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ILF:EMS Labor Arzt

1.715 Bytes hinzugefügt, 08:47, 22. Apr. 2020
Ausgangslage und Motivation
==Ausgangslage und Motivation==
Um die EU-weite Situation betreffend Infektionskrankheiten realistisch darzustellen, ist es notwendig, vergleichbare Daten zu sammeln. Daher wurden Falldefinitionen entwickelt und im Rahmen einer Entscheidung der Kommission verbindlich festgelegt. Die Implementierung dieser Falldefinitionen bedeutete für viele EU-Länder eine Änderung des Meldesystems, da die Übermittlung von aggregierten Daten nicht mehr ausreicht und somit Einzelfallmeldungen erforderlich sind. Die ideale Lösung zur Akzeptanz dieser Systemumstellung war die gleichzeitige Implementierung eines elektronischen Meldesystems.
Der Aufbau eines „Epidemiologischen Meldesystems“ (EMS) war außerdem notwendig, um ein automationsunterstütztes einheitliches Meldewesen der zuständigen Behörden für die epidemiologische Überwachung, Prävention und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen gewährleisten zu können.
Die Notwendigkeit des einheitlichen Meldewesens ergab sich aufgrund der Anforderungen nachfolgender Organisationen bzw. Institutionen
* Vollziehende Bezirksverwaltungsbehörden
* Landes- und Bundesgesundheitsbehörden
* Nationale Referenzzentralen
und der legistischen Vorgaben der
* EU
* Weltgesundheitsorganisation (WHO)
* Des für Gesundheit zuständige Bundesministerium
Vom für Gesundheit zuständige Bundesministerium wurde bereits ein entsprechendes Pflichtenheft erstellt, welches die Anforderungen und den Umfang der Konzeption sowie der Umsetzung für ein „Epidemiologisches Meldesystem“ festlegt.
Mit diesem „Epidemiologischen Meldesystem“ ist es möglich, auf elektronischem Wege Meldungsdaten zu erfassen, zu verwalten und in geeigneter Form wieder zur Verfügung zu stellen
==Zweck des Dokuments==
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