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→Abnahmeprüfung für ELGA e-Befunde
==Abnahmeprüfung für ELGA e-Befunde==
Zur Sicherstellung einer möglichst hohen Qualität von Inhalt, Struktur und Format der CDA-Dokumente ist ein Abnahmeprozess implementiert, der durch die ELGA GmbH durchgeführt wird.
Vor der Produktivsetzung eines ELGA CDA-Befundes muss daher ein Prüf- und Freigabebericht durch Verantwortliche des CDA-generierenden Systems bzw. des ELGA-Bereiches bei der ELGA GmbH, Postfach [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] bzw. am [https://jira-neu.elga.gv.at/servicedesk/customer/portal/3 online service portal], beantragt werden.
Erst nach positiver Prüfung und Freigabe durch die ELGA GmbH dürfen, sind die ELGA-CDA-Dokumente eines Dokumenterstellers in ELGA zugelassen.