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→Begriffsdefinitionen
Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.
Als Impfschaden bezeichnet man stärkere Nebenwirkungen oder (dauerhafte) Gesundheitsschädigungen.
Die Aufnahme von Impfreaktionen in den e-Impfpass wird derzeit nicht vom CDA Leitfaden unterstützt.
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|'''Impfstelle'''