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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

1.660 Bytes hinzugefügt, 15:23, 24. Nov. 2020
Anwendungsfälle
TODO
=Anwendungsfälle=
Folgende Anwendungsfälle sind im Zusammenhang mit Patientenverfügungen und deren Verfügbarmachung in ELGA zu beachten. Ob es sich hierbei um eine  Diese Abläufe gelten für "verbindlichePatientenverfügungen" oder und "anderenandere Patientenverfügungen" Patienteverfügung handelt, ist für diese Abläufe unerheblich(gem. § 8 PatVG) gleichermaßen.
Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
==UC 1 Patientenverfügung errichten==
===Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
*Aufklärender Arzt
===Vorbedingung 1===
Eine Patientin möchte eine verbindliche Patientenverfügung erstellen. Sie lädt sich eine Vorlage einer Patientenverfügung von der Homepage https://www.gesundheit.gv.at/ (TODO) herunter, druckt diese aus und trägt persönliche Angaben, sowie welche medizinische Behandlungen sie ablehnt, ein.  Anschließend macht sie einen Termin mit einem Arzt, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der Arzt klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf und dokumentiert auf dem von der Patientin mitgebrachten Patientenverfügungsformular, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Krankengeschichte der Patientin auf.
Anschließend Die Patientin macht sie einen Termin mit dem Arzt ihres Vertrauens, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der aufklärende Arzt dokumentiert auf dem von der Patientin mitgebrachten Patientenverfügungsformularbei ihrer Rechtsberaterin, weshalb welche die Patientin über die möglichen rechtlichen Folgen ihrer Erklärung zutreffend einschätzen kanneiner verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Er Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe seines Namens des Datums, ihres Namen und seiner ihrer Anschrift und durch eigenhändige mit ihrer Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt Formell ist die Patientenverfügung in seine lokale Krankengeschichte des Patienten aufnun rechtsgültig.(TODO: stimmt das?)
Die Patientin macht einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche Da die Patientin über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf ELGA-Teilnehmerin ist und dem Formular unter Angabe des Datumsnicht widersprochen hat, ihres Namen und ihrer Anschrift mit ihrer Unterschrift. Formell ist muss die Patientenverfügung nun rechtsgültigin ELGA zur Verfügung gestellt werden. (TODO: prüfen)
Falls ''Anmerkung: Patientenverfügungen, die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hatalle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (§§ 4 bis 7 PatVG) erfüllen, soll nun sind auf Verlangen des Patienten dennoch in die Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung gestellt werdenaufzunehmen. (TODO: muss sie sonst in einem anderen Register registriert werden?)''
===Vorbedingung 2===
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt eine Patientenverfügung Patientenverfügungen in ELGA einzustellenzu lesen und zu schreiben.
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat keinen generellen oder situativen Widerspruch hinsichtlich ELGA eingelegt.
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle.
Die dort zuständige Person identifiziert die ELGA-Teilnehmerin mittels Personalausweis und scannt die Patientenverfügung. Sie erstellt das ELGA Dokument Patientenverfügung und speichert diese in ELGA. Wesentlich ist, dass das Datum der Errichtung der Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung gestellt werden musswird, sowie die eindeutige Kennung jener Person, welche für die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA Verantwortlichen ist, also jene des Ombudsstellen-Mitarbeiters.
''Anmerkung: Der Name der Person, welche die Aufnahme der Patientenverfügung bei der ELGA-Ombudsstelle verlangt hat, ist zu protokollieren scheint im Protokoll auf, in diesem Fall, jener der Patientin (entgegen § 22 Abs. 2 Z 5 GTelG 2012)'' (TODO: immer Patient oder kann das auch die rechtskundige Person sein, die im Auftrag des Patienten handelt ?)
===Alternativer Ablauf 1===
Die rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6 (1)) stellt, sofern technisch möglich und der Patient nicht widerspricht, selbst die rechtsgültige PV in ELGA ein, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelle(§ 6 (2) PatVG).  ''Anmerkung: Übermittlung der Entweder die rechtskundige Person benötigt selbst Schreib- und Leserechte für PVs in ELGA oder sie übermittelt die PV an die Ombudsstelle . TODO: ad Übermittlung an Ombudsstelle: via Portalverbund? wie Wie wird hier der Patient identifiziert? Wer hat nun die Aufnahme der PV verlangt und scheint im Protokoll auf: Patient oder rechtskundige Person?''
(TODO: soll die rechtskundige Person mit den nötigen ELGA-Rechten in UC1 "Vorbedingung 2" ergänzt werden?) ===Alternativer Ablauf2Ablauf 2===Die Patientin erhält bei einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung und kann diese direkt vor Ort die Patientenverfügung errichten und in ELGA verfügbar machen lassen.
===Ergebnis===
Die Patientenverfügung wurde errichtet und bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.
(Sofern es sich um eine verbindliche TODO: Die alte Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren (ab auf der Errichtungdie neue basiert) ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin wird nicht eine kürzere Frist bestimmt hat (§ 7. (1) PatVG). Die Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung (gem. § 5 PatVG) erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die Frist von acht Jahren oder eine vom Patienten kürzer bestimmte Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung mehr angezeigt / bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann (§ 7. (5) PatVG).) weiterhin sichtbar ?
''(Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren (ab der Errichtung) ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat (§ 7. (1) PatVG). Die Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung (gem. § 5 PatVG) erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die Frist von acht Jahren oder eine vom Patienten kürzer bestimmte Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann (§ 7. (5) PatVG).)''
''AnmerkungenAnmerkungen2:''
* ''Begriffe:'' ''§ 2. (3) PatVG: Ein Register ist ein Verzeichnis, das der Aufnahme von Patientenverfügungen dient. Datenspeicher (§ 2 Z 7 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 [GTelG 2012], BGBl. I Nr. 111/2012) und Verweisregister (§ 2 Z 13 GTelG 2012) sind '''keine''' Register.''
* ''Speicherung in ELGA:'' ''§ 14b. (4) PatVG: Elektronische Verweise auf in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügungen sind''
''          1. abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012 nur mit dem bPK-GH des Patienten gemäß § 14a Abs. 1 Z 1 lit. a sowie''
''          2. abweichend von § 20 Abs. 5 Z 2 GTelG 2012 mit einer eindeutigen Kennung des für die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA Verantwortlichen, zu speichern.(Wo im CDA?)'' <br />
==UC 2 Patientenverfügung erneuern==
===Akteure===
===Vorbedingung 1===
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt eine Patientenverfügung Patientenverfügungen in ELGA einzustellenzu lesen und zu schreiben.
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
===Beschreibung Ablauf===
Nach 4 Jahren möchte die Patientin eine weitere spezielle medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre verbindliche Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Diese Die neue Patientenverfügung muss somit daher alle ihre Behandlungswünsche kumulieren, da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann.
Die Patientin vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit berät. Sie nimmt das Original ihrer Patientenverordnung mit, zu dem sie weitere Behandlungen, die sei ablehnt, hinzugefügt hat. (TODO: Darf sie das? Wurde ja immerhin vom GDA und Notar schon unterzeichnet. Könnte es ein speziell angepasstes PV-[https://www.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/patientenanwaltschaft/pdf/patientenverfuegung-bf.pdf Formular] geben, welches für spätere Erweiterungen Möglichkeiten vorsieht?). Das weitere Vorgehen entspricht dem Anwendungsfall "UC1 Patientenverfügung errichten" (Vorbedingung 1), mit der Ausnahme, dass eine erneute Rechtsberatung entfallen kann.
(TODO: kann sie ihre aktuelle PV aus ELGA ausdrucken und diese mit ihrem Wunsch ergänzen? Wenn Würde sie ein neues Formular ausdrucktausdrucken, fehlen ja die Informationen vom Notar!? . Oder ist es möglich, dass man ein neues CDA-PV erstellt, und das alte PV-PDF im CDA belässt übernmmt und zusätzlich einen weiteren Anhang mit den zusätzlichen Wünschen ergänzt?)
===Alternativer Ablauf 1===
Die Patientin geht zu ihrer Rechtsberaterin und möchte ihre verbindliche Patientenverfügung in ELGA erneuern. Siehe Abläufe wie Zuvor hat sich die Patientin ärztlich über die Behandlung aufklären und dies und den Behandlungswunsch auf ihrer original Patientenverfügung dokumentieren lassen. Weiterer Ablauf siehe UC 1 "Patientenverfügung errichten".- "Alternativer Ablauf 1" (TODO: soll die rechtskundige Person mit den nötigen ELGA-Rechten in UC2 "Vorbedingung 1" ergänzt werden?)
===Alternativer Ablauf 2===
===Ergebnis===
Die verbindliche Patientenverfügung wurde erneuert und ist in ELGA verfügbar.
Sofern die Gültigkeitsdauer von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist (§ 7. (1) PatVG) ab Erstellungsdatum erneut zu laufen.
===Vorbedingungen===
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügung Patientenverfügungen oder deren Widerruf in ELGA einzustellen.zu lesen und zu schreiben
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
===Beschreibung Ablauf===
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun keine Patientenverfügung mehr. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin bei der ELGA Ombudsstelle. Die dort zuständige Person identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und speichert ein neues Dokument Widerspruch der Patientenverfügung in ELGA. , indem sie ein neues CDA Dokument der Patientenverfügung erstellt, darin aber den Widerspruch dokumentiert (TODO: klärenwieder ein eingebettetes PDF, ob sie alternativ die PV löschen können soll: Der das der Patient hat ja ein Recht auf Löschen seiner Gesundheitsdaten und kann dies nicht selbst über das Portal selbst durchführenunterschreiben muss?). Hierbei muss das Datum der Errichtung des Widerrufs in ELGA zur Verfügung gestellt werden,(§ 14b (1) PatVG).
TODO: klären, ob die Ombudsstelle alternativ/zusätzlich die PV löschen können soll oder sogar muss: Der Patient hat ein Recht auf Löschung seiner Gesundheitsdaten (Grundrecht?) und kann dies nicht selbst über das Portal durchführen).  ''Anmerkung: Es gelten hier keine individuellen Zugriffsberechtigungen (gesetzlich ausgeschlossen nach § 14c. (2) PatVG "Hinsichtlich Patientenverfügungen finden die Rechte gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 lit. a [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 GTelG2012] sowie § 21 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 keine Anwendung". '' '' -> kein Löschen, Ein-/Ausblenden von Verweisen, Ändern von Zugriffszeiträumen usw.''
===Alternativer Ablauf===
Die Patientin sucht ihre Rechtsanwältin auf, welche, sofern technisch möglich, den Widerruf in ELGA einstellt. (TODO: bzw. die PV löscht? Kann bei ELGA eBefunden nur vom Ersteller durchgeführt werden-> dies müsste dann, sofern sie der Erstellter ist, die Ombudsstelle machen) (TODO: soll die rechtskundige Person mit den nötigen ELGA-Rechten in UC3 "Vorbedingung" ergänzt werden?)
===Ergebnis===
Die Patientenverfügung wurde in ELGA widerrfufenwiderrufen. (TODO gelöscht?)
==UC 4 Patientenverfügung abrufen==
*Der behandelnde Arzt ist ELGA-GDA
===Beschreibung Ablauf ===Die Patienten erleidet einen Herzinfarkt. Sie liegt derzeit auf der Intensivstation und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung vorhanden isterstellen hat lassen. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.
===Alternativer Ablauf 1===
Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung einsehen. Sie kann kontrollieren, ob diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.
(TODO: die PV löscht? Kann bei ELGA eBefunden nur vom Ersteller durchgeführt werden) === Alternativer Ablauf 1 ===Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.
===Ergebnis===
===Akteure===
*Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreiben
===Vorbedingungen===
* Die Patientin, mit einer in ELGA verfügbaren Patientenverfügung, ist vor zehn Jahren verstorben.
*Die Patientin, mit einer in ELGA verfügbaren Patientenverfügung, ist vor zehn Jahren verstorben. ===Beschreibung Ablauf ===Abweichend von § 20 Abs. 3 GTelG 2012 haben die Die Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO), die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellten Patientenverfügungen gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Sterbedatum Tod des an ELGA teilnehmenden Patienten, -Teilnehmers automatisch zu löschen (sofern das dessen Sterbedatum bekannt ist). ''(Anmerkung: abweichend von § 20 Abs. 3 GTelG 2012, automatisch der besagt, dass ELGA-Gesundheitsdaten und Verweise nach 10 Jahren zu löschen.sind)''
===Alternativer Ablauf 1===
TODO: Die Patientin loggt sich in ihre ELGA ein Prüfen, ob und kann dort ihre wer die Patientenverfügung einsehen. auf Wunsch des Patienten löschen können muss (TODO: die PV löschtGrundrecht? Kann bei ELGA eBefunden nur vom ). Falls dies der Fall ist, muss dies derzeit der Ersteller durchgeführt werden) === Alternativer Ablauf 1 ===TODO: Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre der jeweiligen PV abrufen und ausdruckensein.
===Ergebnis===
Die Patientenverfügung in wurde aus der ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliertdes Patienten gelöscht.  (TODO: Vom Patienten über Portal, von berechtigten GDAs; Rechtsberaterexistiert die ELGA dann noch weiterTODO Nach Ablauf 10 Jahre nach dem Tod der gesetzlichen Frist ..Patientin, sind sowieso alle anderen Gesundheitsdaten bereits gelöscht).
==Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements (Anpassen!)==
Die folgenden Kapiteln aus dem allgemeinen Leitfaden stellen eine Zusammenfassung der Inhalte der ELGA-Gesamtarchitektur, des Leitfadens XDS Metadaten und Usability Styleguides zum Thema e-Befunde dar. Detailinformationen sind in den entsprechenden Dokumenten nachzulesen (verfügbar auf der Homepage der [https://www.elga.gv.at/ ELGA GmbH]). Die wesentlichen Anwendungsfälle sind
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