Patientenverfügung

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|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
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<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
 
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
 
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{{Infobox Dokument
 
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|Group    = ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden
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|Submitted = ELGA GmbH
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|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
 
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{{ILF-TOC limit}}
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{{ILF-TOC limit|4}} <!-- {{Underconstruction}} -->
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater.
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<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
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{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide '''zusammenfassenden Patientenverfügung-Guide'''] im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
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=Zusammenfassung=
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Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2.
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Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
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Mit einer Novellierung des [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html Patientenverfügungs-Gesetzes] wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
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Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]], welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.
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Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen], zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.
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Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeinen Implementierungsleitfadens]. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) erläutert wird.
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Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben.
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'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
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*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers]] (administrative Daten)
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*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte)
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Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.
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<!-- Seitenumbruch --> <p style="page-break-before: always"></p>
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=Informationen über dieses Dokument=
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==Impressum==
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''Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:''<br />
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ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: +43.1.2127050<br />
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Internet: [http://www.elga.gv.at www.elga.gv.at]
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Email: [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at]<br />
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Geschäftsführer: DI Dr. Günter Rauchegger, DI(FH) Dr. Franz Leisch
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''Redaktion, Projektleitung, Koordination: ''<br />
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Stefan Sabutsch, [mailto:stefan.sabutsch@elga.gv.at stefan.sabutsch@elga.gv.at] 
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''Abbildungen:'' © ELGA GmbH
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''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14, 8010 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
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Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
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Download unter [https://www.gesundheit.gv.at www.gesundheit.gv.at] und [https://www.elga.gv.at/cda www.elga.gv.at/cda]
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</div></div>
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==Haftungsausschluss==
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<div class="mw-collapsible-content">
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Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht und über ein öffentliches Kommentierungsverfahren kontrolliert. Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die Autoren, Herausgeber oder Mitwirkenden erhoben und/oder abgeleitet werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls nicht beabsichtigt und von den Erstellern des Dokumentes nicht gewünscht.
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==Sprachliche Gleichbehandlung==
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Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
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</div></div>
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{{ILF:Lizenzinformationen}}
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{{BeginILFBox}}
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Die ELGA Patientenverfügung basiert auf den Vorgaben des '''[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020]]'''.
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{{EndILFBox}}
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==Verbindlichkeit==
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Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.
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Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
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Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten („Mandatory“ (M), „Required“ (R) und „Fixed“ (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.
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Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
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Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
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==Wichtige unterstützende Materialien==
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{{BeginYellowBox}}
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Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
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*die PDF-Version dieses Leitfadens
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*Beispieldokumente
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*CDA-Schema
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*Schematron-Prüfregeln
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Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
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'''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}
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==Bedienungshinweise==
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===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
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''<u>Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:</u>''
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{{BeginYellowBox}}
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'''Hinweis:'''<br />Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden
 
{{EndYellowBox}}
 
{{EndYellowBox}}
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''<u>Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:</u>''
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{{BeginILFBox}}
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'''Verweis'''<br />Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:…
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{{EndILFBox}}
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''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
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{{BeginILFGreenBox}}
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'''<BEISPIEL>'''<br /><languageCode code="de-AT" />
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{{EndILFGreenBox}}
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<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
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===PDF-Navigation===
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<div class="mw-collapsible-content">
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Nutzen Sie die bereitgestellten Links im Dokument (z.B. im Inhaltsverzeichnis), um direkt in der PDF-Version dieses Dokuments zu navigieren. Folgende Tastenkombinationen können Ihnen die Nutzung des Leitfadens erleichtern:
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*Rücksprung: Alt + Pfeil links und Retour: Alt + Pfeil rechts
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*Seitenweise blättern: "Bild" Tasten
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*Scrollen: Pfeil nach oben bzw. unten
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*Zoomen: Strg + Mouserad drehen
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*Suchen im Dokument: Strg + F
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</div></div>
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<!-- Seitenumbruch -->
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<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
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=Einleitung=
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==Ausgangslage und Motivation==
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Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
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Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben.
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Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.
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Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.
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Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
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===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen ===
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Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
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*In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
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*Ein Arzt muss den Patienten über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
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*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
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*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten erneuert werden.
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 +
'''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:'''
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*Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von Patient / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
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*Datum der Errichtung
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*Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
 +
*Bestätigung, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
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 +
Optionale Angabe:
  
= TOC-Test =
+
*Weitere Anmerkungen des Patienten
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*Benennung einer konkreten Vertrauensperson
 +
*Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
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*Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.
  
== TOC-Test 2 ==
+
==Zweck des Dokuments==
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Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ enthalten.
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{{BeginILFBox}}
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Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente 2020]].{{EndILFBox}}
  
=== TOC-Test 3 ===
+
==Zielgruppe==
 +
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler und Berater, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind.
 +
Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
  
==== TOC-Test 4 ====
+
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
 +
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
  
===== TOC-Test 5 =====
+
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.
  
= Boxen =
+
Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.
 +
{{BeginILFBox}}
 +
Weitere Details zum generischen Vorgehensmodell sind im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vorgehensmodell| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell]] zu finden.{{EndILFBox}}
  
== YellowBox ==
+
Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung wird durch eine gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2).
  
 +
==Revision der Leitfäden==
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Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.
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Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
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 +
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“, die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“. Alle verbindlichen Versionen  sind  auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
 +
 +
==Autoren und Mitwirkende==
 +
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
 +
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
 +
 +
===Autoren===
 +
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
 +
{| class="wikitable"
 +
!Name
 +
!Organisation
 +
!Rolle
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|-
 +
|Stefan Sabutsch
 +
|ELGA GmbH, HL7 Austria
 +
|Autor, Herausgeber
 +
|-
 +
|Andrea Klostermann
 +
|ELGA GmbH
 +
|Autor
 +
|-
 +
|Nikola Tanjga
 +
|ELGA GmbH
 +
|Autor
 +
|-
 +
|Gabriel Kleinoscheg
 +
|ELGA GmbH
 +
|Autor
 +
|}
 +
 +
Unter Mitwirkung von: Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
 +
 +
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
 +
 +
<p style="page-break-before: always"></p>
 +
 +
=Begriffsdefinitionen=
 +
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
 +
!Begriff!!Definition
 +
|-
 +
|'''ELGA Teilnehmer'''
 +
|ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012.
 +
|-
 +
|'''Aufklärender Arzt'''
 +
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
 +
|-
 +
|'''Rechtskundige Person'''
 +
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.
 +
|-
 +
|'''Patientenverfügungs-Register'''
 +
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen  der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
 +
|-
 +
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
 +
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
 +
|-
 +
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
 +
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Außerdem muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten.
 +
|-
 +
|'''Andere Patientenverfügungen'''
 +
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG).
 +
|}
 +
 +
<p style="page-break-before: always"></p>
 +
 +
=User Storys ("Anwendungsfälle")=
 +
Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
 +
 +
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6 (1) können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet. Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, können auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6 (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten und auch zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet werden. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.
 +
 +
Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in speziell eingerichteten ELGA Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern, erneuern oder widerrufen und in ELGA verfügbar machen lassen können.
 +
Die beschriebenen Abläufe beziehen sich auf jegliche Patientenverfügungen, ungeachtet davon ob die Formvorschriften und Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen erfüllt sind oder nicht (siehe auch § 8 PatVG).
 +
==UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen==
 +
===UC 1 Beschreibung===
 +
#Eine Patientin möchte ihren Willen hinsichtlich der Ablehnung einer oder mehrerer medizinischer Behandlungen in Form einer verbindlichen Patientenverfügung dokumentieren und über ELGA einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit einem Arzt für das notwendige Aufklärungsgespräch. Der aufklärende Arzt informiert und berät die Patientin über Bedeutung und mögliche medizinische Folgen der Patientenverfügung und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Der aufklärende Arzt bestätigt das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Optional kann auch ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.
 +
#Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, um die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig zu errichten. Dabei klärt die Rechtsberaterin die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs auf. Die Rechtsberaterin bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.
 +
# Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist, keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert und kein generelles Opt-Out in ELGA besteht, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden. Eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.
 +
''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.''
 +
 +
===UC 1 Akteure===
 +
*ELGA-Teilnehmer
 +
*Aufklärender Arzt
 +
*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6 (1))
 +
*ELGA Ombudsstelle
 +
 +
===UC 1 Vorbedingung===
 +
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.
 +
*Der Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
 +
 +
===UC 1 Ablauf===
 +
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden vom Ombudsstellen-Mitarbeiter im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument „Patientenverfügung“, das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur Verfügung.
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===UC 1 Ergebnis===
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Das CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar. 
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''Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
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==UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern oder ändern==
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Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche Änderungen, wobei ein neues CDA Dokument „Patientenverfügung“ generiert wird oder bei ausschließlicher Verlängerung der Verbindlichkeit, hier kann das bestehende Dokument mit aktualisierten Gültigkeitsfristen gespeichert werden.
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Patientenverfügungen verlieren nach einer Frist von 8 Jahren nach dem Errichtungsdatum ihre Verbindlichkeit - oder nach einer vom Patienten kürzer gewählten Frist. Verbindliche Patientenverfügungen können verlängert werden, unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerruf) bestehen.
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Jede Änderung einer Patientenverfügung, sei es eine inhaltliche Änderung oder Verlängerung, resultiert in der zur Verfügungstellung eines neuen CDA Dokuments „Patientenverfügung“.
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===UC 2 Akteure===
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*ELGA-Teilnehmer
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*Aufklärender Arzt
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*ELGA Ombudsstelle
 +
*Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6. (1))
 +
===UC 2 Vorbedingung===
 +
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
 +
*Der Mitarbeiter der ELGA- Ombudsstelle ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
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===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)===
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====UC 2a Beschreibung====
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Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert (z.B. in einem Formular: „Erneuerung einer Patientenverfügung“).
 +
 +
====UC 2a Ablauf====
 +
#Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“.
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#Eine erneute Rechtsberatung ist optional.
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#Die Patientin übermittelt das Dokument zur Erneuerung der Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und archiviert das zugesendete Dokument. Er ruft die ursprüngliche die Patientenverfügung aus ELGA ab. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und als neue Metadaten mit dem PDF-Inhalt der ursprünglichen Patientenverfügung in ein neues CDA Dokument übernommen.
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====UC 2a Ergebnis====
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Es liegt ein weiteres Dokument einer verbindlichen Patientenverfügung in ELGA vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erneuerungsdatum erneut zu laufen. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt ebenfalls in ELGA weiterhin abrufbar.
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===UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen===
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====UC 2b Beschreibung====
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Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.
 +
====UC 2b Ablauf====
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#Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.
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#Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich.
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#Die Patientin übermittelt die neue Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, digitalisiert er das neue Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument „ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
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 +
====UC 2b Ergebnis====
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Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt ebenfalls in ELGA weiterhin abrufbar.
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Die neue Gültigkeitsdauer einer verbindlichen Patientenverfügung beginnt ab Erneuerungsdatum und endet nach 8 Jahren oder einer kürzeren Frist, wenn die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin zuvor verkürzt wurde. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.
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''Anmerkung: '''Jede''' vom Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung''' seiner Patientenverfügung resultiert in dieser User Story: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.''
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==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==
 +
===UC 3 Beschreibung===
 +
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle.
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''Anmerkung: Der Widerspruch kann grundsätzlich bei jeder rechtskundigen Person eingelegt werden, wobei noch zu definieren ist, in welcher Weise eine Zurverfügungstellung in ELGA erfolgen kann, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelle.''
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===UC 3 Akteure===
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*ELGA-Teilnehmer
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*ELGA Ombudsstelle
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===UC 3 Vorbedingung===
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*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
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*Der Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle ist entsprechendem dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
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===UC 3 Ablauf===
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Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie ein Widerrufsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses. 
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Das Datum der Errichtung des Widerrufs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerrufs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des „Widerruf“-Dokumentes in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.
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 +
===UC 3 Ergebnis===
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Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen „Widerruf“-Dokumentes in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerrufs, ist im Protokoll ersichtlich. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt ebenfalls in ELGA weiterhin abrufbar.
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 +
==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==
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Unter „Lesen“ ist das Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen in ELGA zu verstehen. Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentationen ("Krankengeschichte"  oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, dies sonst aber an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht. Ein behandelnder Arzt ist nicht zur „interpretatorischen Zusammenschau“ mehrerer Dokumente verpflichtet, nur die jeweils aktuelle Version muss erhoben, d.h. eingesehen werden. Er darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Patientenverfügung gemäß ihrem Errichtungsdatum alle relevanten Informationen enthält. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt.
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===UC 4 Beschreibung===
 +
====Abruf durch ELGA-GDA====
 +
*'''Behandelnder Arzt:''' Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, verschlechtert sich von Tag zu Tag bis die Patienten nicht mehr bei Bewusstsein ist. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen der Patientin vornehmen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.
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*'''Aufklärender Arzt:''' Auch ein aufklärender Arzt kann im Zuge von UC 1 und UC 2 in ELGA vorliegende Patientenverfügungen abrufen.
 +
====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====
 +
Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.
 +
====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====
 +
Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.
 +
===UC 4 Akteure===
 +
*ELGA-Teilnehmer
 +
*ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)
 +
*ELGA GDA
 +
===UC 4 Vorbedingungen===
 +
* Der jeweilige Akteur ist entsprechendem dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen in ELGA zu abzurufen.
 +
===UC 4 Ergebnis===
 +
Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
 +
 +
==UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen==
 +
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen.  Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess, wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
 +
===UC 5 Beschreibung===
 +
Die Patientin ist vor 10 Jahren verstorben, die ELGA Patientenverfügung muss gelöscht werden.
 +
===UC 5 Akteure===
 +
Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt
 +
===UC 5 Vorbedingungen===
 +
Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA.
 +
===UC 6 Ergebnis===
 +
Die ELGA Patientenverfügung wurde aus dem Patientenverfügungsregister gelöscht.
 +
<div class="landscape">
 +
 +
=Technischer Hintergrund=
 +
==ELGA==
 +
{{BeginILFBox}}
 +
Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}
 +
 +
=Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden=
 +
{{BeginILFBox}}
 +
Die [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_ELGA_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|allgemeinen Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden]] sollen beachtet werden.
 +
{{EndILFBox}}
 +
 +
=Funktionale Anforderungen=
 +
==Darstellung==
 +
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
 +
 +
==Verwendung in der ELGA Infrastruktur==
 +
===Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)===
 +
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.
 +
<!-- Seitenumbruch -->
 +
<p style="page-break-before: always"></p>
 +
{| class="wikitable"
 +
!XDS-Mapping
 +
!Optio-
 +
nalität
 +
!CDA-Element
 +
clinicalDocument.
 +
!Beispiel
 +
!Erklärung
 +
|-
 +
|formatCode
 +
|R
 +
|.hl7at:formatCode
 +
|<nowiki>urn:hl7-at:patv:2020</nowiki>
 +
|Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode
 +
|-
 +
|typeCode
 +
|R
 +
|.code
 +
|
 +
*@code="42348-3"
 +
*@displayName="Advance directives"
 +
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
 +
|Dokumenttyp
 +
|-
 +
|classCode
 +
|R
 +
|.code.translation
 +
|
 +
*@code="42348-3"
 +
*@displayName="Advance directives"
 +
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
 +
|Bezeichnet die „Dokumentklasse“ in dem untergeordneten "translation"-Element.
 +
|-
 +
|title
 +
|R
 +
|.title
 +
|"Patientenverfügung"
 +
|Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf"
 +
|-
 +
|eventCodeList
 +
|R
 +
|.documentationOf
 +
.serviceEvent.code
 +
|
 +
*@code="398295005"
 +
*@displayName="Validity range (qualifier value)"
 +
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
 +
*@codeSystemName="SNOMED CT"
 +
|Code der Gesundheitsdienstleistung. Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)"
 +
|-
 +
|serviceStartTime
 +
|R
 +
|.documentationOf.serviceEvent
 +
.effectiveTime.low
 +
|Zeitpunkt Beginn
 +
|Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.
 +
|-
 +
|serviceStopTime
 +
|R
 +
|.documentationOf.serviceEvent
 +
.effectiveTime.high
 +
|Zeitpunkt Ende
 +
|Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.
 +
|}
 +
 +
=Konformitätsprüfung=
 +
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“.
 +
 +
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wieder: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
 
{{BeginYellowBox}}
 
{{BeginYellowBox}}
'''Hinweis:'''<br />Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden
+
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
 
{{EndYellowBox}}
 
{{EndYellowBox}}
 +
{{BeginILFBox}}
 +
Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:
  
== ILFBox ==
+
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]
 +
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]
 +
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Online-Validation_von_CDA-Dokumenten|Online-Validation von CDA-Dokumenten]]
 +
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hinweise_zur_Konformit.C3.A4tspr.C3.BCfung|Hinweise zur Konformitätsprüfung]]
 +
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Abnahmepr.C3.BCfung_f.C3.BCr_ELGA_e-Befunde|Abnahmeprüfung für ELGA e-Befunde]]
 +
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zertifizierung|Zertifizierung]]
 +
{{EndILFBox}}
  
 +
=Datentypen=
 
{{BeginILFBox}}
 
{{BeginILFBox}}
'''Verweis'''<br />Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden: …
+
Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
 
{{EndILFBox}}
 
{{EndILFBox}}
  
== ValueSetBox ==
+
=Technische Spezifikation=
 +
Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.
 +
 
 +
Der Header entspricht im Wesentlichen den bisherigen ELGA CDA-Leitfäden ("Allgemeiner Leitfaden"). Der Body enthält die tatsächlichen (fachlichen) Inhalte des Dokuments.
 +
 
 +
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers==
 +
{| class="wikitable" width="100%"
 +
|-
 +
! style="text-align:left" width="20%" |Bedeutung / Link zum Kapitel
 +
! style="text-align:left" width="20%" |CDA-Element
 +
! style="text-align:left" width="10%" |Kard/Konf<sup>2</sup>
 +
! style="text-align:left" width="50%" |Bemerkung
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E2.80.9ErealmCode.E2.80.9C.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
 +
|realmCode
 +
| 1..1 M||fixer Wert: de-AT
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E2.80.9EtypeId.E2.80.9C.29|Kennzeichnung CDA R2]]
 +
|typeId
 +
|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E2.80.9EtemplateId.E2.80.9C.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
 +
|templateId
 +
|3..* M
 +
|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E2.80.9Eid.E2.80.9D.29|Dokumenten-Id]]
 +
|id
 +
|1..1 M||
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E2.80.9Ecode.E2.80.9C.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]
 +
|code / <br />translation
 +
|1..1 M
 +
&nbsp;&nbsp;1..1 M
 +
|'''code (Dokumententyp)''':<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
 +
'''translation (Dokumentenklasse):'''<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E2.80.9Etitle.E2.80.9C.29|Titel des Dokuments]]
 +
|title
 +
|1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt:
 +
* "Patientenverfügung"
 +
*"Erneuerte verbindliche Patientenverfügung"
 +
*"Widerruf"
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc:statusCode.E2.80.9C.29|Status des Dokuments]]
 +
|sdtc:statusCode
 +
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine  Dokumentupdates möglich
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at:terminologyDate.E2.80.9C.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
 +
|hl7at:terminologyDate
 +
|1..1 M||
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at:formatCode.E2.80.9C.29|FormatCode des Dokuments]]
 +
|hl7at:formatCode
 +
|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:patv:2020</nowiki>
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
 +
|hl7at:practiceSettingCode
 +
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:
 +
"Rechtliche Dokumente", "F063"
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E2.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
 +
|effectiveTime
 +
|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.
 +
(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert)
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E2.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C.29|Vertraulichkeitscode]]
 +
|confidentialityCode
 +
|1..1 M||fixer Wert: N
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E2.80.9ElanguageCode.E2.80.9C.29|Sprachcode des Dokuments]]
 +
|languageCode
 +
|1..1 M||fixer Wert: de-AT
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E2.80.9EsetId.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C.29|Versionierung des Dokuments]]
 +
|setId
 +
versionNumber
 +
|1..1 M
 +
 
 +
1..1 M
 +
|<br />versionNumber: fixer Wert 1
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C.29|Patient]]
 +
|recordTarget
 +
|1..1 M
 +
| Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E2.80.9Eauthor.E2.80.9C.29|Verfasser des Dokuments]]
 +
|author
 +
|1..1 M||Verantwortliche Person (u. Organisation), die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt. (z.B. ELGA Ombudsstelle)
 +
author.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E2.80.9EdataEnterer.E2.80.9C.29|Personen der Dateneingabe]]
 +
|dataEnterer
 +
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 +
|
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant|Informant]]
 +
|informant
 +
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 +
|
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ecustodian.E2.80.9C.29|Verwahrer des Dokuments]]
 +
|custodian
 +
|1..1 M||Patientenverfügung-Anwendung  (Register)
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E2.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
 +
|informationRecipient
 +
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 +
|
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E2.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
 +
|legalAuthenticator
 +
|style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''
 +
| '''Natürliche Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt''' hat. Das ist im Regelfall die rechtskundige Person, kann unter Umständen auch der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (zB keine verbindliche Patientenverfügung, Erneuerung).
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E2.80.9Eauthenticator.E2.80.9C.29|Weitere Unterzeichner]]
 +
|authenticator
 +
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 +
|
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E2.80.9Eparticipant.E2.80.9C.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
 +
|participant
 +
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 +
|
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
 +
|inFulfillmentOf
 +
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 +
|
 +
|-
 +
| rowspan="2" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]]
 +
| rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent
 +
| style="background:LightSalmon" |'''1..1  M'''
 +
|'''Angabe des Verbindlichkeitszeitraumes. Verpflichtend''' anzugeben (1..1 M) bei: <br />
 +
* Verbindlicher Patientenverfügung<br >
 +
* Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung<br />
 +
'''mit folgenden Vorgaben:'''
 +
* code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED
 +
* effectiveTime.low: Errichtungsdatum der PV  (Rechtsgültigkeit)
 +
* effectiveTime.high: Ende der Gültigkeitsfrist (maximal 8 Jahre, sofern nicht individuell verkürzt)
 +
|-
 +
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 +
|wird nicht angegeben bei:
 +
* anderen Patientenverfügungen
 +
* Widerruf der Patientenverfügung
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
 +
|relatedDocument
 +
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 +
|
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung|Einverständniserklärung]]
 +
|authorization
 +
|NP||
 +
|- style="background:#FFFFFF"
 +
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
 +
|componentOf / <br />encompassingEncounter
 +
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
 +
|
 +
|-
 +
|}
 +
<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br />
 +
<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''
 +
 
 +
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
 +
 
 +
Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf.
  
{{BeginValueSetBox}}
+
==CDA Templates==
Text
+
<!--
{{EndValueSetBox}}
+
dynamic: {{:oid/dynamic}}
 +
static: {{:oid/static-YYYY-mm-dd}}
 +
-->
 +
===Document Level Templates===
 +
====Patientenverfügung====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.0.13/dynamic}}
  
== ILFGreenBox ==
+
===Header Level Templates===
 +
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden. <br />
 +
'''''Wichtiger Hinweis:''''' <br />Header-Elemente, welche '''spezifisch für die Patientenverfügung angepasst''' wurden, sind zusammenfassend in der [[ILF:Patientenverfügung#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|'''"Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers"''']] und detailliert im [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|'''"Document Level Template"''']] beschrieben. {{EndILFBox}}
  
{{BeginILFGreenBox}}
+
===Weitere CDA Fragmente===
<BEISPIEL>
+
{{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_.28Fragmente.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden.{{EndILFBox}}
<languageCode code="de-AT" />
+
 
{{EndILFGreenBox}}
+
====Address Compilation====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.25/dynamic}}
 +
====Address Compilation Minimal ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.10/dynamic}}
 +
====Assigned Entity ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.22/dynamic}}
 +
====Device Compilation ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.22/dynamic}}
 +
====Organization Compilation with id, name ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.5/dynamic}}
 +
====Organization Compilation with name====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.9/dynamic}}
 +
====Organization Name Compilation ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.27/dynamic}}
 +
====Person Name Compilation G1 M ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.12/dynamic}}
 +
====Person Name Compilation G2 M ====
 +
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.11/dynamic}}
 +
</div><div class="portrait">
 +
 
 +
==Terminologien==
 +
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
 +
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.16&effectiveDate=2011-12-19T00:00:00&language=de-DE ELGA_AddressUse]
 +
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.4&effectiveDate=2019-07-08T00:00:00&language=de-DE ELGA_AdministrativeGender]
 +
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.6.0.10.8&effectiveDate=2019-04-24T11:39:13&language=de-DE ELGA_EntityNamePartQualifier_VS]
 +
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.11&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_MaritalStatus]
 +
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.18&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_ReligiousAffiliation]
 +
 
 +
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.173&effectiveDate=2016-11-24T00:00:00&language=de-DE ELGA_HumanLanguage]
  
= Sonstige Formattierungen =  
+
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.175&effectiveDate=2017-07-27T00:00:00&language=de-DE ELGA_LanguageAbilityMode]
  
== PRE ==
+
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.174&effectiveDate=2017-02-17T00:00:00&language=de-DE ELGA_ProficiencyLevelCode]
  
<pre>
+
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.6&effectiveDate=2020-09-18T09:23:04&language=de-DE ELGA_AuthorSpeciality]
Test
 
Test
 
  Test
 
</pre>
 
  
== PRE + class ILFGreen ==
+
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.25&effectiveDate=2013-09-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_URLScheme]
  
<pre class="ILFgreen">
+
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.36&effectiveDate=2013-09-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_TelecomAddressUse]
Test
 
Test
 
  Test
 
</pre>
 
  
= ART-DECOR =
+
<!-- Seitenumbruch -->
 +
<p style="page-break-before: always"></p>
  
== Strukturbeispiel ==
+
=Anhang=
 +
==Tabellen==
 +
<references group="Tabelle" />
  
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.2.71/dynamic}}
+
==Referenzen==
 +
</div>
 +
<references />

Version vom 30. Dezember 2020, 13:09 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Dieses Dokument bildet den vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden Patientenverfügung-Guide im Vorfeld zu lesen.

1 Zusammenfassung

Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).

Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.

Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale CDA-Standard, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen. Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Bundesgesetz über Patientenverfügungen, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Allgemeinen Implementierungsleitfadens. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite (Art-Decor-Tabellen verstehen) erläutert wird.

Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben.

Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen

Auf der Diskussionsseite werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.

2 Informationen über dieses Dokument

2.1 Impressum

Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:
ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: +43.1.2127050
Internet: www.elga.gv.at Email: cda@elga.gv.at
Geschäftsführer: DI Dr. Günter Rauchegger, DI(FH) Dr. Franz Leisch

Redaktion, Projektleitung, Koordination:
Stefan Sabutsch, stefan.sabutsch@elga.gv.at

Abbildungen: © ELGA GmbH

Nutzung: Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14, 8010 Graz; www.hl7.at.
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.

Download unter www.gesundheit.gv.at und www.elga.gv.at/cda

2.2 Haftungsausschluss

Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht und über ein öffentliches Kommentierungsverfahren kontrolliert. Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die Autoren, Herausgeber oder Mitwirkenden erhoben und/oder abgeleitet werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls nicht beabsichtigt und von den Erstellern des Dokumentes nicht gewünscht.

2.3 Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.

2.4 Lizenzinformationen

Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.

HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen.

Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria.

HL7® und CDA® sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm

2.4.1 Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")

Third Party Intellectual Property

Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass HL7 Austria nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").
Die Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich.
Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.


2.4.2 SNOMED CT

Wichtige Information zur SNOMED CT Lizenz

Dieser Leitfaden enthält Material, das durch SNOMED International urheberrechtlich geschützt ist. Jede Verwendung von SNOMED CT in Österreich erfordert eine aufrechte Affiliate Lizenz oder eine Sublizenz. Die entsprechende Lizenz ist kostenlos, vorausgesetzt die Verwendung findet nur in Österreich statt und erfüllt die Bedingungen des Affiliate License Agreements. Affiliate Lizenzen können über das Member Licensing and Distribution Service (MLDS) direkt beim jeweiligen NRC beantragt werden: MLDS für Österreich.

2.4.3 Weitere Terminologien

Im Folgenden finden Sie eine nicht-exhaustive Liste von weiteren Terminologien, die eine solche separate Lizenz erfordern können:

Terminologie Eigentümer, Kontaktinformation
Logical Observation Identifiers Names & Codes (LOINC) [1] Regenstrief Institute, Inc. [2]
Unified Code for Units of Measure (UCUM) [3] Regenstrief Institute, Inc. [2]
International Classification of Diseases (ICD) [4] World Health Organization (WHO) [5]
ICD-10 BM*G*[6] Für Gesundheit zuständiges Bundesministerium www.sozialministerium.at
Anatomical Therapeutic Chemical Classification System (ATC) [7] World Health Organization (WHO)[5]
Pharmazentralnummer (PZN) ARGE Pharma im Fachverband der chemischen Industrie Österreichs (FCIO) der Wirtschaftskammern Österreichs (WKO) [8]
EDQM-Codes Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln [9]
Medical Device Communications (MDC) vom ISO/IEEE 11073 Standard MDC wird als Substandard 10101 "Nomenclature" in "Health informatics - Medical / health device communication standards", kurz 11073, geführt und werden mit einem Copyright bei IEEE SA am österreichischen Termserver bereitgestellt. [10], [11]

Die Terminologien werden am österreichischen Terminologieserver zur Verfügung gestellt.

2.5 Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards

Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International[12] gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert[13].

CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML[14] folgen dem Basisstandard HL7 Version 3[15] mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® [16] als Spezifikationsplattform.

  • HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [17]
  • HL7 Referenz-Informationsmodell (RIM)[18]
  • HL7 V3 Datentypen [19]
  • HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1[20]

Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)[21], die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden (www.HL7.at). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.

Die ELGA Patientenverfügung basiert auf den Vorgaben des Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020.

2.6 Verbindlichkeit

Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt. Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten („Mandatory“ (M), „Required“ (R) und „Fixed“ (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.

2.7 Wichtige unterstützende Materialien

Auf der Website Patientenverfügung Guide werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:

  • die PDF-Version dieses Leitfadens
  • Beispieldokumente
  • CDA-Schema
  • Schematron-Prüfregeln

Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository Patientenverfügung erstellt und können dort eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH (www.elga.gv.at/CDA) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.

Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an cda@elga.gv.at gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.elga.gv.at/CDA.

2.8 Bedienungshinweise

2.8.1 Farbliche Hervorhebungen und Hinweise

Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:

Hinweis:
Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden

Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:

Verweis
Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:…

Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:

<BEISPIEL>
<languageCode code="de-AT" />

2.8.2 PDF-Navigation

Nutzen Sie die bereitgestellten Links im Dokument (z.B. im Inhaltsverzeichnis), um direkt in der PDF-Version dieses Dokuments zu navigieren. Folgende Tastenkombinationen können Ihnen die Nutzung des Leitfadens erleichtern:

  • Rücksprung: Alt + Pfeil links und Retour: Alt + Pfeil rechts
  • Seitenweise blättern: "Bild" Tasten
  • Scrollen: Pfeil nach oben bzw. unten
  • Zoomen: Strg + Mouserad drehen
  • Suchen im Dokument: Strg + F

3 Einleitung

3.1 Ausgangslage und Motivation

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.

Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im Bundesgesetz über Patientenverfügungen festgeschrieben. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.

Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.

Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.

3.1.1 Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen

Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß Bundesgesetz über Patientenverfügungen) besondere Vorgaben:

  • In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
  • Ein Arzt muss den Patienten über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
  • Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
  • Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten erneuert werden.

Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:

  • Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von Patient / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
  • Datum der Errichtung
  • Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
  • Bestätigung, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt

Optionale Angabe:

  • Weitere Anmerkungen des Patienten
  • Benennung einer konkreten Vertrauensperson
  • Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
  • Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.

3.2 Zweck des Dokuments

Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ enthalten.

Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente 2020.

3.3 Zielgruppe

Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler und Berater, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.

4 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess

Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.

Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.

Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.

Weitere Details zum generischen Vorgehensmodell sind im Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell zu finden.

Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung wird durch eine gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2).

4.1 Revision der Leitfäden

Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.

Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.

Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“, die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“. Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.

4.2 Autoren und Mitwirkende

Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.

4.2.1 Autoren

Das Redaktionsteam bestand aus folgenden Personen1:

Name Organisation Rolle
Stefan Sabutsch ELGA GmbH, HL7 Austria Autor, Herausgeber
Andrea Klostermann ELGA GmbH Autor
Nikola Tanjga ELGA GmbH Autor
Gabriel Kleinoscheg ELGA GmbH Autor

Unter Mitwirkung von: Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)

1 Personen sind ohne Titel angegeben

5 Begriffsdefinitionen

Begriff Definition
ELGA Teilnehmer ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012.
Aufklärender Arzt Eine Person, die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
Rechtskundige Person Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.
Patientenverfügungs-Register Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
Patientenverfügungs-Anwendung Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
Verbindliche Patientenverfügung Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Außerdem muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten.
Andere Patientenverfügungen "Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG).

6 User Storys ("Anwendungsfälle")

Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.

In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6 (1) können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet. Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, können auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6 (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten und auch zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet werden. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.

Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in speziell eingerichteten ELGA Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern, erneuern oder widerrufen und in ELGA verfügbar machen lassen können. Die beschriebenen Abläufe beziehen sich auf jegliche Patientenverfügungen, ungeachtet davon ob die Formvorschriften und Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen erfüllt sind oder nicht (siehe auch § 8 PatVG).

6.1 UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen

6.1.1 UC 1 Beschreibung

  1. Eine Patientin möchte ihren Willen hinsichtlich der Ablehnung einer oder mehrerer medizinischer Behandlungen in Form einer verbindlichen Patientenverfügung dokumentieren und über ELGA einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit einem Arzt für das notwendige Aufklärungsgespräch. Der aufklärende Arzt informiert und berät die Patientin über Bedeutung und mögliche medizinische Folgen der Patientenverfügung und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Der aufklärende Arzt bestätigt das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Optional kann auch ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.
  2. Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, um die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig zu errichten. Dabei klärt die Rechtsberaterin die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs auf. Die Rechtsberaterin bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.
  3. Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist, keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert und kein generelles Opt-Out in ELGA besteht, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden. Eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.

Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.

6.1.2 UC 1 Akteure

  • ELGA-Teilnehmer
  • Aufklärender Arzt
  • Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6 (1))
  • ELGA Ombudsstelle

6.1.3 UC 1 Vorbedingung

  • Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.
  • Der Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.

6.1.4 UC 1 Ablauf

Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden vom Ombudsstellen-Mitarbeiter im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument „Patientenverfügung“, das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur Verfügung.

6.1.5 UC 1 Ergebnis

Das CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar.

Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.

6.2 UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern oder ändern

Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche Änderungen, wobei ein neues CDA Dokument „Patientenverfügung“ generiert wird oder bei ausschließlicher Verlängerung der Verbindlichkeit, hier kann das bestehende Dokument mit aktualisierten Gültigkeitsfristen gespeichert werden.

Patientenverfügungen verlieren nach einer Frist von 8 Jahren nach dem Errichtungsdatum ihre Verbindlichkeit - oder nach einer vom Patienten kürzer gewählten Frist. Verbindliche Patientenverfügungen können verlängert werden, unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerruf) bestehen.

Jede Änderung einer Patientenverfügung, sei es eine inhaltliche Änderung oder Verlängerung, resultiert in der zur Verfügungstellung eines neuen CDA Dokuments „Patientenverfügung“.

6.2.1 UC 2 Akteure

  • ELGA-Teilnehmer
  • Aufklärender Arzt
  • ELGA Ombudsstelle
  • Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6. (1))

6.2.2 UC 2 Vorbedingung

  • Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
  • Der Mitarbeiter der ELGA- Ombudsstelle ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.

6.2.3 UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)

6.2.3.1 UC 2a Beschreibung

Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert (z.B. in einem Formular: „Erneuerung einer Patientenverfügung“).

6.2.3.2 UC 2a Ablauf

  1. Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“.
  2. Eine erneute Rechtsberatung ist optional.
  3. Die Patientin übermittelt das Dokument zur Erneuerung der Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und archiviert das zugesendete Dokument. Er ruft die ursprüngliche die Patientenverfügung aus ELGA ab. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und als neue Metadaten mit dem PDF-Inhalt der ursprünglichen Patientenverfügung in ein neues CDA Dokument übernommen.

6.2.3.3 UC 2a Ergebnis

Es liegt ein weiteres Dokument einer verbindlichen Patientenverfügung in ELGA vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erneuerungsdatum erneut zu laufen. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt ebenfalls in ELGA weiterhin abrufbar.

6.2.4 UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen

6.2.4.1 UC 2b Beschreibung

Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.

6.2.4.2 UC 2b Ablauf

  1. Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.
  2. Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich.
  3. Die Patientin übermittelt die neue Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, digitalisiert er das neue Dokument und erstellt ein neues CDA Dokument „ELGA Patientenverfügung“ in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).

6.2.4.3 UC 2b Ergebnis

Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt ebenfalls in ELGA weiterhin abrufbar.

Die neue Gültigkeitsdauer einer verbindlichen Patientenverfügung beginnt ab Erneuerungsdatum und endet nach 8 Jahren oder einer kürzeren Frist, wenn die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin zuvor verkürzt wurde. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.

Anmerkung: Jede vom Patienten nachträglich gewünschte Änderung seiner Patientenverfügung resultiert in dieser User Story: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.

6.3 UC 3 Patientenverfügung widerrufen

6.3.1 UC 3 Beschreibung

Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle. Anmerkung: Der Widerspruch kann grundsätzlich bei jeder rechtskundigen Person eingelegt werden, wobei noch zu definieren ist, in welcher Weise eine Zurverfügungstellung in ELGA erfolgen kann, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelle.

6.3.2 UC 3 Akteure

  • ELGA-Teilnehmer
  • ELGA Ombudsstelle

6.3.3 UC 3 Vorbedingung

  • Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
  • Der Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle ist entsprechendem dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.

6.3.4 UC 3 Ablauf

Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie ein Widerrufsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses.

Das Datum der Errichtung des Widerrufs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerrufs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des „Widerruf“-Dokumentes in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.

6.3.5 UC 3 Ergebnis

Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen „Widerruf“-Dokumentes in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerrufs, ist im Protokoll ersichtlich. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt ebenfalls in ELGA weiterhin abrufbar.

6.4 UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen

Unter „Lesen“ ist das Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen in ELGA zu verstehen. Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentationen ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, dies sonst aber an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht. Ein behandelnder Arzt ist nicht zur „interpretatorischen Zusammenschau“ mehrerer Dokumente verpflichtet, nur die jeweils aktuelle Version muss erhoben, d.h. eingesehen werden. Er darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Patientenverfügung gemäß ihrem Errichtungsdatum alle relevanten Informationen enthält. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt.

6.4.1 UC 4 Beschreibung

6.4.1.1 Abruf durch ELGA-GDA

  • Behandelnder Arzt: Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, verschlechtert sich von Tag zu Tag bis die Patienten nicht mehr bei Bewusstsein ist. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen der Patientin vornehmen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.
  • Aufklärender Arzt: Auch ein aufklärender Arzt kann im Zuge von UC 1 und UC 2 in ELGA vorliegende Patientenverfügungen abrufen.

6.4.1.2 Abruf durch ELGA-Teilnehmer

Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.

6.4.1.3 Abruf durch ELGA Ombudsstelle

Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.

6.4.2 UC 4 Akteure

  • ELGA-Teilnehmer
  • ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)
  • ELGA GDA

6.4.3 UC 4 Vorbedingungen

  • Der jeweilige Akteur ist entsprechendem dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen in ELGA zu abzurufen.

6.4.4 UC 4 Ergebnis

Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.

6.5 UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen

Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen.  Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess, wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.

6.5.1 UC 5 Beschreibung

Die Patientin ist vor 10 Jahren verstorben, die ELGA Patientenverfügung muss gelöscht werden.

6.5.2 UC 5 Akteure

Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt

6.5.3 UC 5 Vorbedingungen

Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA.

6.5.4 UC 6 Ergebnis

Die ELGA Patientenverfügung wurde aus dem Patientenverfügungsregister gelöscht.

7 Technischer Hintergrund

7.1 ELGA

Der technische Hintergrund ist dem allgemeinen Leitfaden zu entnehmen.

8 Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden

9 Funktionale Anforderungen

9.1 Darstellung

Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im ELGA GitLab verfügbar.

9.2 Verwendung in der ELGA Infrastruktur

9.2.1 Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)

Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage (www.elga.gv.at) abrufbar.

XDS-Mapping Optio-

nalität

CDA-Element

clinicalDocument.

Beispiel Erklärung
formatCode R .hl7at:formatCode urn:hl7-at:patv:2020 Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode
typeCode R .code
  • @code="42348-3"
  • @displayName="Advance directives"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
Dokumenttyp
classCode R .code.translation
  • @code="42348-3"
  • @displayName="Advance directives"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
Bezeichnet die „Dokumentklasse“ in dem untergeordneten "translation"-Element.
title R .title "Patientenverfügung" Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf"
eventCodeList R .documentationOf

.serviceEvent.code

  • @code="398295005"
  • @displayName="Validity range (qualifier value)"
  • @codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
  • @codeSystemName="SNOMED CT"
Code der Gesundheitsdienstleistung. Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)"
serviceStartTime R .documentationOf.serviceEvent

.effectiveTime.low

Zeitpunkt Beginn Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.
serviceStopTime R .documentationOf.serviceEvent

.effectiveTime.high

Zeitpunkt Ende Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.

10 Konformitätsprüfung

Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit Header und Body. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“.

Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wieder: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige W3C Schemas dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe Schema-Prüfung). Darüber hinaus existieren eine Reihe von Schematron Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe Schematron-Prüfung). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu „Templates“ zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.

Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.

Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:

11 Datentypen

Im Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.

12 Technische Spezifikation

Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.

Der Header entspricht im Wesentlichen den bisherigen ELGA CDA-Leitfäden ("Allgemeiner Leitfaden"). Der Body enthält die tatsächlichen (fachlichen) Inhalte des Dokuments.

12.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers

Bedeutung / Link zum Kapitel CDA-Element Kard/Konf2 Bemerkung
Hoheitsbereich des Dokuments realmCode 1..1 M fixer Wert: de-AT
Kennzeichnung CDA R2 typeId 1..1 M fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"
Kennzeichnung von Strukturvorschriften templateId 3..* M templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"
templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"
templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"
Dokumenten-Id id 1..1 M
Klassifikation des Dokuments (fein und grob) code /
translation
1..1 M

  1..1 M

code (Dokumententyp):
Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"

translation (Dokumentenklasse):
Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"

Titel des Dokuments title 1..1 M abhängig vom Dokumentinhalt:
  • "Patientenverfügung"
  • "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung"
  • "Widerruf"
Status des Dokuments sdtc:statusCode NP Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
Terminologie-Datum des Dokuments hl7at:terminologyDate 1..1 M
FormatCode des Dokuments hl7at:formatCode 1..1 M urn:hl7-at:patv:2020
Fachliche Zuordnung des Dokuments hl7at:practiceSettingCode 1..1 M ELGA_PracticeSetting:

"Rechtliche Dokumente", "F063"

Erstellungsdatum des Dokuments (medizinisch relevantes Datum) effectiveTime 1..1 M Rechtliches Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.

(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert)

Vertraulichkeitscode confidentialityCode 1..1 M fixer Wert: N
Sprachcode des Dokuments languageCode 1..1 M fixer Wert: de-AT
Versionierung des Dokuments setId

versionNumber

1..1 M

1..1 M


versionNumber: fixer Wert 1
Patient recordTarget 1..1 M Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
Verfasser des Dokuments author 1..1 M Verantwortliche Person (u. Organisation), die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt. (z.B. ELGA Ombudsstelle)

author.time: Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.

Personen der Dateneingabe dataEnterer NP
Informant informant NP
Verwahrer des Dokuments custodian 1..1 M Patientenverfügung-Anwendung (Register)
Beabsichtigte Empfänger des Dokuments informationRecipient NP
Rechtlicher Unterzeichner, wird im speziellen Leitfaden definiert. legalAuthenticator 1..1 M Natürliche Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt hat. Das ist im Regelfall die rechtskundige Person, kann unter Umständen auch der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (zB keine verbindliche Patientenverfügung, Erneuerung).
Weitere Unterzeichner authenticator NP
Weitere Beteiligte (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden) participant NP
Zuweisung und Ordermanagement inFulfillmentOf NP
Gesundheitsdienstleistungen documentationOf /
serviceEvent
1..1 M Angabe des Verbindlichkeitszeitraumes. Verpflichtend anzugeben (1..1 M) bei:
  • Verbindlicher Patientenverfügung
  • Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung

mit folgenden Vorgaben:

  • code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED
  • effectiveTime.low: Errichtungsdatum der PV  (Rechtsgültigkeit)
  • effectiveTime.high: Ende der Gültigkeitsfrist (maximal 8 Jahre, sofern nicht individuell verkürzt)
NP wird nicht angegeben bei:
  • anderen Patientenverfügungen
  • Widerruf der Patientenverfügung
Bezug zu vorgehenden Dokumenten relatedDocument NP
Einverständniserklärung authorization NP
Patientenkontakt (Aufenthalt) componentOf /
encompassingEncounter
NP

2) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.
[Tabelle 1]Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung

12.2 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys

Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf.

12.3 CDA Templates

12.3.1 Document Level Templates

12.3.1.1 Patientenverfügung

Id1.2.40.0.34.6.0.11.0.13Gültigkeit2020‑11‑02 12:10:20
StatusKyellow.png EntwurfVersions-Label1.0.0
Nameatpv_document_PatientenverfuegungBezeichnungPatientenverfügung
KontextPfadname /
KlassifikationCDA Document Level Template
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
Benutzt
Benutzt 11 Templates
Benutzt als NameVersion
1.2.40.0.34.6.0.11.1.10InklusionKgreen.png Document Realm (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.30InklusionKgreen.png Document TypeId (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.1InklusionKgreen.png Document Id (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.46InklusionKgreen.png Document TerminologyDate (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.11InklusionKgreen.png Document Effective Time (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.12InklusionKgreen.png Document Confidentiality Code (1.0.2+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.13InklusionKgreen.png Document Language (1.0.0+20210219)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.3InklusionKyellow.png Record Target (1.2.1)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.2InklusionKgreen.png Author (1.0.3+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.4InklusionKgreen.png Custodian (1.0.1+20211213)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.1.5InklusionKgreen.png Legal Authenticator (1.0.0+20210219)DYNAMIC
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
hl7:ClinicalDocument
1 … 1M(atp...ung)
Treetree.png@classCode
cs0 … 1FDOCCLIN
Treetree.png@moodCode
cs0 … 1FEVN
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.10 Document Realm (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:realmCode
CS1 … 1M
Hoheitsbereich des Dokuments.

Fester Wert: @code = AT
(aus Value Set „ELGA_RealmCode“)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@code
1 … 1FAT
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.30 Document TypeId (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:typeId
II1 … 1MDokumentformat CDA R2
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F2.16.840.1.113883.1.3
Treeblank.pngTreetree.png@extension
st1 … 1FPOCD_HD000040
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MeHealth Austria Dokumente (basierend auf "Allgemeinen Leitfaden")
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.6.0.11.0.1
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MOID des Leitfadens Patientenverfügung (dient als informative Referenz).(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.7.26
Treetree.pnghl7:templateId
II1 … 1MtemplateId der Patientenverfügung
(DocumentLevelTemplate für Schematron)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1F1.2.40.0.34.6.0.11.0.13
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.1 Document Id (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:id
II1 … 1MDokumenten-Id des CDA-Dokuments.
Es MUSS eine gültige und innerhalb des ID-Pools eindeutige Dokumenten-ID angegeben werden.

Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@root
uid1 … 1R
Treetree.pnghl7:code
CE1 … 1MDokumenttyp Patientenverfügung "42348-3"


Hinweis zum XDS-Mapping:
Wird in das XDS DocumentEntry Metadaten-Attribut XDSDocumentEntry.typeCode übernommen.
Zu berücksichtigen sind jeweils die Attribute @code, @codeSystem und @displayName.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1F42348-3
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.1
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FLOINC
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1FAdvance directives
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:translation
CE1 … 1MDokumentenklasse "Patientenverfügung" "42348-3"


Hinweis zum XDS-Mapping: Dieses Element wird ins XDS-Attribut XDSDocumentEntry.classCode gemappt.
Zu berücksichtigen sind jeweils die Attribute @code, @codeSystem und @displayName.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1F42348-3
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.1
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FLOINC
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1FAdvance directives
Treetree.pnghl7:title
ST1 … 1MDer Titel des Dokuments ist abhängig vom Inhalt
  • "Patientenverfügung"
  • "Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung"
  • "Widerruf"
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:statusCode
NPDer Status der Dokumentenklasse Patientenverfügung muss immer "completed" sein und ist daher verboten.


Hintergrund: Gemäß Patientenverfügungs-Gesetz darf eine Patientenverfügung nicht geändert werden, ein Dokument-Update mit einer neuen Version des Dokuments ist daher ausgeschlossen.

(atp...ung)
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.46 Document TerminologyDate (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7at:terminologyDate
TS.DATE.FULL1 … 1MDas Terminologie-Datum des Dokumentes
Das Datum, an dem die lokal zur Implementierung verwendeten Value Sets mit dem österreichischen Terminologieserver abgeglichen wurden, wird hier angegeben.
(atp...ung)
 ConstraintDas Datum der letzten Terminologie-Aktualisierung MUSS entsprechend klassischer HL7 V3 Notation im Format "YYYYMMDD" angegeben werden.
Beispiel: 20200527
Treetree.pnghl7at:formatCode
CD1 … 1M
XDS FormatCode


↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
 @code wird in das XDS-Attribut XDSDocumentEntry.formatCode übernommen.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@code
CONF1 … 1Furn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
1 … 1F1.2.40.0.34.5.37
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
1 … 1FHL7 Austria Patientenverfügung 1.0.0+20210331
Treetree.pnghl7at:practiceSettingCode
CD1 … 1MDie fachliche Zuordnung des Dokumentes
(aus dem Value Set atcdabbr_PracticeSetting_VS 1.2.40.0.34.10.75)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FELGA_PracticeSetting
Treeblank.pngTreetree.png@displayName
st0 … 1FRechtliche Dokumente
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F1.2.40.0.34.5.12
Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1FF063
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.11 Document Effective Time (DYNAMIC)
EFFECTIVETIME - Errichtungsdatum


Das Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung / der Erneuerung / des Widerrufs (nicht das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments)

Treetree.pnghl7:effectiveTime
TS.AT.TZ1 … 1M
Relevantes Datum des Dokuments.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Zeit-Elemente“ zu befolgen.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-11Kyellow.png Erstellungsdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.12 Document Confidentiality Code (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:confidentialityCode
CE1 … 1M
Vertraulichkeitscode des Dokuments aus Value Set „ELGA_Confidentiality“. 
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-13Kyellow.png Vertraulichkeitscode Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7:Confidentiality
 ConstraintFür ELGA-Dokumente ist ausschließlich "N" erlaubt!
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.13 Document Language (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:language​Code
CS.LANG1 … 1MSprachcode des Dokuments.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-14Kyellow.png Sprachcode Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.10 ELGA_LanguageCode (DYNAMIC)
 ConstraintFür ELGA ist in @code für CDA und Ableitungen in die XDSDocumentEntry-Metadaten derzeit ausschließlich der Wert "de-AT" zulässig.
Für eHealth und zukünftige Versionen der ELGA Leitfäden können weitere Sprachcodes erlaubt werden.
Treetree.pnghl7:setId
II1 … 1MVerpflichtende Angabe einer eindeutigen 

Id des Dokumentensets.
Patientenverfügungen werden nicht versioniert! Die setId SOLL unterschiedlich zur clinicalDocument.id sein.

↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
 Dieses Element wird ins XDS-Attribut referenceIdList ("urn:elga:iti:xds:2014:ownDocument_setId") gemappt.
Hinweis: Bestimmte Systeme, die bei der Übernahme der setId in die XDS-Metadaten mit dem V2-Datentyp CX arbeiten, könnten ein Problem mit @extension-Attributen haben, die länger als 15 Zeichen sind.

(atp...ung)
Treetree.pnghl7:versionNumber
INT.​NONNEG1 … 1MDa es keine Versionen von Patientenverfügungen geben darf, die setID aber verpflichtend anzugeben ist, wird die versionNumber fix mit 1 angegeben.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@value
int1 … 1F1
 Versionsnummer als positive ganze Zahl.
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.3 Record Target (DYNAMIC)
RECORDTARGET - Patient


Für die Patientenverfügung gilt folgende Vorgabe:

  • Für die ID des Patienten ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID.
  • Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
Treetree.pnghl7:recordTarget
1 … 1MKomponente für die Patientendaten.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-64Kyellow.png Patient Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FRCT
Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
cs0 … 1FOP
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:patientRole
1 … 1MPatientendaten.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FPAT
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II2 … *RPatientenidentifikatoren(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-193Kyellow.png EKVK Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-65Kyellow.png LokaleID Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-66Kyellow.png SVNr Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
at-cda-bbr-data​element-67Kyellow.png bPK-GH Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
 Constraint
Hinweis: Die Reihenfolge der id-Elemente MUSS unbedingt eingehalten werden!

* id[1] Identifikation des Patienten im lokalen System (1..1 M)
↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Das Element id[1] wird ins XDS-Attribut sourcePatientId gemappt.

* id[2] Sozialversicherungsnummer des Patienten (1..1 R):
   - @root: OID der Liste aller österreichischen Sozialversicherungen, fester Wert: 1.2.40.0.10.1.4.3.1 (1..1 M)
   - @extension: Vollständige Sozialversicherungsnummer des Patienten (10 Stellen) (1..1 M)
   - @assigningAuthorityName: Fester Wert: Österreichische Sozialversicherung (0..1 O)

   Zugelassene nullFlavor:
   - NI … Patient hat keine Sozialversicherungsnummer (z.B. Ausländer)
   - UNK … Patient hat eine Sozialversicherungsnummer, diese ist jedoch unbekannt

* id[@root="1.2.40.0.10.2.1.1.149"] Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (0..1 O):
   - @root : OID der österreichischen bPK, fester Wert: 1.2.40.0.10.2.1.1.149 (1..1 M)
   - @extension : bPK des Patienten: concat(Bereichskürzel, ":", bPK) (Base64,28 Zeichen). Typischerweise bPK-GH (Gesundheit). Kann im Zusammenhang mit E-ID auch andere Bereichskürzel tragen.
Anmerkung : Das bPK dient ausschließlich technisch der Zuordnung der elektronischen Identität und darf daher weder angezeigt werden noch am Ausdruck erscheinen noch in allfälligen Downloads enthalten sein (1..1 M)
   - @assigningAuthorityName : Fester Wert: Österreichische Stammzahlenregisterbehörde (0..1 O)

* id[@root="1.2.40.0.34.4.21"] Europäische Krankenversicherungskarte (0..1 O):
   - @root: OID der EKVK, fester Wert: 1.2.40.0.34.4.21 (1..1 M)
   - @extension: Datenfelder der EKVK nach folgender Bildungsvorschrift: concat(Feld 6,"^",Feld 7,"^",Feld 8,"^",Feld 9) wobei Feld 6 "Persönliche Kennummer" angegeben sein MUSS (1..1 M). Die übrigen Datenfelder sind optional (0..1 O). In Feld 9 MUSS die Datumsangabe im Format YYYMMDD erfolgen.
   -  @assigningAuthorityName : Fester Wert: Nationaler Krankenversicherungsträger (0..1 O)

Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
 Beispiel
EKVK Beispiel-Max
<id root="1.2.40.0.34.4.21" extension="123456789^1100-OEGK^800400010016^20251231"/>
 Beispiel
EKVK Beispiel-Min
<id root="1.2.40.0.34.4.21" extension="123456789"/>
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
0 … 2R
Adresse des Patienten.
Es MUSS eine mögliche Adresse unterstützt werden. Spezielle Leitfäden (z.B. Entlassungsbrief Pflege) können es erforderlich machen, dass mehr als eine Adresse unterstützt werden muss.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-68Kyellow.png Adresse Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
 Constraint
Werden mehrere gleichartige address-Elemente strukturiert (z.B. Home, Pflege), MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *RKontakt-Element. Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-72Kyellow.png Kontaktdaten Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
url1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom-Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value-Set „ELGA_URLScheme“
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (z.B Heim, Arbeitsplatz), z.B. WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:patient
1 … 1MName des Patienten.
Für den Namen ist verpflichtend Granularitätsstufe 2 („strukturierte Angabe des Namens‘‘) anzuwenden!
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Namen-Elemente von Personen PN“ zu befolgen.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-70Kyellow.png Name Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FPSN
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:name
PN1 … 1MNamen-Element (Person)(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung des angegebenen Namens, z.B. Angabe eines Künstlernamens mit „A" für „Artist“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNameUse“.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt der Name als rechtlicher Name („L“).
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:prefix
ENXP0 … *
Beliebig viele Präfixe zum Namen, z.B. Akademische Titel
Achtung: Die Angabe der Anrede („Frau“, „Herr“), ist im CDA nicht vorgesehen!
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Bedeutung eines prefix-Elements, z.B. Angabe eines akademischen mit "AC" für „Academic“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier".
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:family
ENXP1 … *MMindestens ein Hauptname (Nachname).(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 

Bedeutung eines family-Elements, z.B. Angabe eines Geburtsnamen mit „BR" für „Birth“.

Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.

 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:given
ENXP1 … *MMindestens ein Vorname(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung eines given-Elements, beispielsweise dass das angegebene Element einen Geburtsnamen bezeichnet, z.B. BR („Birth“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:suffix
ENXP0 … *Beliebig viele Suffixe zum Namen(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 Die genaue Bedeutung eines suffix-Elements, beispielsweise dass das angegebene Suffix einen akademischen Titel darstellt, z.B.: AC („Academic“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Auswahl1 … 1
Das "administrative Geschlecht" ist das soziale oder gesellschaftliche Geschlecht ("Gender"). Das administrative Geschlecht ist daher grundsätzlich getrennt von den biologischen Merkmalen der Person zu sehen. Grundsätzlich soll das administrative Geschlecht dem im Zentralen Melderegister (ZMR) eingetragenen Geschlecht entsprechen.
Über ein Translation-Element können weitere Angaben zum Geschlecht gemacht werden, wenn diese abweichend vom administrativen Geschlecht sind, z.B.:
  • Biologisches Geschlecht
  • Geschlecht in der Sozialversicherung
  • Geschlecht für die Stations-/Bettenbelegung im Krankenhaus
Codierung des Geschlechts des Patienten aus ValueSet "ELGA_AdministrativeGender".
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:administrative​Gender​Code[not(@nullFlavor)]
  • hl7:administrative​Gender​Code[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:administrative​Gender​Code
CE0 … 1(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-74Kyellow.png Geschlecht Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.1
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FHL7:AdministrativeGender
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.4 ELGA_AdministrativeGender (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:translation
CD0 … *RÜber ein Translation-Element können weitere Angaben zum Geschlecht gemacht werden, wenn diese abweichend vom administrativen Geschlecht sind, z.B.: Biologisches Geschlecht, Geschlecht in der Sozialversicherung, Geschlecht für die Stations-/Bettenbelegung im Krankenhaus(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 Beispiel
Beispiel für eine SNOMED CT Angabe
<translation code="772004004" codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96" displayName="Non-binary gender"/>
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:administrative​Gender​Code
CE0 … 1

Mittels nullFlavor="UNK" wird "Unbekannt" abgebildet. Dies schließt die Ausprägung "Keine Angabe" mit ein.

(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Auswahl1 … 1
Geburtsdatum des Patienten.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Zeit-Elemente“ zu befolgen.
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:birthTime
  • hl7:birthTime[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthTime
TS.AT.VAR0 … 1(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-75Kyellow.png Geburtsdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthTime
TS.AT.VAR0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pngsdtc:deceasedInd
BL0 … 1RKennzeichen, dass die Person verstorben ist. Kann alternativ zum Todesdatum angegeben werden, v.a. wenn der Todeszeitpunkt nicht bekannt ist.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-192Kyellow.png Verstorben-Kennzeichen Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pngsdtc:deceasedTime
TS.AT.TZ0 … 1RTodesdatum der Person.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-191Kyellow.png Todesdatum Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:marital​Status​Code
CE0 … 1RCodierung des Familienstands des Patienten.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_MaritalStatus“
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-98Kyellow.png Familienstand Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.2
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7:MaritalStatus
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.11 ELGA_MaritalStatus (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:religious​Affiliation​Code
CE0 … 1RCodierung des Religionsbekenntnisses des Patienten.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_ReligiousAffiliation“
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-99Kyellow.png Religionsbekenntnis Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.2.16.1.4.1
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st1 … 1FHL7.AT:ReligionAustria
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.18 ELGA_ReligiousAffiliation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:raceCode
NPRasse des Patienten.
Darf nicht verwendet werden!
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:ethnic​Group​Code
NPEthnische Zugehörigkeit des Patienten.
Darf nicht verwendet werden!
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian
0 … *R
Gesetzlicher Vertreter:
  1. Vorsorgebevollmächtigte/r (Bevollmächtigte/r durch Vorsorgevollmacht)
  2. Gewählte/r ErwachsenenvertreterIn
  3. Gesetzliche/r ErwachsenenvertreterIn
  4. Gerichtliche/r ErwachsenenvertreterIn (Sachwalter)
Der gesetzliche Vetreter kann entweder eine Person (guardianPerson) oder eine Organisation (guardianOrganization) sein.
Beim Patienten können optional ein oder mehrere gesetzliche Vetreter angegeben werden. Wenn ein gesetzliche Vetreter bekannt ist, SOLL diese Information auch angegeben werden.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-88Kyellow.png Gesetzlicher Vertreter Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FGUARD
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
0 … 1R
Die Adresse des gesetzlichen Vertreters oder der Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Adress-Elemente“ zu befolgen.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *RBeliebig viele Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters als Person oder Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
st1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom-Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value-Set „ELGA_URLScheme“
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (z.B. Heim, Arbeitsplatz) Bsp: WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Auswahl1 … 1
Angabe des gesetzlichen Vertreters als Person (guardianPerson in Granularitätsstufe 1 oder 2) ODER als Organisation (guardianOrganization)
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:guardian​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (DYNAMIC)
  • hl7:guardian​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
  • hl7:guardian​Organization welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Person
0 … 1Name des gesetzlichen Vertreters: Angabe in  Granularitätsstufe 1
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Person
0 … 1Name des gesetzlichen Vertreters: Angabe in  Granularitätsstufe 2
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:guardian​Organization
0 … 1RName des gesetzlichen Vertreters (Organisation)
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:birthplace
0 … 1RGeburtsort des Patienten.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-76Kyellow.png Geburtsort Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FBIRTHPL
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:place
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FPLC
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
Auswahl1 … 1Elemente in der Auswahl:
  • hl7:addr welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (DYNAMIC)
  • hl7:addr welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
AD0 … 1Die Adresse des Geburtsorts. Minimalangabe. Alle Elemente optional.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
AD0 … 1Die Adresse des Geburtsorts, struktuiert.
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:language​Communication
0 … *R
Informationen bezüglich der Sprachfähigkeiten und Ausdrucksform des Patienten.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-100Kyellow.png Sprachfähigkeit Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:language​Code
CS1 … 1MSprache, die vom Patienten zu einem bestimmten Grad beherrscht wird (geschrieben oder gesprochen).


In der Klasse languageCommunication können Informationen bezüglich der Sprachfähigkeiten und Ausdrucksform (z.B. gesprochen oder geschrieben) des Patienten angegeben werden.
Dieser Leitfaden schränkt die möglichen Werte für die Sprache auf Werte aus dem Value Set ELGA_HumanLanguage ein.


Die Gebärdensprache ist als eigene Sprache inkl. Ländercode anzugeben, mit der Ergänzung des Länder-/Regional-Codes (z.B. sgn-at), die Ausdrucksweise (MoodCode) wird in diesem Fall nicht angegeben (denn expressed / received signed wären redundant).
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-101Kyellow.png Sprache Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1RZulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_HumanLanguage“ aus Code-System „HL7:HumanLanguage 2.16.840.1.113883.6.121“
Gemäß IETF / RFC 3066 enthält es ein bestimmtes Subset von Codes aus ISO 639-1 und ISO 639-2 (also zwei- und dreistellige Sprachcodes). Gemäß RFC 3066 ist es zulässig, eine Angabe der landestypischen Ausprägung der Sprache nach einem Bindestrich anzufügen. Das Land wird dabei nach ISO 3166-1 Alpha 2 angegeben. Dies MUSS bei der Auswertung des languageCodes berücksichtigt und toleriert werden.
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.173 ELGA_HumanLanguage (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:modeCode
CE0 … 1CAusdrucksform der Sprache.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_LanguageAbilityMode“
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.60
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FHL7:LanguageAbilityMode
 ConstraintBei Strukturierung einer Gebärdensprache ist dieses Element NICHT ERLAUBT, NP [0..0] und MUSS daher komplett entfallen
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.175 ELGA_LanguageAbilityMode (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:proficiency​Level​Code
CE0 … 1RGrad der Sprachkenntnis in der Sprache.
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_ProficiencyLevelCode“
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-102Kyellow.png Grad der Sprachkenntnis Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.5.61
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FHL7:LanguageAbilityProficiency
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.174 ELGA_ProficiencyLevelCode (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:preference​Ind
BL0 … 1RKennzeichnung, ob die Sprache in der angegebenen Ausdrucksform vom Patienten bevorzugt wird.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-103Kyellow.png Sprachpräferenz Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
 Schematron assertrole error 
 testnot(hl7:id[1]/@nullFlavor) 
 MeldungDie Verwendung von id/@nullFlavor ist an dieser Stelle NICHT ERLAUBT. 
 Schematron assertrole error 
 testnot(hl7:id[2]/@nullFlavor) or (hl7:id[2][@nullFlavor='UNK'] or hl7:id[2][@nullFlavor='NI']) 
 MeldungZugelassene nullFlavor sind "NI" und "UNK" 
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.2 Author (DYNAMIC)
AUTHOR


Im Kontext der Patientenverfügung: Verantwortliche Person (u. Organisation), die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt.
Spezielle Vorgabaen:

  • authorTimeDatum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.
  • functionCode: Eigene Codes und Bezeichnungen können verwendet werden
Treetree.pnghl7:author
1 … 1MVerfasser des Dokuments.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FAUT
Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
cs0 … 1FOP
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:functionCode
CE (extensible)0 … 1R
Funktionscode des Verfassers des Dokuments, z.B: „Diensthabender Oberarzt“, „Verantwortlicher Arzt für Dokumentation“,„Stationsschwester“.
Eigene Codes und Bezeichnungen können verwendet werden.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Auswahl1 … 1
Der Zeitpunkt, zu dem das Dokument verfasst bzw. inhaltlich fertiggestellt wurde.
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:time[not(@nullFlavor)]
  • hl7:time[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedAuthor
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FASSIGNED
Auswahl1 … *
Identifikation des Verfassers des Dokuments im lokalen System des/der datenerstellenden Gerätes/Software.
ODER Identifikation des/der datenerstellenden Gerätes/Software. 
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:id[not(@nullFlavor)]
  • hl7:id[@nullFlavor='NI']
  • hl7:id[@nullFlavor='UNK']
 ConstraintZugelassene nullFlavor:
  • NI  ….... Person hat keine ID / Gerät/Software hat keine ID 
  • UNK  … Person hat eine ID, diese ist jedoch unbekannt / Gerät/Software hat eine ID, diese ist jedoch unbekannt
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II0 … *
Identifikation des Verfassers des Dokuments im lokalen System des/der datenerstellenden Gerätes/Software.
ODER Identifikation des/der datenerstellenden Gerätes/Software. 
(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='NI']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FNI
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:code
CE0 … 1R
Angabe der Fachrichtung des Verfassers des Dokuments („Sonderfach“ gem. Ausbildungsordnung), z.B: „Facharzt/Fachärztin für Gynäkologie“.
Wenn ein Autor mehreren ärztlichen Sonderfächern zugeordnet ist, kann das anzugebende Sonderfach gewählt werden. Additivfächer werden nicht angegeben.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1R
 CONF
Der Wert von @code muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.10.6 ELGA_AuthorSpeciality (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *
Kontaktdaten des Verfassers des Dokuments.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
st1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß „ELGA_URLScheme“
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Auswahl1 … 1Elemente in der Auswahl:
  • hl7:assigned​Person welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
  • hl7:assigned​Authoring​Device welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (DYNAMIC)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:assigned​Person
0 … 1
Personendaten des Verfassers des Dokuments.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Personen-Element“ zu befolgen, name-Element ist hier Mandatory.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:assigned​Authoring​Device
0 … 1Datenerstellende/s Software/Gerät
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.18 Device Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:represented​Organization
1 … 1MOrganisation, in deren Auftrag der Verfasser des Dokuments die Dokumentation verfasst hat.


↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Da manche offiziellen Bezeichnungen von GDA sehr lang werden können, SOLL das name Element einer möglichst eindeutigen Kurzbezeichnung der Organisation entsprechen (im GDA-I im Tag description enthalten). Bei größeren Organisationen SOLL zusätzlich die Abteilung angegeben werden, damit die Zuordnung für den Leser einfacher wird. 

Beispiel: Statt "Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien-Medizinischer Universitätscampus" -->  "Wien AKH" bzw. "Wien AKH - Augenambulanz" 


Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (DYNAMIC)
(atp...ung)
 Constraint
  • id MUSS der OID der Organisation aus dem GDA-Index entsprechen.
  • name SOLL der Kurzbezeichnung im GDA-I entsprechen (sofern vorhanden)
  • Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden., z.B.: „Amadeus Spital, Chirurgische Abteilung“
  • Ausnahme: Wenn als Author ein/e Software/Gerät fungiert und keine OID aus dem GDA-I angegeben werden kann, MÜSSEN die Angaben der Organisation des Geräte-/Software-Betreibers oder Herstellers entsprechen.


Treetree.pnghl7:dataEnterer
NPSchreibkraft, Medizinische/r Dokumentationsassistent/in, etc. Wird nicht verwendet!(atp...ung)
Treetree.pnghl7:informant
NPInformant. Wird nicht verwendet!(atp...ung)
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.4 Custodian (DYNAMIC)
CUSTODIAN


Im Kontext der Patientenverfügung: Jenes Register, welches CDA Dokumente der Dokumentklasse Patientenverfügung speichert

Treetree.pnghl7:custodian
1 … 1MVerwahrer des Dokuments.(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-24Kyellow.png Verwahrer Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FCST
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedCustodian
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FASSIGNED
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:represented​Custodian​Organization
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FORG
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:id
II1 … *MIdentifikation des Verwahrers des Dokuments. Wenn dieser im GDA-I angeführt ist, ist die entsprechende OID zu verwenden.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Identifikations-Elemente“ zu befolgen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:name
ON1 … 1MName des Verwahrers des Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Namen-Elemente von Organisationen ON“ zu befolgen.(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:telecom
TEL.AT0 … *Kontaktdaten des Verwahrers des originalen Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Elemente“ zu befolgen.(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@value
st1 … 1R
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:addr
AD1 … 1MAdresse des Verwahrers des Dokuments (Organisation). Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Adress-Elemente“ zu befolgen.
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:information​Recipient
NPBeabsichtiger Empfänger des Dokuments. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Eingefügt1 … 1M von 1.2.40.0.34.6.0.11.1.5 Legal Authenticator (DYNAMIC)
LEGALAUTHENTICATOR


Im Kontext der Patientenverfügung: Natürliche Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA tatsächlich verlangt hat. Das ist im Regelfall die rechtskundige Person, kann unter Umständen auch der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (z.B keine verbindliche Patientenverfügung).

Treetree.pnghl7:legalAuthenticator
1 … 1MHauptunterzeichner, Rechtlicher Unterzeichner
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-1Kyellow.png Rechtlicher Unterzeichner Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreetree.png@context​Control​Code
cs0 … 1FOP
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FLA
Auswahl1 … 1
Der Zeitpunkt, an dem das Dokument unterzeichnet wurde.
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:time[not(@nullFlavor)]
  • hl7:time[@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [not(@nullFlavor)]
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-5Kyellow.png Zeitpunkt der Unterzeichnung Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:time
TS.AT.TZ0 … 1(atp...ung)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:signatureCode
CS1 … 1MSignaturcode gibt an, dass das Originaldokument unterzeichnet wurde.
(atp...ung)
 
Target.png
at-cda-bbr-data​element-6Kyellow.png Signatur Kyellow.png Dataset A Allgemeiner Leitfaden
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
CONF1 … 1FS
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:assignedEntity
1 … 1MPersonendaten des rechtlichen Unterzeichners.
Für den Namen ist verpflichtend Granularitätsstufe 2 ("strukturierte Angabe des Namens") anzuwenden!
Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (DYNAMIC)
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:authenticator
NPWeiterer Unterzeichner. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:participant
NPWeitere Beteiligte. Participants finden im Kontext der Patientenverfügung keine Anwendung!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:inFulfillmentOf
NPKomponente zur Dokumentation des Auftrags. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Auswahl1 … 1
DOCUMENTATIONOF /SERVICEEVENT


Dient im Kontext der Patientenverfügung der Angabe des Verbindlichkeitszeitraumes.


Verpflichtend 
anzugeben (1..1 M) bei:
  • Verbindlicher Patientenverfügung
  • Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
Angabe verboten (0..0 NP) bei: 
  • anderen (nicht verbindlichen) Patientenverfügungen
  • Widerruf der Patientenverfügung
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:documentationOf
  • hl7:documentationOf[hl7:serviceEvent]
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:documentationOf
NP
Verboten bei:
  • anderen (nicht verbindlichen) Patientenverfügungen
  • Widerruf der Patientenverfügung
(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:documentationOf
0 … 1RVerpflichtend anzugeben (1..1 M) bei:
  • Verbindlicher Patientenverfügung
  • Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
↔ Hinweis zum XDS-Mapping: Wird in die XDS-Metadaten übernommen und kann als Such-/Filterkriterium verwendet werden.
Die Zeitangaben des ersten documentationOf/serviceEvent-Elements werden ebenfalls übernommen.
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FDOC
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:serviceEvent
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FACT
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@moodCode
cs0 … 1FEVN
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:code
CE1 … 1RCode für den Verbindlichkeitszeitraum.



↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
Dieses Element wird ins XDS-Attribut eventCodeList gemappt.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystemName
st0 … 1FSNOMED
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@code
cs1 … 1F398295005
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@codeSystem
oid1 … 1F2.16.840.1.113883.6.96
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@displayName
st0 … 1FValidity range (qualifier value)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:effectiveTime
IVL_TS1 … 1MGültigkeitszeitraum der Verbindlichkeit der Patientenverfügung (oder deren Erneuerung)


↔ Hinweis zum XDS-Mapping:
Dieses Element wird in die XDS-Attribute serviceStartTime und serviceStopTime gemappt.

(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:low
TS.AT.TZ1 … 1MErrichtungsdatum der verbindlichen Patientenverfügung oder deren Erneuerung
(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:high
TS.AT.TZ1 … 1MEnde der Gültigkeitsfrist (maximal 8 Jahre, sofern nicht individuell verkürzt)
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:relatedDocument
NPBezug zu vorgehenden Dokumenten. Patientenverfügungen werden nicht versioniert!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:authorization
NPEinverständniserklärung. Wird in ELGA nicht verwendet!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:componentOf
NPencompassingEncounter - Patientenkontakt. Wird nicht verwendet!
(atp...ung)
Treetree.pnghl7:component
1 … 1M(atp...ung)
Treeblank.pngTreetree.png@typeCode
cs0 … 1FCOMP
Treeblank.pngTreetree.png@context​Conduction​Ind
bl0 … 1Ftrue
Treeblank.pngTreetree.pnghl7:nonXMLBody
1 … 1MEingebettete Dokument im Format PDF/A (Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf)(atp...ung)
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@classCode
cs0 … 1FDOCBODY
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.png@moodCode
cs0 … 1FEVN
Treeblank.pngTreeblank.pngTreetree.pnghl7:text
ED1 … 1M(atp...ung)


12.3.2 Header Level Templates

Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind unter Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur Version 2020 zu finden.
Wichtiger Hinweis:
Header-Elemente, welche spezifisch für die Patientenverfügung angepasst wurden, sind zusammenfassend in der "Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers" und detailliert im "Document Level Template" beschrieben.

12.3.3 Weitere CDA Fragmente

Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind auch unter Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente) zu finden.

12.3.3.1 Address Compilation

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.25
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑04‑13 13:21:00
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilation vom 2021‑02‑19 13:05:47
  • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilation vom 2019‑02‑28 14:24:14
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20230717
Nameatcdabbr_other_AddressCompilationBezeichnungAddress Compilation
Beschreibung
Adressen von Personen und Organisationen werden über das Element addr abgebildet. Das Adress-Element kann in verschiedenen Kontexten mit unterschiedlicher Detailgenauigkeit vorkommen. Daher werden drei Granularitätsstufen definiert, auf die je nach Anwendung entsprechend verwiesen wird, wobei für EIS Enhanced und EIS Full Support die Granularitätsstufe 2 oder 3 angegeben werden MUSS.
Die Adressangabe in Granularitätsstufe 2 (G2)  erlaubt die gemeinsame Angabe Straße und Hausnummer im Element streetAddressLine, Granularitätsstufe 3 (G3) schreibt die strukturierte Angabe von Straße und Hausnummer in den Elementen streetName und houseNumber vor.

Sind keine Adressdaten vorhanden, kann das Element entweder weggelassen werden oder mit nullFlavor angegeben werden – je nachdem wie das Adress-Element im Kontext spezifiziert wurde.
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2021‑02‑19 13:05:47)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (2019‑02‑28 14:24:14)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Österreichische Postadresse - G2
<addr use="WP">
  <streetAddressLine>Mozartgasse 1-7/2/1</streetAddressLine>  <postalCode>7000</postalCode>  <city>Eisenstadt</city>  <state>Burgenland</state>  <country>AUT</country>  <additionalLocator>Station A, Zimmer 9</additionalLocator></addr>
Beispiel
Österreichische Postadresse - G3
<addr use="WP">
  <streetName>Mozartgasse</streetName>  <houseNumber>1-7/2/1</houseNumber>  <postalCode>7000</postalCode>  <city>Eisenstadt</city>  <state>Burgenland</state>  <country>AUT</country>  <additionalLocator>Station A, Zimmer 9</additionalLocator></addr>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@use
cs0 … 1 

Die genaue Bedeutung der angegebenen Adresse kann über das @use Attribut angegeben werden.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt bei Personen die Adresse als Wohnadresse „H“ und bei Organisationen als Büroadresse „WP“.

Wird ein Hauptwohnsitz "HP" angegeben, gelten die mit "H" deklarierten Wohnsitze als Nebenwohnsitze.

Zulässige Werte gemäß Value Set "ELGA_AddressUse".

hl7:streetAddressLine
ADXP0 … 1CStraße mit Hausnummer, z.B. Musterstraße 11a/2/1
(atc...ion)
 ConstraintEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden.
hl7:streetName
ADXP0 … 1CStraße ohne Hausnummer, z.B. Musterstraße(atc...ion)
hl7:houseNumber
ADXP0 … 1CHausnummer, z.B. 11a/2/1(atc...ion)
hl7:postalCode
ADXP1 … 1MPostleitzahl(atc...ion)
hl7:city
ADXP1 … 1MStadt(atc...ion)
hl7:state
ADXP0 … 1Bundesland(atc...ion)
hl7:country
ADXP1 … 1M
Staat.
Es wird EMPFOHLEN, den Staat im ISO 3 Ländercode (ISO-3166-1 Alpha 3) anzugeben, z.B. „AUT“ für Österreich, „DEU“ für Deutschland.
(atc...ion)
 Schematron assertrole info 
 teststring-length(text()) = 3 
 MeldungEs wird EMPFOHLEN, den Staat im ISO 3 Ländercode anzugeben. 
hl7:additionalLocator
ADXP0 … 1
Zusätzliche Addressinformationen, z.B. Station, Zimmernummer im Altersheim.
(atc...ion)
 Schematron assertrole error 
 testnot(hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)) or ((hl7:streetAddressLine or (hl7:streetName and hl7:houseNumber)) and not((hl7:streetAddressLine and hl7:streetName and hl7:houseNumber) or (hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)))) 
 MeldungEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden. 

12.3.3.2 Address Compilation Minimal

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.10
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑04‑06 14:31:34
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal vom 2021‑06‑28 13:44:14
  • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal vom 2021‑02‑19 13:05:57
  • Kblank.png atcdabbr_other_AddressCompilationMinimal vom 2019‑03‑27 11:26:08
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.2+20230717
Nameatcdabbr_other_AddressCompilationMinimalBezeichnungAddress Compilation Minimal
BeschreibungAdressangabe in Granularitätsstufe 2 oder 3
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
BeziehungSpezialisierung: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑06‑28 13:44:14)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2021‑02‑19 13:05:57)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.10 Address Compilation Minimal (2019‑03‑27 11:26:08)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.4 Address Information Compilation (2019‑02‑11 13:19:54)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Österreichische Postadresse
<addr>
  <streetName>Musterstraße</streetName>  <houseNumber>11a/2/1</houseNumber>  <postalCode>7000</postalCode>  <city>Eisenstadt</city>  <state>Burgenland</state>  <country>AUT</country>  <additionalLocator>Station A, Zimmer 9</additionalLocator></addr>
Beispiel
Besuchsadresse
<addr use="PHYS">
  <!-- Ort abweichend von der Adresse der Person oder Organisation, z.B. bei einem Hausbesuch -->
  <!-- Weitere Adresselemente können angegeben werden -->
  <additionalLocator>Volksschule Brittenau, Klasse 3b</additionalLocator></addr>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@use
cs0 … 1 

Die genaue Bedeutung der angegebenen Adresse kann über das @use Attribut angegeben werden.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt bei Personen die Adresse als Wohnadresse „H“ und bei Organisationen als Büroadresse „WP“.

Wird ein Hauptwohnsitz "HP" angegeben, gelten die mit "H" deklarierten Wohnsitze als Nebenwohnsitze.

Zulässige Werte gemäß Value Set "ELGA_AddressUse".

hl7:streetAddressLine
ADXP0 … 1CStraße mit Hausnummer
Bsp: Musterstraße 11a/2/1
(atc...mal)
 ConstraintEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden.
hl7:streetName
ADXP0 … 1CStraße ohne Hausnummer
z.B. Musterstraße
(atc...mal)
hl7:houseNumber
ADXP0 … 1CHausnummer
z.B. 11a/2/1
(atc...mal)
hl7:postalCode
ADXP0 … 1Postleitzahl(atc...mal)
hl7:city
ADXP0 … 1Stadt(atc...mal)
hl7:state
ADXP0 … 1Bundesland(atc...mal)
hl7:country
ADXP0 … 1Staat.
Es wird EMPFOHLEN, den Staat im ISO 3 Ländercode (ISO-3166-1 Alpha 3) anzugeben, z.B. „AUT“ für Österreich, „DEU“ für Deutschland.
(atc...mal)
 Schematron assertrole info 
 teststring-length(text()) = 3 
 Meldungcontent length = 3 characters 
hl7:additionalLocator
ADXP0 … 1Zusätzliche Addressinformationen, z.B. Station, Zimmernummer im Altersheim
(atc...mal)
 Schematron assertrole error 
 testnot(hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)) or ((hl7:streetAddressLine or (hl7:streetName and hl7:houseNumber)) and not((hl7:streetAddressLine and hl7:streetName and hl7:houseNumber) or (hl7:streetAddressLine and (hl7:streetName or hl7:houseNumber)))) 
 MeldungEs muss entweder streetAddressLine oder streetName UND houseNumber angegeben werden. 

12.3.3.3 Assigned Entity

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.22
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑04‑13 13:14:55
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2021‑05‑26 13:50:41
  • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2021‑02‑19 13:09:09
  • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2019‑03‑04 12:03:36
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.2+20230717
Name atcdabbr_other_AssignedEntityBezeichnungAssigned Entity
Beschreibung
Zusammengesetzte Objekte die Person- und Organisationsinformationen enthalten. 
Hierbei MUSS jedenfalls die „Person“ der Entität angegeben werden. Die Angabe der Organisation, der die Person angehört, ist prinzipiell optional. Diese Optionalität kann sich in Abhängigkeit vom konkreten Anwendungsfall in „verpflichtend“ ändern.
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
Benutzt
Benutzt 3 Templates
Benutzt als NameVersion
1.2.40.0.34.6.0.11.9.25ContainmentKgreen.png Address Compilation (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.9.11ContainmentKgreen.png Person Name Compilation G2 M (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.9.9ContainmentKgreen.png Organization Compilation with name (1.0.0+20210219)DYNAMIC
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑05‑26 13:50:41)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑02‑19 13:09:09)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2019‑03‑04 12:03:36)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Beispiel
<placeholder classCode="ASSIGNED">
  <id root="1.2.40.0.34.99.111.1.3" extension="2222" assigningAuthorityName="Amadeus Spital"/>  <addr nullFlavor="UNK">
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 'Address Compilation' (2019-02-28T14:24:14) -->
  </addr>
  <telecom value="tel:+43.1.3453446.0"/>  <telecom value="fax:+43.1.3453446.4674"/>  <telecom value="mailto:info@amadeusspital.at"/>  <telecom value="http://www.amadeusspital.at"/>  <assignedPerson>
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 'Person Name Compilation G2 M' (2019-04-02T10:09:43) -->
  </assignedPerson>
  <representedOrganization>
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 'Organization Compilation with name' (2019-02-13T10:30:51) -->
  </representedOrganization>
</placeholder>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FASSIGNED
Auswahl1 … *
Mindestens eine ID der Person der Entität
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:id[not(@nullFlavor)]
  • hl7:id[@nullFlavor='NI']
  • hl7:id[@nullFlavor='UNK']
 Constraint
Zugelassene nullFlavor:
  • NI … Die Person der Entität hat keine Identifikationsnummer
  • UNK … Die Person der Entität hat eine Identifikationsnummer, diese ist jedoch unbekannt
Treetree.pnghl7:id
II0 … *( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.pnghl7:id
II0 … 1( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [@nullFlavor='NI']
Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FNI
Treetree.pnghl7:id
II0 … 1( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Auswahl0 … 1Elemente in der Auswahl:
  • hl7:addr[not(@nullFlavor)] welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
  • hl7:addr[@nullFlavor='UNK']
Treetree.pnghl7:addr
0 … 1Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.pnghl7:addr
0 … 1( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
hl7:telecom
TEL.AT0 … *
Beliebig viele Kontakt-Elemente der Person der Entität.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.png@value
url1 … 1R

Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.).

Es gelten die ELGA Formatkonventionen für Telekom-Daten, z.B. tel:+43.1.1234567

Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value Set "ELGA_URLScheme"

Treetree.png@use
cs0 … 1 

Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. WP.

Zulässige Werte gemäß Value Set "ELGA_TelecomAddressUse"

 ConstraintWerden mehrere gleichartige "telecom"-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
hl7:assigned​Person
1 … 1M
Personendaten der Person der Entität.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Personen-Element“ zu befolgen.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
( atcdabbr_other_AssignedEntity)
hl7:represented​Organization
0 … 1R
Organisationsdaten der Entität.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Organisations-Element“ zu befolgen.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 Organization Compilation with name (DYNAMIC)
( atcdabbr_other_AssignedEntity)

12.3.3.4 Device Compilation

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.22
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑04‑13 13:14:55
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2021‑05‑26 13:50:41
  • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2021‑02‑19 13:09:09
  • Kblank.png atcdabbr_other_AssignedEntity vom 2019‑03‑04 12:03:36
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.2+20230717
Name atcdabbr_other_AssignedEntityBezeichnungAssigned Entity
Beschreibung
Zusammengesetzte Objekte die Person- und Organisationsinformationen enthalten. 
Hierbei MUSS jedenfalls die „Person“ der Entität angegeben werden. Die Angabe der Organisation, der die Person angehört, ist prinzipiell optional. Diese Optionalität kann sich in Abhängigkeit vom konkreten Anwendungsfall in „verpflichtend“ ändern.
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
Benutzt
Benutzt 3 Templates
Benutzt als NameVersion
1.2.40.0.34.6.0.11.9.25ContainmentKgreen.png Address Compilation (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.9.11ContainmentKgreen.png Person Name Compilation G2 M (1.0.1+20230717)DYNAMIC
1.2.40.0.34.6.0.11.9.9ContainmentKgreen.png Organization Compilation with name (1.0.0+20210219)DYNAMIC
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑05‑26 13:50:41)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2021‑02‑19 13:09:09)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.22 Assigned Entity (2019‑03‑04 12:03:36)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Beispiel
<placeholder classCode="ASSIGNED">
  <id root="1.2.40.0.34.99.111.1.3" extension="2222" assigningAuthorityName="Amadeus Spital"/>  <addr nullFlavor="UNK">
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 'Address Compilation' (2019-02-28T14:24:14) -->
  </addr>
  <telecom value="tel:+43.1.3453446.0"/>  <telecom value="fax:+43.1.3453446.4674"/>  <telecom value="mailto:info@amadeusspital.at"/>  <telecom value="http://www.amadeusspital.at"/>  <assignedPerson>
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 'Person Name Compilation G2 M' (2019-04-02T10:09:43) -->
  </assignedPerson>
  <representedOrganization>
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 'Organization Compilation with name' (2019-02-13T10:30:51) -->
  </representedOrganization>
</placeholder>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FASSIGNED
Auswahl1 … *
Mindestens eine ID der Person der Entität
Elemente in der Auswahl:
  • hl7:id[not(@nullFlavor)]
  • hl7:id[@nullFlavor='NI']
  • hl7:id[@nullFlavor='UNK']
 Constraint
Zugelassene nullFlavor:
  • NI … Die Person der Entität hat keine Identifikationsnummer
  • UNK … Die Person der Entität hat eine Identifikationsnummer, diese ist jedoch unbekannt
Treetree.pnghl7:id
II0 … *( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.pnghl7:id
II0 … 1( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [@nullFlavor='NI']
Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FNI
Treetree.pnghl7:id
II0 … 1( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
Auswahl0 … 1Elemente in der Auswahl:
  • hl7:addr[not(@nullFlavor)] welches enthält Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
  • hl7:addr[@nullFlavor='UNK']
Treetree.pnghl7:addr
0 … 1Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.pnghl7:addr
0 … 1( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [@nullFlavor='UNK']
Treeblank.pngTreetree.png@nullFlavor
cs1 … 1FUNK
hl7:telecom
TEL.AT0 … *
Beliebig viele Kontakt-Elemente der Person der Entität.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
( atcdabbr_other_AssignedEntity)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.png@value
url1 … 1R

Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.).

Es gelten die ELGA Formatkonventionen für Telekom-Daten, z.B. tel:+43.1.1234567

Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß Value Set "ELGA_URLScheme"

Treetree.png@use
cs0 … 1 

Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. WP.

Zulässige Werte gemäß Value Set "ELGA_TelecomAddressUse"

 ConstraintWerden mehrere gleichartige "telecom"-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
hl7:assigned​Person
1 … 1M
Personendaten der Person der Entität.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Personen-Element“ zu befolgen.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (DYNAMIC)
( atcdabbr_other_AssignedEntity)
hl7:represented​Organization
0 … 1R
Organisationsdaten der Entität.
Grundsätzlich sind die Vorgaben gemäß „Organisations-Element“ zu befolgen.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 Organization Compilation with name (DYNAMIC)
( atcdabbr_other_AssignedEntity)

12.3.3.5 Organization Compilation with id, name

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.5
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2021‑06‑28 13:57:53
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdName vom 2021‑02‑19 13:31:10
  • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdName vom 2019‑03‑25 13:43:57
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20210628
Nameatcdabbr_other_OrganizationCompilationWithIdNameBezeichnungOrganization Compilation with id, name
BeschreibungWiederverwendbare Compilation mit verpflichtender Angabe von name und id.
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
Benutzt
Benutzt 1 Template
Benutzt als NameVersion
1.2.40.0.34.6.0.11.9.25ContainmentKgreen.png Address Compilation (1.0.1+20230717)DYNAMIC
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2021‑02‑19 13:31:10)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5 Organization Compilation with id, name (2019‑03‑25 13:43:57)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47)
ref
at-cda-bbr-

Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07)
ref
ad1bbr-
Beispiel
Strukturbeispiel
<placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
  <!-- ID der Organisation aus dem GDA Index -->
  <id root="1.2.40.0.34.99.4613.3" assigningAuthorityName="GDA Index"/>  <!-- Name der Organisation -->
  <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name>  <!-- Kontaktdaten der Organisation -->
  <telecom value="tel:+43.6138.3453446.0"/>  <telecom value="fax:+43.6138.3453446.4674"/>  <telecom value="mailto:info@amadeusspital.at"/>  <telecom value="http://www.amadeusspital.at"/>  <!-- Adresse der Organisation -->
  <addr>
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 'Address Compilation' (2019-02-28T14:24:14) -->
  </addr>
</placeholder>
Beispiel
Strukturbeispiel - minimal
<placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
  <!-- ID der Organisation aus dem GDA Index -->
  <id root="1.2.40.0.34.99.4613.3" assigningAuthorityName="GDA Index"/>  <!-- Name der Organisation -->
  <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name></placeholder>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FORG
@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
hl7:id
II1 … *MID der Organisation.
(atc...ame)
hl7:name
ON1 … 1MName der Organisation. Bei Organisationen die im GDA-Index angegeben sind, soll deren Kurzbezeichnung verwendet werden.
Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden.
(atc...ame)
hl7:telecom
TEL.AT0 … *
Kontaktdaten der Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atc...ame)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.png@value
st1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom – Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß „ELGA_URLScheme“
Treetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. Bsp: WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
hl7:addr
AD0 … 1Adresse der Organisation.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atc...ame)
wo [not(@nullFlavor)]

12.3.3.6 Organization Compilation with name

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.9
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2021‑02‑19 13:31:25
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationCompilationWithName vom 2019‑02‑13 10:30:51
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.0+20210219
Nameatcdabbr_other_OrganizationCompilationWithNameBezeichnungOrganization Compilation with name
Beschreibung
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
Benutzt
Benutzt 1 Template
Benutzt als NameVersion
1.2.40.0.34.6.0.11.9.25ContainmentKgreen.png Address Compilation (1.0.1+20230717)DYNAMIC
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9 Organization Compilation with name (2019‑02‑13 10:30:51)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 (2019‑02‑12 15:50:47)
ref
at-cda-bbr-

Spezialisierung: Template 2.16.840.1.113883.10.12.151 CDA Organization (2005‑09‑07)
ref
ad1bbr-
Beispiel
Strukturbeispiel: Organisation
<placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
  <!-- ID der Organisation -->
  <id root="1.2.40.0.34.99.3" assigningAuthorityName="GDA Index"/>  <!-- Name der Organisation -->
  <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name>  <!-- Kontaktdaten der Organisation -->
  <telecom value="tel:+43.6138.3453446.0"/>  <telecom value="fax:+43.6138.3453446.4674"/>  <telecom value="mailto:info@amadeusspital.at"/>  <telecom value="http://www.amadeusspital.at"/>  <!-- Adresse der Organisation -->
  <addr>
    <!-- template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 'Address Compilation' (2019-02-28T14:24:14) -->
  </addr>
</placeholder>
Beispiel
Strukturbeispiel: Organisation - minimal
<placeholder classCode="ORG" determinerCode="INSTANCE">
  <!-- Name der Organisation -->
  <name>Amadeus Spital - Chirurgische Abteilung</name></placeholder>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FORG
@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
hl7:id
II0 … *Beliebig viele IDs der Organisation. z.B.: ID aus dem GDA-Index, DVR-Nummer, ATU-Nummer, etc.(atc...ame)
wo [not(@nullFlavor)]
hl7:name
ON1 … 1MName der Organisation. Bei Organisationen, die im GDA-Index angegeben sind, soll deren Kurzbezeichnung verwendet werden.
Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden.
(atc...ame)
hl7:telecom
TEL.AT0 … *
Kontaktdaten der Organisation.
Grundsätzlich sind die Vorgaben für „Kontaktdaten-Element“ zu befolgen.
(atc...ame)
wo [not(@nullFlavor)]
Treetree.png@value
st1 … 1R
Die Kontaktadresse (Telefonnummer, Email, etc.), z.B. tel:+43.1.1234567
Formatkonvention siehe „telecom – Format Konventionen für Telekom-Daten“
Zulässige Werteliste für telecom Präfixe gemäß „ELGA_URLScheme“
Treetree.png@use
set_cs0 … 1 
Bedeutung des angegebenen Kontakts (Heim, Arbeitsplatz, …), z.B. WP
Zulässige Werte gemäß Value-Set „ELGA_TelecomAddressUse“
 ConstraintWerden mehrere gleichartige telecom-Elemente strukturiert, MUSS jeweils das Attribut @use angeführt sein.
hl7:addr
AD0 … 1Adresse der Organisation.

Beinhaltet 1.2.40.0.34.6.0.11.9.25 Address Compilation (DYNAMIC)
(atc...ame)
wo [not(@nullFlavor)]

12.3.3.7 Organization Name Compilation

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.27
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2021‑06‑28 14:00:14
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationNameCompilation vom 2021‑02‑19 13:31:42
  • Kblank.png atcdabbr_other_OrganizationNameCompilation vom 2019‑03‑11 12:06:20
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20210628
Nameatcdabbr_other_OrganizationNameCompilationBezeichnungOrganization Name Compilation
Beschreibung
Organisations-Namen werden über das Element name abgebildet.
Dieser Implementierungsleitfaden lässt nur die unstrukturierte Angabe des Organisations-namens zu.
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2021‑02‑19 13:31:42)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.27 Organization Name Compilation (2019‑03‑11 12:06:20)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Beispiel 1
<name>Krankenhaus Wels</name>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FORG
@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
hl7:name
ON1 … 1M
Name der Organisation. Bei Organisationen die im GDA-Index angegeben sind, soll deren Kurzbezeichnung verwendet werden.
Zu dem Namen größerer Organisationen SOLL auch die Abteilung angegeben werden.
(atc...ion)

12.3.3.8 Person Name Compilation G1 M

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.12
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑04‑17 09:10:56
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG1M vom 2021‑02‑19 13:36:43
  • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG1M vom 2019‑04‑02 12:34:04
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20230717
Nameatcdabbr_other_PersonNameCompilationG1MBezeichnungPerson Name Compilation G1 M
Beschreibung
In Granularitätsstufe 1 wird der Personen-Name unstrukturiert angegeben. Die einzelnen Elemente des Namens (Vornamen, Nachnamen) werden nicht getrennt.
Name ist Mandatory. Keine nullFlavor erlaubt!
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2021‑02‑19 13:36:43)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.12 Person Name Compilation G1 M (2019‑04‑02 12:34:04)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.26 Person Name Compilation G1 (2019‑03‑11 11:40:35)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Strukturbeispiel
<placeholder classCode="PSN" determinerCode="INSTANCE">
  <name>Dr. Herbert Mustermann</name></placeholder>
Beispiel
Künstlername
<placeholder classCode="PSN" determinerCode="INSTANCE">
  <name use="A">Dr. Kurt Ostbahn </name></placeholder>
Beispiel
Unbekannte Person (z.B. „An den Hausarzt“)
<placeholder classCode="PSN" determinerCode="INSTANCE">
  <name>Hausarzt</name></placeholder>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FPSN
@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
hl7:name
PN1 … 1MNamen-Element (Person)
(atc...G1M)
Treetree.png@use
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung des angegebenen Namens, beispielsweise dass der angegebene Personen-Name ein „Künstlername“ ist, z.B. A („Artist“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNameUse“.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt der Name als rechtlicher Name („L“).

12.3.3.9 Person Name Compilation G2 M

Id1.2.40.0.34.6.0.11.9.11
ref
at-cda-bbr-
Gültigkeit2023‑03‑31 11:20:05
Andere Versionen mit dieser Id:
  • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG2M vom 2021‑02‑19 13:36:55
  • Kblank.png atcdabbr_other_PersonNameCompilationG2M vom 2019‑04‑02 10:09:43
StatusKgreen.png AktivVersions-Label1.0.1+20230717
Nameatcdabbr_other_PersonNameCompilationG2MBezeichnungPerson Name Compilation G2 M
Beschreibung
In Granularitätsstufe 2 wird der Personen-Name strukturiert angegeben. Die einzelnen Elemente des Namens (mindestens ein Vorname und mindestens ein Nachname) werden getrennt angegeben. 

Name ist Mandatory. Keine nullFlavor erlaubt!

Die korrekte Reihenfolge der einzelnen Namenselemente ist wichtig. Als Richtlinie gilt, dass diese in der "natürlichen" Reihenfolge der Benutzung des Namens angegeben werden. Das ist besonders in den folgenden Fällen relevant:
  • Präfixe (prefix) MÜSSEN immer vor dem Namen stehen, zu dem sie gehören.
  • Vornamen (given) MÜSSEN immer in der offiziellen (gesetzlichen) Sequenz stehen.
  • Nachnamen (family) und ein eventuelles Trennzeichen (meistens ‘-‘) MÜSSEN in der offiziellen Sequenz stehen, abhängig von der Wahl bei der Eheschließung. 
  • Suffixe (suffix) MÜSSEN immer hinter dem Namen stehen, zu dem sie gehören.
Für die Namenselemente kann zur näheren Bestimmung ein Qualifier angegeben werden (aus dem Value Set ELGA_EntityNamePartQualifier“), v.a. für Präfix/Suffix.
Es gibt auch nicht näher bestimmte Präfixe/Suffixe, z.B. trifft das für die Angabe von "Junior" oder "Senior" bzw "Jun."/"Sen" oder "Jr."/"Sr" zu.
KlassifikationTemplate-Typ nicht spezifiziert
Offen/GeschlossenGeschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt)
BeziehungVersion: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2021‑02‑19 13:36:55)
ref
at-cda-bbr-

Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.11 Person Name Compilation G2 M (2019‑04‑02 10:09:43)
ref
at-cda-bbr-

Adaptation: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.6 Person Name Compilation G2 (2019‑02‑12 14:00:33)
ref
at-cda-bbr-
Beispiel
Strukturbeispiel
<name use="L">
  <prefix qualifier="NB">Gräfin</prefix>  <given>Sissi</given>  <family>Österreich</family>  <family qualifier="BR">Habsburg</family>  <suffix qualifier="AC">MSc</suffix></name>
ItemDTKardKonfBeschreibungLabel
@classCode
cs0 … 1FPSN
@determiner​Code
cs0 … 1FINSTANCE
hl7:name
PN1 … 1MNamen-Element (Person)(atc...G2M)
Treetree.png@use
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung des angegebenen Namens, z.B. Angabe eines Künstlernamens mit „A" für „Artist“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNameUse“.
Wird kein @use Attribut angegeben, gilt der Name als rechtlicher Name („L“).
Treetree.pnghl7:prefix
ENXP0 … *
Beliebig viele Präfixe zum Namen, z.B. Akademische Titel
Achtung: Die Angabe der Anrede („Frau“, „Herr“), ist im CDA nicht vorgesehen!
(atc...G2M)
Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Bedeutung eines prefix-Elements, z.B. Angabe eines akademischen mit "AC" für „Academic“.
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier".
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:family
ENXP1 … *MMindestens ein Hauptname (Nachname).(atc...G2M)
Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 

Bedeutung eines family-Elements, z.B. Angabe eines Geburtsnamen mit „BR" für „Birth“.

Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.

 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:given
ENXP1 … *MMindestens ein Vorname(atc...G2M)
Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 
Die genaue Bedeutung eines given-Elements, beispielsweise dass das angegebene Element einen Geburtsnamen bezeichnet, z.B. BR („Birth“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)
Treetree.pnghl7:suffix
ENXP0 … *Beliebig viele Suffixe zum Namen(atc...G2M)
Treeblank.pngTreetree.png@qualifier
cs0 … 1 Die genaue Bedeutung eines suffix-Elements, beispielsweise dass das angegebene Suffix einen akademischen Titel darstellt, z.B.: AC („Academic“).
Zulässige Werte gemäß Value Set „ELGA_EntityNamePartQualifier“.
 CONF
Der Wert von @qualifier muss gewählt werden aus dem Value Set 1.2.40.0.34.6.0.10.8 ELGA_EntityNamePartQualifier (DYNAMIC)

12.4 Terminologien

Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.

ELGA_AddressUse

ELGA_AdministrativeGender

ELGA_EntityNamePartQualifier_VS

ELGA_MaritalStatus

ELGA_ReligiousAffiliation

ELGA_HumanLanguage

ELGA_LanguageAbilityMode

ELGA_ProficiencyLevelCode

ELGA_AuthorSpeciality

ELGA_URLScheme

ELGA_TelecomAddressUse

13 Anhang

13.1 Tabellen

  1. Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung

13.2 Referenzen

  1. Logical Observation Identifiers Names & Codes (LOINC) loinc.org
  2. 2,0 2,1 Regenstrief Institute, Inc. www.regenstrief.org
  3. Unified Code for Units of Measure (UCUM) www.unitsofmeasure.org
  4. WHO ICD-10 www.who.int/classifications/icd/en/
  5. 5,0 5,1 www.who.int
  6. Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – aktuelle Version bitte unter Gesundheitssystem - Krankenanstalten heraussuchen.
  7. Anatomical Therapeutic Chemical Classification System (ATC) https://www.who.int/tools/atc-ddd-toolkit/atc-classification
  8. ARGE Pharma im Fachverband der chemischen Industrie Österreichs (FCIO) argepharma.fcio.at
  9. EDQM Council of Europe www.edqm.eu
  10. Health informatics - Medical / health device communication standards ISO/IEEE 11073 Nomenclature Part 10101: Nomenclature
  11. Health informatics - Medical / health device communication standards ISO/IEEE 11073 Nomenclature Amendment 1 Part 10101: Nomenclature Amendment 1: Additional Definitions
  12. Health Level Seven International www.hl7.org
  13. ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [1]
  14. World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [2]
  15. HL7 Version 3 Product Suite [3]
  16. ART-DECOR® www.art-decor.org
  17. HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [4]
  18. HL7 Version 3: Reference Information Model (RIM) [5]
  19. HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, Release 2[6]
  20. HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [7]
  21. HL7 Austria www.hl7.at