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ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden (Version 3)

9 Bytes entfernt, 19:03, 2. Jun. 2020
Abnahmeprüfung für ELGA e-Befunde
Vor der Produktivsetzung eines ELGA CDA-Befundes muss daher ein Prüf- und Freigabebericht durch Verantwortliche des CDA-generierenden Systems bzw. des ELGA-Bereiches bei der ELGA GmbH, Postfach [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] bzw. am [https://jira-neu.elga.gv.at/servicedesk/customer/portal/3 online service portal], beantragt werden.
Erst nach positiver Prüfung und Freigabe durch die ELGA GmbH dürfen, sind die ELGA-CDA-Dokumente eines Dokumenterstellers in ELGA zugelassen.
Für eine endgültige Abnahme ist ein komplettes Set von ELGA-CDA-Dokumenten zu übermitteln:

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