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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

57 Bytes entfernt, 15:15, 13. Apr. 2023
Begriffsdefinitionen
|'''Krisenmanagement'''
|Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement auf, das die Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werden. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in Schule, Kindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden.
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|'''Allergie'''
|Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnet, die sich in typischen, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert.
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|'''Impfung'''
|'''Non-Responder ("Impfversager")'''
|Gesunde Personen, die keine Immunität durch eine Impfung erlangen.
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|'''Allergie'''
|Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnet, die sich in typischen, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert.
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|'''Impfreaktion'''
|Impfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auf.
|-|'''Unerwünschte Impfreaktionen (Nebenwirkungen)'''|Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.
Als Impfschaden bezeichnet man stärkere Nebenwirkungen oder (dauerhafte) Gesundheitsschädigungen.
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