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→Voraussetzungen für den Zugriff auf e-Befunde in ELGA
==Voraussetzungen für den Zugriff auf e-Befunde in ELGA==
Der ELGA GDA ist in ELGA angemeldet, berechtigt und besitzt eine gültige Kontaktbestätigung für den Patienten.
Der Patient ist ELGA-Teilnehmer und hat keinen generellen, partiellen oder situativen Widerspruch hinsichtlich ELGA eingelegt.
==Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements==