereits vorhandene Berichte werden in diesem Fall nicht hochversioniert, um die Nachvollziehbarkeit und Integrität der Dokumentation sicherzustellen.
===Ergebnisse bei Erfolg===
Der Pflegebericht liegt in einer korrigierten Version vor.
===Vorbedingungen und Voraussetzungen===
* Das Dokumentationssystem ist fähig, CDA-Dokumente konform zu den ELGA-Implementierungsleitfäden herzustellen.
* Ein Pflegebericht ist bereits zu diesem Fall erzeugt worden.
===Akteure===
* Verfasser (Inhaltlicher Ersteller, „Autor“)
* Vidierende bzw. rechtlich verantwortliche Person (die Berechtigung wird von der Einrichtung ausgestellt)
* Medizinisches Dokumentationssystem (z.B. Krankenhausinformationssystem)
===Auslöser/Trigger===
Eine Korrektur ist erforderlich, wenn der bestehende Pflegebericht fehlerhafte oder unvollständige Angaben enthält. Beispiele hierfür sind:
* Tipp- oder Schreibfehlern in Namen, Datumsangabe oder Pflegehinweisen
* Fehlerhaften Eingaben, z.B. Informationen, die versehentlich der falschen gepflegten Person zugeordnet wurden
* Angaben, die gegen interne Vorgaben verstoßen, z.B. nicht ausgefüllte Pflichtfelder
==Anwendungsfall „Erstellung eines Pflegesituationsberichts“==
** Änderung der Pflegegeldstufe
** Auf Wunsch der betreuten/gepflegten Person
==Anwendungsfall „Korrektur eines der Pflegeberichte“==