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→Anwendungsfall „Erstellung eines pflegerischen Entlassungsbriefs“
Dieser Anwendungsfall beschreibt die Entlassung eines Patienten nach dem stationären Aufenthalt in einer Krankenanstalt nach dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG).
Die Entlassung des Patienten kann entweder „nach Hause“ oder in eine andere weiterbehandelnde stationäre Einrichtung (z.B. Krankenanstalt, Rehabilitations-ZentrumRehabilitationszentrum) erfolgen.
Die Dokumentation des Aufenthalts in den Entlassungspapieren beinhaltet Informationen für den Patienten selbst, sowie eventuell weiterbehandelnde Gesundheitsdienstleister oder Pflegedienste und setzt sich neben der pflegerelevanten Komponente zusätzlich aus einer ärztlichen Komponente (ärztlicher Entlassungsbrief) zusammen.