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ILF:Labor- und Mikrobiologiebefund (Version 3)

2.731 Bytes hinzugefügt, 16:35, 8. Apr. 2021
Vorgaben zum medizinischen Inhalt
[TODO überarbeiten] [[Datei:Ausschnitt Bakteriologie Beispielbefund.png|600px|Ausschnitt Bakteriologie Beispielbefund.]]
 
==Hinweise für akkreditierte Laboratorien gem. ISO 15189:2012==
 
TODO (GKL): Aktuelle Version ist ISO 15189:2014 - ausbessern? passen Kapitel in Nummer/Überschrift dann noch zusammen?
 
Die Vorgaben dieses Implementierungsleitfadens erlauben die Erzeugung von Befunden gemäß ISO 15189:2012 "Medizinische Laboratorien - Anforderungen an die Qualität und Kompetenz"<ref>ISO 15189:2012 "Medizinische Laboratorien - Anforderungen an die Qualität und Kompetenz"</ref>, speziell in Hinblick auf die dort angegebenen Kapitel 5.8 (Befundberichte) und 5.9 (Freigabe der Ergebnisse). Für akkreditierte Laboratorien sind neben der ISO 15189:2012 folgende Hinweise zu beachten:
 
===Angabe des Akkreditierungs-Logos===
 
Das Akkreditierungs-Logo kann neben dem Logo des Labors angegeben werden. Technisch erfolgt das über die Sektion "Brieftext", das Logo ist ggf. gemeinsam mit dem Logo des Labors in einer Grafikdatei anzugeben (siehe [[#Brieftext|Brieftext]]).
 
TODO (GKL) ggf. noch Screenshot mit aktuellem Stylesheet
[[Datei:Angabe des Akkreditierungs-Logos im Briefkopf.png|thumb|none|500px|<ref group="Abbildung">Angabe des Akkreditierungs-Logos im Brieftext</ref>: Angabe des Akkreditierungs-Logos im Brieftext]]
 
Ein Labor muss nicht zwingend für alle Analysen, die es durchführen kann, akkreditiert sein. Das Akkreditierungs-Logo kann angegeben werden, sobald es akkreditierte Analysen gibt; wenn "nicht akkreditierte Analysen" am Befund erscheinen, soll bei diesen angegeben werden können, dass das Labor für diese Analyse nicht akkreditiert ist. Für die entsprechend Markierung wird die Verwendung von Anmerkungszeichen (wie z.B. *) und Endnoten empfohlen.
 
===Angabe des Untersuchungs- bzw. Messverfahrens===
 
Wenn der Name der Analysen keinen Rückschluss auf die Methode erlaubt, aber Untersuchungs- bzw. Messverfahren dennoch angegeben werden sollen (ISO 15189:2012, Vorgabe 5.8.3 a)), soll dies als Kommentar zur Analyse erfolgen (siehe TODO Link/Kapitel auflösen: Bemerkungen_zu_Analysen_oder_Analyseergebnissen|Bemerkungen zu Analysen oder Analyseergebnissen).
 
===Vorgaben für den Befunddruck ===
 
Einige Vorgaben von ISO 15189:2012 beziehen sich auf Qualitätsmerkmale für gedruckte Befunde (Vorgabe 5.8.3 d) "Identifizierung des Patienten und den Aufenthaltsort des Patienten auf jeder Seite" und Vorgabe 5.8.3 p) "Seitenzahl zur Gesamtzahl der Seiten"). Dieser Leitfaden definiert ein elektronisches Format, das diese Anforderungen grundsätzlich unterstützt. Am ELGA-Portal (Zugriff für Bürger) werden Tools zur Darstellung eingesetzt, die diese Vorgaben unterstützen. Diese Tools werden auch von der ELGA GmbH zum Download bereitgestellt (Referenzstylesheet, CDA2PDF auf http://www.elga.gv.at/CDA).
=Funktionale Anforderungen=
1.104
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