Krebs WS 20171109

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1 Workshop am 09.11.2017

1.1 Agenda

  • Begrüßung
  • Inhaltliche Diskussionspunkte
    • administrative Daten (CDA-Header)
    • klinische Inhalte (Sections und Entries)
  • Allfälliges

Kommentare und Beobachtungen können über cda@technikum-wien.at eingemeldet werden und werden dann inhaltlich eingearbeitet und/oder kommen auf die Tagesordnung des nächsten Treffens.

1.2 Anzahl, Zeitpunkt der Meldungen

Nach Diskussion werden folgende Meldezeitpunkte beschlossen:

  • bei Vorliegen einer klinisch ausreichend gesicherten Diagnose, spätestens aber drei Monate danach.
  • später einlangende Informationen, die die primäre Diagnose und ihre Ausprägung betreffen, sind in weiteren Meldungen nachzureichen (neue Version des CDA-Dokuments)

Diskussion, Ideensammlung für die Zukunft:

  • sofern eine Therapie erfolgt, bei Beendigung der Therapie
  • bei Änderung des Tumorstatus
  • nach dem Ermessen des Arztes / Ärztin
  • wenn den PatientInnen die Diagnose mitgeteilt wird.
  • Tumorboard
  • Operation

1.3 Übersicht über die verwendeten/referenzierten Standards

  • IHE Anatomic Pathology Structured Report Rev. 2.0 Draft for Public Comment (APSR)
  • HL7 Reporting Death Information from the EHR to Vital Records, HL7 Public Health and Emergency Response WG, HL7 Draft Standard for Trial Use (HL7 RDI)
  • IHE Patient Care Coordination (PCC) Technical Framework Volume 2 Rev. 11.0
  • HL7 CDA Implementierungsleitfaden Laborbefund für ELGA (Laborbefund)

1.4 Administrative Daten

  • Angabe des regionalen Krebsregisters als CDA-Element "dataEnterer" für den Fall, dass die Meldung nicht direkt vom Spital an die Statistik Austria erfolgt.

Es besteht Übereinstimmung dass das sinnvoll und machbar ist.

Evtl wird die Verwendung des dataEnterer noch technisch auszugestalten sein.

1.4.1 Diskussion zu "Abläufe rund um Rückfragen"

siehe https://wiki.hl7.at/index.php?title=Krebsstatistik_WS_Protokoll_vom_11.10.2017#Kommunikation.

Es ist dafür zu sorgen, dass das rechtlich sauber definiert und durchgeführt wird.

Zusatz: Auch die bPKs helfen bei der Zuordnung.

1.5 Klinische Inhalte

1.5.1 Diagnosesicherungsdatum

Diagnosesicherungsdatum (Untersuchungsdatum, Datum der Probenentnahme, Eingangsdatum bei Pathologie, Befunddatum)

Was ist die Definition des Diagnosesicherungsdatums?

Hackl: Es besteht eine Liste von Daten, die hierarchisch zu melden sind, je nach Anlass. Es wäre hilfreich, diese Liste zu verwenden.

Beschluss: Es wird auf dieser Grundlage ein Vorschlag erstellt.


1.5.2 Methode der Diagnosestellung

Diskussion, Beschluss: Die Liste ENCR-JRC CALL FOR DATA 2015 (siehe Excel Tabelle) soll hier verwendet werden.

Todo cda@technikum-wien.at: Diese Einträge müssen noch ausreichend genau definiert und mit Beispielen erklärt werden.

Folgende Einträge könnten dazukommen, zu diskuteren aufgrund der Definitionen:

  • bildgebende Verfahren
  • als optionale zusätzliche Information unter "Specific tumour markers": Liquid based biopsy

Gibt es eine klinisch weit verbreitete Liste der Methoden der Diagnoseerstellung? - Nein!!


1.5.3 Section "Angaben zum Tod des Patienten"

Hackl: Die Information zum Tod des Patienten holt sich Statistik Austria aus der Todesursachenstatistik. Die Felder Todesdatum und Obduktionsdatum sind daher in der Meldung der Information zur Diagnose nicht mehr enthalten.

Das Sterbedatum und die amtliche Todesursache (ICD-10) werden den Datenmeldern im Zuge einer Rückmeldung nach Anforderung einmal jährlich übermittelt.

Die anwesenden GDAs regen an, alle weiteren Informationen über den Krankheitsverlauf des Patienten die bei Statistik Austria vorliegen, auch zur Verfügung bekommen.

Zur Information:

Diese Section basiert auf der Spezifikation HL7 RDI und enthält:

  • Todesdatum
  • Datum der Obduktion
  • Todesursache !! In HL7 RDI wird in "Cause of Death" kein Code codiert sondern nur Text!! Laut vorliegender Datensatzliste wird die Krebsstatistikmeldung von der STAT um die Angabe der Todesursache ergänzt. Diese Ergänzung sieht die eine die Angabe eines ICD-Codes (inkl. ICD-Version) vor. Der ICD-Code kann ohne weiteres als maschinenlesbares Inhaltselement abgebildet werden. Jedoch ist diese maschinenlesbare Abbildung nicht im HL7 RDI vorgesehen, da HL7 RDI nur die textuelle (menschenlesbare) Inhaltsebene definiert hat.

HL7 Reporting Death Information (RDI)

1.5.4 Section "Tumorbeschreibung und Tumorstadium"

Diese Section basiert auf der Spezifikation der "Diagnostic Conclusion Section" des APSR und enthält:

  • Tumorbeschreibung (ICD-O)
  • Tumorstadium (UICC TNM)

IHE APSR

Data Sets für ICD-O aus ART-DECOR

Diagnostic Conclusion Section template aus ART-DECOR

AP Observation Entry template aus ART-DECOR

Diskussion:

Tumorbeschreibung:

Beschluss:

  • Es werden verpflichtend folgende Freitextfelder gemeldet:
    • Lokalisation
    • Morphologie (diagnostische Beurteilung)
  • Die Felder zur ICD-O Codierung können optional ausgefüllt werden. Falls es in der Meldung nicht eingetragen ist, wird die Codierung auf Grundlage von Lokalisation und Morphologie von Statistik Austria durchgeführt.

Todo: cda@technikum-wien.at ad Morphologie (diagnostische Beurteilung): genaue Beschreibung wird erstellt, vgl. Pathologiebefund.

Tumorstadium Beschluss:

  • Das Tumorstadium wird in eine eigene Sektion eingetragen.
  • Die UICC TNM Version ist ebenfalls in der Meldung einzutragen.
  • Es muss möglich sein, das Tumorstadium optional in mehreren UICC TNM Versionen anzugeben.

Möglichkeiten:

  • codierter Text in drei Feldern T,N und M, jeweils mit Präfix eintragen laut UICC
  • codiert in Achsen aufgelöst, siehe Pathology Structured Reporting in Deutschland
    • ist in vielen Systemen bereits vorhanden

Todo: cda@technikum-wien.at Erstellen von Vorschlägen und genaueren Beschreibungen als Grundlage der weiteren Diskussion.

Todo alle: ExpertInnen die sich an der Diskussion beteiligen wollen, bitte dort melden!!!

Todo alle: Bitte Beispiele schicken.

Tumorstadium für hämatologische Tumore: Sind mit TNM nicht codierbar, wäre auch wünschenswert.

1.5.5 Section "Kommentar"

Diese Section kann weiterführende Angaben im Zuge der DCO-Recherche beinhalten. Die maschinenlesbare Abbildung dieser Information wird den Spezifikationen des PCC folgend umgesetzt. Diese Sektion ist strukturell auch im ELGA Laborbefund enthalten und spezifiziert (jedoch lautet in ELGA der Titel der Sektion "Befundbewertung").

1.5.6 Section "weitere Merkmale"

Diese Section enhält weitere Angaben wie z.B. palliative Betreuung (bei STAT berechnet). Vorschlag für diese Section: Auflistung der weiteren Angaben und Codierung in separaten Observations.