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Bearbeitungen
Änderungen
K
→Auslöser/Trigger/Anlass der Speicherung
* Zu Beginn des Pflege- & Betreuungsverhältnisses (bei Erstellung der ersten Pflege- und Betreuungsplanung)
** In der Langzeitpflege sind alle Informationen innerhalb der ersten 14 Tage bis zu maximal einem Monat zu erheben;
** In der mobile Pflege innerhalb der ersten 14 Tage bzw. nach 5 Hausbesuchen (gemäß GÖG Arbeitshilfepflegedokumentation)
<sup>*</sup> Allgemeiner Implementierungsleitfaden , 6.1.1 Verwendung von Schlüsselwörtern