Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

102 Bytes hinzugefügt, 15:25, 13. Apr. 2023
Begriffsdefinitionen
Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.
Als Impfschaden bezeichnet man stärkere Nebenwirkungen oder (dauerhafte) Gesundheitsschädigungen.
 
Die Aufnahme von Impfreaktionen in den e-Impfpass wird derzeit nicht vom CDA Leitfaden unterstützt.
|-
|'''Impfstelle'''
3.869
Bearbeitungen

Navigationsmenü