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ILF:Pflegeberichte

295 Bytes entfernt, 11:32, 22. Dez. 2025
K
Anwendungsfall „Korrektur eines der Pflegeberichte“
** Wenn keine pflegerischen Angaben vorliegen, ist die Erstellung eines separaten pflegerischen Entlassungsbriefs nicht erforderlich; dies gilt ebenso im Falle eines Todesfalls.
==Anwendungsfall „Korrektur eines der Pflegeberichte“pflegerischen Entlassungsbriefs“==
Dieser Anwendungsfall beschreibt die formale Korrektur eines bereits erstellten Pflegeberichtespflegerischen Entlassungsbriefs. Eine solche Korrektur ist dann vorzunehmen, wenn der das bestehende Bericht Dokument fehlerhafte oder unvollständige Angaben enthält, die eine inhaltliche Richtigstellung erfordern.Dies ist der einzige Anwendungsfall, bei dem die Versionsnummer eines Pflegeberichts hochgezählt werden darf.Wenn hingegen neue Informationen hinzukommen, z. B. Beobachtungen, Pflegemaßnahmen oder Zustandsänderungen, wird immer ein neuer Pflegebericht erstellt. Bereits vorhandene Berichte werden in diesem Fall nicht hochversioniert, um die Nachvollziehbarkeit und Integrität der Dokumentation sicherzustellenDie Korrektur erfolgt durch Versionierung des bestehenden pflegerischen Entlassungsbriefs.
===Ergebnisse bei Erfolg===
Der Pflegebericht pflegerische Entlassungsbrief liegt in einer korrigierten Version vor.
===Vorbedingungen und Voraussetzungen===
* Das Dokumentationssystem ist fähig, CDA-Dokumente konform zu den ELGA-Implementierungsleitfäden herzustellen.
* Ein Pflegebericht pflegerische Entlassungsbrief ist bereits zu diesem Fall erzeugt worden.
===Akteure===
* Verfasser (Inhaltlicher Ersteller, „Autor“)
* Vidierende bzw. rechtlich verantwortliche Person gemäß § 5 GuKG (die Berechtigung wird von der Einrichtung ausgestellt)
* Medizinisches Dokumentationssystem (z.B. Krankenhausinformationssystem)
===Auslöser/Trigger/Anlass der Speicherung===Eine Korrektur ist erforderlich, wenn der bestehende Pflegebericht fehlerhafte oder unvollständige Angaben enthält. Beispiele hierfür sindIn folgenden Situationen MUSS* ein pflegerische Entlassungsbrief korrigiert werden:* Tipp- oder Schreibfehlern Schreibfehler in Namen, Datumsangabe oder Pflegehinweisen* Fehlerhaften Fehlerhafte Eingaben, z.B. Informationen, die versehentlich der dem falschen gepflegten Person Patienten zugeordnet wurden
* Angaben, die gegen interne Vorgaben verstoßen, z.B. nicht ausgefüllte Pflichtfelder
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