Krebs WS 20171109: Unterschied zwischen den Versionen

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(Methode der Diagnosestellung)
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Todo cda@technikum-wien.at: Diese Einträge müssen noch ausreichend genau definiert und mit Beispielen erklärt werden.
 
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Folgende Einträge könnten dazukommen, zu diekuteren aufgrund der Definitionen:
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* bildgebende Verfahren
 
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* als optionale zusätzliche Information unter "Specific tumour markers": Liquid based biopsy
 
* als optionale zusätzliche Information unter "Specific tumour markers": Liquid based biopsy

Version vom 9. November 2017, 17:16 Uhr

1 Workshop am 09.11.2017

1.1 Agenda

  • Begrüßung
  • Inhaltliche Diskussionspunkte
    • administrative Daten (CDA-Header)
    • klinische Inhalte (Sections und Entries)
  • Allfälliges

1.2 Anzahl, Zeitpunkt der Meldungen

Nach Diskussion werden folgende Meldezeitpunkte beschlossen:

  • bei Vorliegen einer klinisch ausreichend gesicherten Diagnose, spätestens aber drei Monate danach.
  • später einlangende Informationen, die die primäre Diagnose und ihre Ausprägung betreffen, sind in weiteren Meldungen nachzureichen (neue Version des CDA-Dokuments)

Diskussion, Ideensammlung für die Zukunft:

  • sofern eine Therapie erfolgt, bei Beendigung der Therapie
  • bei Änderung des Tumorstatus
  • nach dem Ermessen des Arztes / Ärztin
  • wenn den PatientInnen die Diagnose mitgeteilt wird.
  • Tumorboard
  • Operation

1.3 Übersicht über die verwendeten/referenzierten Standards

  • IHE Anatomic Pathology Structured Report Rev. 2.0 Draft for Public Comment (APSR)
  • HL7 Reporting Death Information from the EHR to Vital Records, HL7 Public Health and Emergency Response WG, HL7 Draft Standard for Trial Use (HL7 RDI)
  • IHE Patient Care Coordination (PCC) Technical Framework Volume 2 Rev. 11.0
  • HL7 CDA Implementierungsleitfaden Laborbefund für ELGA (Laborbefund)

1.4 Administrative Daten

  • Angabe des regionalen Melderegisters als CDA-Element "dataEnterer" für den Fall, dass die Meldung nicht direkt vom Spital an die Statistik Austria erfolgt.

Es besteht Übereinstimmung dass das sinnvoll und machbar ist.

Evtl wird die Verwendung des dataEnterer noch technisch auszugestalten sein.

1.4.1 Diskussion zu "Abläufe rund um Rückfragen"

siehe https://wiki.hl7.at/index.php?title=Krebsstatistik_WS_Protokoll_vom_11.10.2017#Kommunikation.

Es ist dafür zu sorgen, dass das rechtlich sauber definiert und durchgeführt wird.

Zusatz: Auch die bPKs helfen bei der Zuordnung.

1.5 Klinische Inhalte

1.5.1 Diagnosesicherungsdatum

Diagnosesicherungsdatum (Untersuchungsdatum, Datum der Probenentnahme, Eingangsdatum bei Pathologie, Befunddatum)

Was ist die Definition des Diagnosesicherungsdatums?

Hackl: Es besteht eine Liste von Daten, die hierarchisch zu melden sind, je nach Anlass. Es wäre hilfreich, diese Liste zu verwenden.

Beschluss: Es wird auf dieser Grundlage ein Vorschlag erstellt.


1.5.2 Methode der Diagnosestellung

Diskussion, Beschluss: Die Liste ENCR-JRC CALL FOR DATA 2015 (siehe Excel Tabelle) soll hier verwendet werden.

Todo cda@technikum-wien.at: Diese Einträge müssen noch ausreichend genau definiert und mit Beispielen erklärt werden.

Folgende Einträge könnten dazukommen, zu diskuteren aufgrund der Definitionen:

  • bildgebende Verfahren
  • als optionale zusätzliche Information unter "Specific tumour markers": Liquid based biopsy

Gibt es eine klinisch weit verbreitete Liste der Methoden der Diagnoseerstellung? - Nein!!

1.5.3 Section "Probeninformation"

Nicht notwendig.

Diese Section könnte potentiell den Richtlinien des Laborleitfadens spezifiziert werden. Diese Section enthält:

  • Datum der Probenentnahme
  • Eingangsdatum der Probe bei Pathologie

offene Fragen: soll diese Section auch Informationen zum Probenmaterial enthalten? Die Probeninformation ist von Seiten APSR in jeder Observation zu führen. Wenn eine Harmonisierung mit APSR gewünscht ist, wäre diese Information in den Observations zu codieren und könnte somit ohne Aufwand in der Probeninformationssektion codiert werden. Die Sektion würde dann den Richtlinien des ELGA CDA Implementierungsleitfadens Labor entsprechen.

ELGA Laborbefund

1.5.4 Section "Angaben zum Tod des Patienten"

Diese Section basiert auf der Spezifikation HL7 RDI und enthält:

  • Todesdatum
  • Datum der Obduktion
  • Todesursache !! In HL7 RDI wird in "Cause of Death" kein Code codiert sondern nur Text!!

HL7 Death Reporting

1.5.5 Section "Tumorbeschreibung und Tumorstadium"

Diese Section basiert auf der Spezifikation der "Diagnostic Conclusion Section" des APSR und enthält:

  • Tumorbeschreibung (ICD-O)
  • Tumorstadium (UICC TNM)

IHE APSR

Data Sets für ICD-O aus ART-DECOR

Diagnostic Conclusion Section template aus ART-DECOR

AP Observation Entry template aus ART-DECOR

1.5.6 Section "Kommentar"

Diese Section kann weiterführende Angaben im Zuge der DCO-Recherche beinhalten. Die maschinenlesbare Abbildung dieser Information wird den Spezifikationen des PCC folgend umgesetzt. Diese Sektion ist strukturell auch im ELGA Laborbefund enthalten und spezifiziert (jedoch lautet in ELGA der Titel der Sektion "Befundbewertung").

1.5.7 Section "weitere Merkmale"

Diese Section enhält weitere Angaben wie z.B. palliative Betreuung (bei STAT berechnet). Vorschlag für diese Section: Auflistung der weiteren Angaben und Codierung in separaten Observations.