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ILF:Pflegeberichte

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{{ILF:Lizenzinformationen_Telemonitoring-Episodenbericht}}
 
==Verbindlichkeit==
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Gesundheitstelematikgesetz 2012, BGBl. I Nr.111/2012 sowie in den darauf fußenden ELGA-Verordnungen geregelt.
 
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf [https://www.gesundheit.gv.at www.gesundheit.gv.at] zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" [M], "Required" [R] und "Fixed" [F]), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter [https://www.gesundheit.gv.at www.gesundheit.gv.at] veröffentlicht werden.
 
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit österreichischem und europäischem Recht, insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz, Gesundheitstelematikgesetz 2012, DSGVO) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
 
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
==Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards==
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Die Pflegeberichte basieren auf den Vorgaben des '''[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens (Version 3)]]'''.{{EndILFBox}}
 
==Verbindlichkeit==
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Gesundheitstelematikgesetz 2012, BGBl. I Nr.111/2012 sowie in den darauf fußenden ELGA-Verordnungen geregelt.
 
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf [https://www.gesundheit.gv.at www.gesundheit.gv.at] zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" [M], "Required" [R] und "Fixed" [F]), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter [https://www.gesundheit.gv.at www.gesundheit.gv.at] veröffentlicht werden.
 
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit österreichischem und europäischem Recht, insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz, Gesundheitstelematikgesetz 2012, DSGVO) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
 
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
 
==Wichtige unterstützende Materialien==
==Anwendungsfall „Erstellung eines Pflegesituationsberichts“==
Dieser Anwendungsfall beschreibt die Dokumentation der Pflege- und Betreuungssituation eines Patienten einer Person in einer Einrichtung einer Einrichtung der Pflege, deren Betrieb einer Melde-, Anzeige- oder Bewilligungspflicht nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften sowie der behördlichen Aufsicht oder Kontrolle unterliegt; typischerweise bei typischerweise bei der Aufnahme des Patientender betroffenen Person, bei einem Wechsel in eine andere Pflege- oder Betreuungseinrichtung, bei Zustandsveränderung, die eine langfristige Veränderung der Betreuungssituation erfordert oder bei Beendigung eines Betreuungsverhältnisses.<br>Die Dokumentation der Pflege- und Betreuungssituation enthält Informationen für den Patienten die betroffene Person selbst sowie gegebenenfalls für weiterbehandelnde Gesundheitsdienstleister. Dabei wird angegeben, wann die jeweils letzten verfügbaren Daten erfasst, freigegeben und publiziert wurden. Zu beachten ist, dass nicht alle Angaben aus dem gleichen Erhebungszeitpunkt stammen – einige betreffen länger bestehende Zustände, während andere neu aufgetretene Probleme widerspiegeln.
===Ergebnisse bei Erfolg===
** Änderungen bei Rezeptgebührenbefreiung
** Änderung der Pflegegeldstufe 
** Auf Wunsch des Patientender betreuten/gepflegten Person
==Anwendungsfall „Pflegerische Entlassung aus dem stationären Bereich“==
3.902
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