Telemonitoring-Episodenbericht (Version 1.2.1+20211001)
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Implementierungsleitfaden Telemonitoring-Episodenbericht (1.2.1+20211001), OID: 1.2.40.0.34.7.23.1, Datum: 01.10.2021, Status: Normativ. Die Teilmaterialien gehören der Kategorie ILF an. |
Implementierungsleitfäden
Telemonitoring-Episodenbericht (Version 1)
Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.23.1]
Inhaltsverzeichnis
- 1 Zusammenfassung
- 2 Informationen über dieses Dokument
- 3 Einleitung
- 4 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess
- 5 Technischer Hintergrund
- 6 Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden
- 7 Funktionale Anforderungen
- 8 Konformitätsprüfung
- 9 Datentypen
- 10 Anwendungsfälle zur Dokumentenerstellung und -Aktualisierung
- 11 Dataset des Telemonitoring Episodenberichts
- 12 Technische Spezifikation
- 12.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
- 12.2 Übersichtstabelle der Header-Elemente für dokumenten-relevante Zeitpunkte/Zeitspannen
- 12.3 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys
- 12.4 CDA Templates
- 12.4.1 Document Level Templates
- 12.4.2 Header Level Templates
- 12.4.3 Section Level Templates
- 12.4.4 Entry Level Template
- 12.4.4.1 Logo Entry
- 12.4.4.2 Vitalparameter Gruppe Entry
- 12.4.4.3 Vitalparameter Entry
- 12.4.4.4 Messergebnisse Gruppe Entry
- 12.4.4.5 Messergebnis Entry
- 12.4.4.6 Serienmessung Vitalparameter Entry
- 12.4.4.7 Serienmessung Entry
- 12.4.4.8 Serienmessungs-Gruppe Entry
- 12.4.4.9 Serienmessungs-Werte Entry
- 12.4.4.10 Serienmessungs-Periode Entry
- 12.4.4.11 Medikation Verordnung Entry eMedikation
- 12.4.4.12 Medikation Abgabe Entry eMedikation
- 12.4.4.13 Arznei Entry
- 12.4.4.14 Medikationseinnahme Entry
- 12.4.4.15 Device Information Organizer
- 12.4.4.15.1 Device Firmware Revision Information Observation
- 12.4.4.15.2 Device GMDN Information Observation
- 12.4.4.15.3 Device Hardware Revision Information Observation
- 12.4.4.15.4 Device Manufacturer Information Observation
- 12.4.4.15.5 Device Model Number Information Observation
- 12.4.4.15.6 Device Part Number Information Observation
- 12.4.4.15.7 Device Software Revison Information Observation
- 12.4.4.15.8 Device Specification Unspecified Information Observation
- 12.4.4.15.9 Device Serial Number Information Observation
- 12.4.4.15.10 Device Regulation Status Information Observation
- 12.4.4.15.11 Device PCHA Version Information Observation
- 12.4.4.15.12 Device Time Synchronization Information Observation
- 12.4.4.15.13 Device Protocol Information Observation
- 12.4.4.15.14 Device Accuracy Observation
- 12.4.4.15.15 Device Sampling Frequency Observation
- 12.4.4.15.16 Device Resolution Observation
- 12.4.4.15.17 Device Measurement Range Observation
- 12.4.4.16 Eingebettetes Objekt Entry
- 12.4.5 Weitere CDA Fragmente
- 12.4.5.1 Device Product Instance Template
- 12.4.5.2 Time Interval Information minimal
- 12.4.5.3 Performer Body
- 12.4.5.4 Author Body
- 12.4.5.5 Informant Body
- 12.4.5.6 Participant Body
- 12.4.5.7 Device Compilation
- 12.4.5.8 Address Compilation
- 12.4.5.9 Person Name Compilation G2 M
- 12.4.5.10 Person Name Compilation G1 M
- 12.4.5.11 Organization Name Compilation
- 12.4.5.12 Address Compilation Minimal
- 12.4.5.13 Device Compilation
- 12.4.5.14 Organization Compilation with id, name
- 12.4.5.15 Assigned Entity
- 12.4.5.16 Organization Compilation with name
- 12.4.5.17 Person Name Compilation G2
- 12.4.5.18 Assigned Entity Body
- 12.4.5.19 Organization Compilation with name, addr minimal
- 12.5 Terminologien
- 13 Anhang
- 13.1 Abbildungsverzeichnis
- 13.2 Tabellenverzeichnis
- 13.3 Einzelnachweise
- 13.4 Literatur und Weblinks
- 13.5 Revisionsliste
- 13.5.1 Nebenversion 2020.1 (1.1.0+20201120)
- 13.5.1.1 Organization Compilation: representedOrganization/telecom in 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5; 1.2.40.0.34.6.0.11.9.7; 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9; 1.2.40.0.34.6.0.11.9.20 & 1.2.40.0.34.6.0.11.1.2
- 13.5.1.2 DocumentCode/translation 1.2.40.0.34.6.0.11.1.16
- 13.5.1.3 recordTarget 1.2.40.0.34.6.0.11.1.3
- 13.5.1.4 Vitalparameter - kodiert 1.2.40.0.34.6.0.11.2.46
- 13.5.1.5 Problem Entry 1.2.40.0.34.6.0.11.3.6 & Problem Status Observation 1.2.40.0.34.6.0.11.3.49
- 13.5.1.6 Medikationseinnahme Entry 1.2.40.0.34.6.0.11.3.72
- 13.5.1.7 Device Product Instance Template 1.2.40.0.34.6.0.11.9.43
- 13.5.1.8 Device Manufacturer Information Observation 1.2.40.0.34.6.0.11.3.77
- 13.5.1.9 Auszügen aus erhobenen Befunden 1.2.40.0.34.6.0.11.2.91
- 13.5.1.10 Medikation Abgabe Entry 1.2.40.0.34.11.8.2.3.1
- 13.5.1.11 Erweiterungen des Datentyps für effectiveTime
- 13.5.1.12 DeviceInformationOrganizer 1.2.40.0.34.6.0.11.3.73
- 13.5.2 Nebenversion 1.2.0+20210304
- 13.5.1 Nebenversion 2020.1 (1.1.0+20201120)
- 13.6 Erratum
1 Zusammenfassung
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das Datenaustauschformat des Telemonitoring-Episodenberichts in Österreich. Die Beschreibung enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale CDA-Standard, der sich in ELGA bereits bewährt hat. Er erlaubt es Sender und Empfänger, sich ohne vorherige Absprache zu verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen. Der Datenaustausch findet hierbei nicht nur innerhalb einer Einrichtung, sondern auch zwischen kooperierenden Einrichtungen und über Sektorengrenzen hinaus statt. Die Empfänger der Dokumente sollen die Inhalte benutzen und weiterverwenden können, ohne sich vorher mit dem Ersteller absprechen zu müssen.
Das CDA Telemonitoring Episodenbericht kann als Datenaustauschformat für eine fortlaufende wie auch abgeschlossene durch Telemonitoring unterstütze Behandlung dienen. Die Unterschiedung ist am Dokumententyp, dem Code für den Status wie "active" oder "completed" und einem anderem Beginn des Titels erkennbar. Als Grundlage wurde der Personal Healthcare Monitoring Report (PHMR)[1] und Teile des IHE Pharmacy Community Medication Administration (CMA)[2] und IHE Patient Care Coordination (PCC)[3] herangezogen.
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Dokuments Allgemeiner Implementierungsleitfaden. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren, für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden hier erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite (Art-Decor-Tabellen verstehen) erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel Anwendungsfälle zur Dokumentenerstellung und -Aktualisierung beschrieben.
Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen
- Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers (administrative Daten)
- Übersichtstabelle der CDA Strukturen des CDA Bodys (medizinische Inhalte)
Auf der Diskussionsseite werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.
2 Informationen über dieses Dokument
2.1 Impressum
Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:
ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: +43.1.2127050
Internet: www.elga.gv.at
Email: cda@elga.gv.at
Geschäftsführer: DI Dr. Günter Rauchegger, DI(FH) Dr. Franz Leisch
Redaktion, Projektleitung, Koordination:
Nikola Tanjga, nikola.tanjga@elga.gv.at
Abbildungen: © ELGA GmbH
Nutzung: Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14, 8010 Graz; www.hl7.at.
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter www.gesundheit.gv.at und www.elga.gv.at/cda
2.2 Haftungsausschluss
Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht und über ein öffentliches Kommentierungsverfahren kontrolliert. Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die Autoren, Herausgeber oder Mitwirkenden erhoben und/oder abgeleitet werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls nicht beabsichtigt und von den Erstellern des Dokumentes nicht gewünscht.
2.3 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
2.4 Lizenzinformationen
Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.
HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen.
Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria.
HL7® und CDA® sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm
2.4.1 Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")
Third Party Intellectual Property
Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass HL7 Austria nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").
Die Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich.
Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.
2.4.2 SNOMED CT
Dieser Leitfaden enthält Material, das durch SNOMED International urheberrechtlich geschützt ist. Jede Verwendung von SNOMED CT in Österreich erfordert eine aufrechte Affiliate Lizenz oder eine Sublizenz. Die entsprechende Lizenz ist kostenlos, vorausgesetzt die Verwendung findet nur in Österreich statt und erfüllt die Bedingungen des Affiliate License Agreements. Affiliate Lizenzen können über das Member Licensing and Distribution Service (MLDS) direkt beim jeweiligen NRC beantragt werden: MLDS für Österreich.
2.4.3 Weitere Terminologien
Im Folgenden finden Sie eine nicht-exhaustive Liste von weiteren Terminologien, die eine solche separate Lizenz erfordern können:
Terminologie | Eigentümer, Kontaktinformation |
---|---|
Logical Observation Identifiers Names & Codes (LOINC) [4] | Regenstrief Institute, Inc. [5] |
Unified Code for Units of Measure (UCUM) [6] | Regenstrief Institute, Inc. [5] |
International Classification of Diseases (ICD) [7] | World Health Organization (WHO) [8] |
ICD-10 BMASGK 2020 [9] | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz www.sozialministerium.at |
Anatomical Therapeutic Chemical Classification System (ATC) [10] | World Health Organization (WHO)[8] |
Pharmazentralnummer (PZN) | ARGE Pharma im Fachverband der chemischen Industrie Österreichs (FCIO) der Wirtschaftskammern Österreichs (WKO) [11] |
EDQM-Codes | Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln [12] |
Medical Device Communications (MDC) vom ISO/IEEE 11073 Standard | MDC wird als Substandard 10101 "Nomenclature" in "Health informatics - Medical / health device communication standards", kurz 11073, geführt und werden mit einem Copyright bei IEEE SA am österreichischen Termserver bereitgestellt. [13], [14] |
Die Terminologien werden am österreichischen Terminologieserver zur Verfügung gestellt.[15]
2.5 Verbindlichkeit
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Gesundheitstelematikgesetz 2012, BGBl.I Nr.111/2012 sowie in den darauf fußenden ELGA-Verordnungen geregelt.
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" [M], "Required" [R] und "Fixed" [F]), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit österreichischem und europäischem Recht, insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz, Gesundheitstelematikgesetz 2012, DSGVO) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
2.6 Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards
Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International[16] gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert[17]. CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML[18] folgen dem Basisstandard HL7 Version 3[19] mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® [20] als Spezifikationsplattform.
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)[25], die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden (www.HL7.at). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
Der Telemonitoring-Episodenbericht basiert auf den Vorgaben des Allgemeinen Implementierungsleitfadens (Version 3).
Für die Modellierung der technischen Spezifikation der Inhalte des Telemonitoring-Episodenberichtes wurde das "PHMR Personal Healthcare Monitoring Report", das "CMA Community Medication Administration" und das "PCC Patient Care Coordination" als wesentliche Grundlage gewählt. |
2.7 Wichtige unterstützende Materialien
Auf der Website Telemonitoring-Episodenbericht Guide werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
- die PDF-Version dieses Leitfadens
- Beispieldokumente
- ein erweitertes CDA-Schema
- Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen wurden im Art-Decor Projektrepository ELGATGD erstellt und können dort eingesehen werden.
Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH (www.elga.gv.at/CDA) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt:
- Beispieldokumente
- Referenz-Stylesheet (Tool zur Darstellung im Browser - Konvertierung in HTML)
- CDA2PDF Suite (Tool zur Erzeugung einer PDF-Datei zur Ausgabe am Drucker)
- Schematron-Dateien für die Prüfung der Konformität ("Richtigkeit") von CDA Dateien
- Vorgaben zur Registrierung von CDA-Dokumenten (Leitfaden für XDS-Metadaten)
- Hinweise für die zu verwendenden Terminologien
- Leitfaden zur richtigen Verwendung von Terminologien
2.8 Bedienungshinweise
2.8.1 Farbliche Hervorhebungen und Hinweise
Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:
Hinweis:
Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden
Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:
Verweis
Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:…
Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:
<BEISPIEL> <languageCode code="de-AT" />
Nutzen Sie die bereitgestellten Links im Dokument (z.B. im Inhaltsverzeichnis), um direkt in der PDF-Version dieses Dokuments zu navigieren. Folgende Tastenkombinationen können Ihnen die Nutzung des Leitfadens erleichtern:
- Rücksprung: Alt + Pfeil links und Retour: Alt + Pfeil rechts
- Seitenweise blättern: "Bild" Tasten
- Scrollen: Pfeil nach oben bzw. unten
- Zoomen: Strg + Mouserad drehen
- Suchen im Dokument: Strg + F
3 Einleitung
3.1 Ausgangslage und Motivation
In Österreich gibt es verschiedene telemedizinische Versorgungsprogramme, die unter anderem die Betreuung von Patienten mit Herzkreislauf-Erkrankungen und Diabetes gewährleisten. Bisher gibt es keine Anbindung dieser telemedizinischen Anwendungen an die ELGA-Infrastruktur. Um den Austausch der Informationen zwischen allen beteiligten Institutionen und Personen zu unterstützen, muss ein einheitliches Austauschformat geschaffen und definiert werden, welches in diesem Dokument beschrieben wird. Durch den Telemonitoring-Episodenbericht sollen Daten aus telemedizinischen Versorgungsprogrammen auch anderen Gesundheitsdiensteanbietern mit ELGA-Zugriff zur Verfügung stehen.
3.2 Zweck des Dokuments
Der vorliegende "Implementierungsleitfaden für den Telemonitoring-Episodenbericht" beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für den Informationsaustausch von Telemonitoring-Daten im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Die eigentlichen Telemonitoringdaten, die im Rahmen von telemedizinischen Versorgungsprogrammen erfasst werden, sind im so genannten "Body" enthalten.
3.3 Zielgruppe
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler und Berater, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind, insbesondere Hersteller und Betreiber von Telemonitoringplattformen. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
4 Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess
Für die Ausgestaltung der Inhalte von "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer sicherzustellen. Für diese interdisziplinären Expertengruppen stehen nicht die technischen, sondern vor allem medizinisch-inhaltliche Aspekte im Vordergrund. Die technischen Inhalte werden großteils von den Redaktionsteams beigetragen.
Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation. Die Leitfäden werden über ein reguläres Standardisierungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.
Dieser Implementierungsleitfaden entstand durch die Harmonisierungsarbeit der AG Telemonitoring-Episodenbericht, die im Zeitraum von Februar 2020 bis Mai 2020 tagte. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden durch ihre Organisation delegiert.
Die Arbeitsgruppe harmonisierte primär die inhaltlichen Vorgaben und soweit möglich die zu verwendenden Terminologien (Value Sets). Die Formulierung der technischen Spezifikation des CDA Implementierungsleitfadens Telemonitoring-Episodenbericht erfolgte durch die ELGA GmbH parallel bzw. nach der inhaltlichen Festlegung.
Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung soll durch eine Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012, BGBl.I Nr.111/2012 begründet werden.
4.1 Revision der Leitfäden
Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.
Der CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind "Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind "Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
4.2 Autoren und Mitwirkende
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
4.2.1 Autoren
Das Redaktionsteam bestand aus folgenden Personen1:
Name | Organisation | Rolle |
---|---|---|
Stefan Sabutsch | ELGA GmbH, HL7 Austria | Autor, Herausgeber |
Nikola Tanjga | ELGA GmbH | Autor |
Andrea Klostermann | ELGA GmbH | Autor |
Oliver Kuttin | ELGA GmbH | Autor |
Kristina Reiter | AIT Austrian Institute of Technology GmbH | Autor |
Unter Mitwirkung von1: Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH), Carina Seerainer (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH)
4.2.2 Mitwirkende
Teilnehmer der Arbeitsgruppe Telemonitoring-Episodenbericht1: Christian Starek (Updation), Bernadette Matiz (Gesundheitsfonds Steiermark), Paul Kressnik (Reha Buddy GmbH), Stefan Pötz (KAGES), Jan Nicolics (A1), Silke Klemen (FEEI), Christoph Hatzenberger (CareCenter), Alexander Gaiger (MedUni Wien), Peter Kastner (AIT), Andreas Nuener (Tirol Kliniken), Alexander Degelsegger-Márquez (Gesundheit Österreich GmbH - GOEG), Michael Gruska (Pensionsversicherungsanstalt), Stefan Sauermann (Technikum Wien & Chairman der PCHA EU Workgroup), Robert Modre (AIT), Clemens Rissbacher (Landesinstituts für Integrierte Versorgung Tirol), Gottfried Endel (SV), Florian Hoffmann (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau), Eduard Schebesta (Verband Österreichischer Medizin Softwarehersteller), Simone Lubowitzky (MedUni Wien), Christoph Steinacker (Ärztekammer)
1 Personen sind ohne Titel angegeben
5 Technischer Hintergrund
5.1 ELGA
5.2 Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung
Folgender Auszug gibt eine Einführung in die Rahmenrichtlinie. Es ist zu empfehlen das Dokument im Zuge der Vorbereitung für die Implementierung eines Telemonitoring Episodenberichts zu lesen.
- Vorarbeiten für vorliegende Rahmenrichtlinie des BMGF waren die Ergebnisse und Empfehlungen der Telegesundheitsdienste Kommission und der Projektgruppe Telegesundheitsdienste im Auftrag der Zielsteuerung und unter Mitwirkung von Bund (Leitung), Ländern und Sozialversicherung. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde festgestellt, dass eine grundlegende technische "Guideline" in Form dieser Rahmenrichtlinie benötigt wird, die ein sinnvolles und hilfreiches Hilfsmittel für die in weiterer Folge genannten AdressatInnen bei der Umsetzung von Telemonitoring sein soll. Die hier vorliegende IT Architektur kann im Sinne der Machbarkeit derzeit keine vollständige Umsetzung abdecken und beschränkt sich daher auf die Messdatenerfassung im Rahmen des Telemonitorings. Diese Rahmenrichtlinie betrifft das Telemonitoring für Patientinnen und Patienten, die zur Behandlung/Überwachung ihrer Erkrankung ein zusätzliches Telemonitoring in Anspruch nehmen wollen. Es ist vorgesehen, dass die vorliegende Rahmenrichtlinie für sämtliche öffentlich finanzierte Telemonitoring Anwendungen angewendet werden muss. Diese Rahmenrichtlinie bezieht sich ausschließlich auf den Unterpunkt Überwachung/Monitoring/Messdatenerfassung der PatientInnen und nicht auf die umfassende Kommunikation, welche jedoch weiter entwickelt werden kann – auch im Sinne einer "feedback Funktion" GDA an Patient, bzw. im Führen z.B. eines Therapietagebuches durch die Patienten.[27]
Aktuell (2020-07) gültiger, direkter Download der Rahmenrichtlinie: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:c6f54325-0c71-4614-93ff-3358d1cfea27/telemonitoring_rahmenrichtlinie_.pdf
6 Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden
Die allgemeinen Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden sollen beachtet werden.
7 Funktionale Anforderungen
Patienten können mit Telehealth-Systemen (medizinische Telemonitoring-Systeme) ihre Selbstmesswerte (z.B. Körpergewicht, Blutzucker, Blutdruck, Herzfrequenz, Wohlbefinden, Schritte) und zusätzlich auch Medikationsdaten, die verwendeten Medizingeräte, das Feedback aufgrund von Selbstmesswerten der GDAs (Gesundheitsdiensteanbieter) und weitere medizinische Daten in einer Datenzentrale speichern. Alle diese Daten gemeinsam werden als Telehealth-Daten bezeichnet.
Ein spezieller Anwendungszweck sind Disease Management Programme (DMP), welche mit Telehealth-Daten unterstützt werden. GDAs interagieren und kommunizieren mit den Patienten auf eine regelmäßige, koordinierte Weise, um eine Erkrankung über eine definierte Zeitspanne zu behandeln. Bei diesen Erkrankungen ist die Selbstpflege der Patienten für einen positiven Krankheitsverlauf unumgänglich. Ein DMP kann durch Selbstmesswert-Geräte und Webservices unterstützt werden, um eine aus der Ferne mit Telehealth-Daten unterstützte Behandlung zu ermöglichen.
Mit einer automatischen, standardisierten Erstellung und Meldung dieses neuen Dokuments in ELGA bietet man den Patienten volle Einsicht in die erhobenen Telehealth-Daten über das ELGA-Portal, in welchem auch weitere Dokumente von verschiedensten GDAs zur Verfügung stehen. Auch anderen und zukünftig behandelnden GDAs erleichtert man damit den Zugriff auf die erhobenen Telehealth-Daten und die dazugehörigen Behandlungen. Zusätzlich haben die von den GDAs eingesetzten Informationssysteme die Möglichkeit, diese Informationen in diesem Dokument automatisiert einzulesen und abzurufen.
7.1 Voraussetzungen für den Zugriff auf e-Befunde in ELGA
Der ELGA GDA ist in ELGA angemeldet, berechtigt und besitzt eine gültige Kontaktbestätigung für den Patienten. Der Patient ist ELGA-Teilnehmer und hat keinen generellen, partiellen oder situativen Widerspruch hinsichtlich ELGA eingelegt.
7.2 Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements
Die folgenden Kapiteln aus dem allgemeinen Leitfaden stellen eine Zusammenfassung der Inhalte der ELGA-Gesamtarchitektur, des Leitfadens XDS Metadaten und Usability Styleguides zum Thema e-Befunde dar. Detailinformationen sind in den entsprechenden Dokumenten nachzulesen (verfügbar auf der Homepage der ELGA GmbH). Die wesentlichen Anwendungsfälle sind
- Schreiben und Einbringen von Dokumenten
- Versionierung von Dokumenten
- Stornierung von Dokumenten
- Filtern und Suchen von Dokumenten
- Lesen von Dokumenten
7.2.1 Dokument-Metadaten (XDS-Metadaten)
XDS-Element mit Link zum XDS-Leitfaden | Optionalität im XDS-Leitfaden | CDA-Element in /ClinicalDocument | Werte mit Beispielen | Erklärung | |
---|---|---|---|---|---|
uniqueId | M | ./id |
|
Das uniqueId Element beschreibt den global eindeutigen Identifier des Dokuments und kann mit oder ohne Extension angegeben werden. | |
| |||||
typeCode | R | ./code |
|
Zur Unterscheidung des Dokumenttyps erhält das Element code des "Telemonitoring Zwischen-Episodenbericht" ein vorgegebenes "code"-Element. | |
|
Zur Unterscheidung des Dokumenttyps erhält das Element code des "Telemonitoring Entlassungs-Episodenbericht" ein vorgegebenes "code"-Element. | ||||
classCode | R | ./code/translation |
|
Bezeichnet die "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element. Einzig zulässige Wert für den telemonitoring Episodenbericht ist Telehealth note (75496-0). | |
title | R | ./title |
|
Für den Telemonitoring Episodenbericht mit dem LOINC Code 75497-8 (Telehealth Progress note) muss der Titel mit "Zwischenbericht" beginnen. Danach soll das Telegesundheitsdienste-System angegeben werden und mit dem Zeitraum der in dem Dokument vorhandenen Daten enden. | |
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Für den Telemonitoring Episodenbericht mit dem LOINC Code 75498-6 (Telehealth Summary note) muss der Titel mit "Entlassungsbericht" beginnen. Danach soll das Telegesundheitsdienste-System angegeben werden und mit dem Zeitraum der in dem Dokument vorhandenen Daten enden. | ||||
formatCode | M | ./hl7at:formatCode |
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Version des vom CDA erfüllten Telemonitoring Episodenbericht Implementierungsleitfades. | |
practiceSettingCode | M | ./hl7at:practiceSettingCode |
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Fachliche Zuordnung des Dokuments. | |
creationTime | M | ./effectiveTime |
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Das letzte medizinisch relevante Datum, an welchem das Dokument medizinische Inhalte hinzugefügt worden sind. | |
confidentialityCode | M | ./confidentialityCode |
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Vertraulichkeitscode des Dokuments. Für ELGA-Dokumente ist ausschließlich "N" erlaubt! | |
languageCode | M | ./languageCode |
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Für ELGA ist in @code für CDA und Ableitungen in die XDSDocumentEntry-Metadaten derzeit ausschließlich der Wert "de-AT" zulässig. Für eHealth können in zukünftigen Versionen des Leitfadens weitere Sprachcodes erlaubt werden. | |
referenceIdList | M | ./setId |
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Eindeutige Id des Dokumentensets. Diese bleibt über alle Versionen der Dokumente gleich (initialer Wert bleibt erhalten). Die setId SOLL unterschiedlich zu /ClinicalDocument/id sein. | |
sourcePatientId | M | ./recordTarget/patientRole/id[1] |
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Patienten ID im Informationssystem des GDA, z.B.: im KIS eines Krankenhauses. | |
author | authorInstitution | M | ./author[1]/assignedAuthor/
representedOrganization/id[1] |
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ID und Name der Organisation (Kurzbezeichnung), der die Person angehört, wie im GDA-Index angegeben. |
| |||||
authorPerson | M | ./author[1]/assignedAuthor |
|
Daten der Person/des Geräts (Name, ID, etc.) | |
| |||||
authorRole | M | ./author[1]/functionCode |
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Rolle der Person. | |
authorSpeciality | M | ./author[1]/assignedAuthor/code |
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Fachrichtung des Verfassers des Dokuments aus ELGA_AuthorSpeciality. | |
LegalAuthenticator | M | ./legalAuthenticator[1]/assignedEntity |
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Rechtlicher Unterzeichner des Dokuments. | |
eventCodeList | R | ./documentationOf[1]/serviceEvent/code |
|
Code der Gesundheitsdienstleistung. | |
serviceStartTime | R | ./documentationOf[1]/serviceEvent/
effectiveTime/low |
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Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (erster medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung) | |
serviceStopTime | R | ./documentationOf[1]/serviceEvent/
effectiveTime/high |
|
Zeitpunkt des Behandlungsendes (letzter medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung, muss sich von Behandlungsbeginn unterscheiden) | |
healthcareFacilityTypeCode | R | ./componentOf/encompassingEncounter/
location/healthCareFacility/code |
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Klassifizierung des GDA. |
8 Konformitätsprüfung
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit Header und Body. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten "Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wieder: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige W3C Schemas dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe Schema-Prüfung). Darüber hinaus existieren eine Reihe von Schematron Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe Schematron-Prüfung). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu "Templates" zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:
9 Datentypen
Im Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
10 Anwendungsfälle zur Dokumentenerstellung und -Aktualisierung
Die Einsatzszenarien für dieses Datenaustauschformat werden in Form von Anwendungsfälle beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
Es werden die drei Anwendungsfälle "Start Telemonitoring", "Fortschritt Telemonitoring" und "Ende Telemonitoring" aus Sicht des Dokuments, welches von einem Telemonitoring-System befüllt wird, erklärt.
- "Start Telemonitoring" geht auf den Prozess ein, welcher nur die Arbeitsschritte beinhaltet, welche notwendig sind, um ein erstes valides Dokument ohne optionale Felder zu generieren. Damit kann die noch gültige Kontaktbestätigung genutzt werden für ein erstes Registrieren des Dokumentes in der ELGA.
- "Fortschritt Telemonitoring" erklärt die Möglichkeiten wie ein Dokument automatisch wie auch halbautomatisch in einem bestimmten Intervall mit den neuesten Telemonitoring-Daten befüllt werden kann. Durch das erste Hochladen des Dokumentes ist ein stetiges Hochversionieren auch nach Ablauf der Kontaktbestätigung möglich.
- "Ende Telemonitoring" erweitert den Prozess dadurch, dass die Behandlung beendet wird und spätestens hier sollen die möglichen Sektionen des Dokumentes befüllt werden.
Um die Anforderungen eines Backup-Dokumentes, On-Demand Dokumentes oder maschinell erstellten Dokumentes, welches ohne Vidierung in der ELGA registriert wird, mit diesem Leitfaden zu erfüllen, wird auch ermöglicht, dieses Dokument ohne Vidierung (legalauthenticator 0..*) valide sein zu lassen.
Es ist zu beachten, dass in aktuellen Telemonitoring Programmen ein ambulanter oder stationärer Besuch vorausgehend ist, zu welchem höchstwahrscheinlich ein ELGA-Dokument existiert. Auch bei Abschluss der Behandlung ist es zur Zeit der Normalfall, dass der Patient persönlich einen zuständigen Arzt besucht, wo auch ein ELGA-Dokument geschrieben wird. Diese fachlich zusammenhängenden Dokumente werden jedoch nicht maschinenlesbar verknüpft, sondern sind durch das relevante Dokumentendatum als zusammenhängend erkennbar.
10.1 Start Telemonitoring
Dieser Anwendungsfall startet am Beginn der Behandlung. Das Anlegen des Dokuments und erstmalige Hochladen in der dem GDA zugehörigen ELGA-Domäne erfolgt nach dem Eingeben der hier aufgeschlüsselten, mindestens notwendigen Header-Felder und der Body-Sektion "Behandlungsgrund".
Folgenden Elemente sind für das TmE fixert und somit nicht extra zu befüllen, jedoch verpflichtend anzugeben
- Hoheitsbereich des Dokuments im realmCode
- Fixe OID für alle Dokumente, die in der Governance-Gruppe "eHealth Austria" abgestimmt werden in der typeId
- den drei Dokumenten-TemplateIds in jeweils einem templateId
- Dokumentenklasse im code
- Format welches das Dokument erfüllt im formatCode
- Vertraulichkeitscode des Dokuments im confidentialityCode
- Sprachcode des Dokuments im languageCode
Es müssen folgende Header-Informationen einmalig für das System konfiguriert werden und im Dokument angegeben werden
- Terminologie-Datum mit der letzten Aktualisierung der Terminologien im terminologyDate
- fachliche Zuordnung des Dokumentes im practiceSettingCode
- Verwahrer des Dokuments im custodian
Es müssen folgende Header-Informationen einmalig für das DokumentenSet im Dokument angegeben werden
- Eindeutige Id des Dokumentensets in der setId
- Komponente für die Patientendaten im recordTarget
Es müssen folgende Header-Informationen einmalig pro Version des Dokuments angegeben werden
- Dokumenten-ID in id
- Dokumententyp in code.translation
- Titel des Dokuments im title
- StatusCode wie fortlaufend oder abgeschlossen im statusCode
- Relevantes Datum des Dokuments im effectiveTime
- Versionsnummer des Dokuments in versionNumber
- ein bis mehrere Verfasser des Dokuments im author
- Komponente für die Gesundheitsdienstleistung im documentationOf
Alle anderen Elemente im Header und Body sind optional (mit Ausnahme der Body-Sektion "Behandlungsgrund") und können für den ersten Upload des Dokuments leer bleiben und in einer neuen Version des Dokuments optional hinzugefügt werden. Dieses Dokument wird vom behandelnden Gesundheitsdienstexperten vidiert und damit für das Hochladen in die ELGA-Domäne bereitgestellt. Dieser Schritt kann während dem Bekanntwerden der geplanten Behandlung und spätestens am ersten Behandlungstag stattfinden.
10.2 Fortschritt Telemonitoring
Während der Behandlung besteht optional die Möglichkeit, das Dokument zu erweitern und neue Daten - wie eine Zusammenfassung der bisherigen Behandlung, Messungen, Kommentare und Beilagen - hinzuzufügen und muss mit einer gültigen Vidierung, einer neuen Dokumenten-ID, einer erhöhten Versionsnummer, einer aktualisierten Zeitspanne der Behandlung und einem neuen Dokumentendatum hochgeladen werden. Dies kann automatisch ohne Vidierung oder halbautomatisch durch nochmalige Vidierung geschehen und in der ELGA registiert werden.
Automatisch generierte und ohne Vidierung in ELGA hochgeladene Dokumente, mit allen bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Messergebnissen wie auch weiteren freigegeben Daten, bieten auch anderen GDAs in einer fortwährenden Behandlung eine Einsicht in die Daten. Der Großteil der Daten bei einem TmE Dokument wird vom Patienten selbst generiert und kann von hohem Interesse für andere Behandlungen sein. In einem bestimmten für die Behandlung sinnvollen Intervall, wie beispielsweise wöchentlich oder täglich, wird das Dokument mit den neuen Beobachtungen automatisch aktualisiert. Dabei können vorausgewählte Kommentare und Notizen wie auch ganze Dokumente als Anhang mit hochgeladen werden. Aktualisierte Texte von "Behandlungsgrund" wie auch erste Zusammenfassungen der bisherigen Behandlungen, können für das nächste Hochladen hinzugefügt werden. Es steht den Implementierern frei, dieses als automatisches Dokument für seine Benutzer in jeglicher Form bereitzustellen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass der manuelle Schritt einer nochmaligen Vidierung durch eine natürliche Person die Qualität der Daten hebt. Dies könnte halbautomatisch passieren, indem in regelmäßigen Abständen das System den Behandler bittet die neuesten Daten freizugeben und somit zu vidieren. Es ist zu empfehlen die erste Vidierung, welche beim Start der Behandlung geschehen ist, für die folgenden, automatischen Zwischenberichte zu entfernen. Das erste Dokument mit der ersten Vidierung ist dann weiterhin als älteste Version in dem Dokumenten-Set auffindbar.
Die maximale Dokumentengröße für ELGA-Dokumente sind 20MB. Wenn diese Größe durch ein TmE-Dokument überschritten wird, ist es möglich durch mehrere Dokumente die vollständige Behandlung abzubilden. Dabei soll es nach der Behandlung immer nur einen Abschlussbericht für die Behandlung geben! Dieser Abschlussbericht kann auch die Daten des jüngsten Zeitraums beinhalten. Die anderen Zeiträume können in einem oder mehreren Fortschrittsberichten mit dem richtigen Setzen des Titels und "documentationOf"-Zeitraumes abgebildet werden.
10.3 Ende Telemonitoring
Spätestens am Ende der Behandlung wird eine über die ganze Behandlung berichtende Zusammenfassung verfasst, welche verpflichtend vom behandelnden Gesundheitsdienstexperten unterzeichnet werden muss. Auch weitere Sektionen können hier noch befüllt oder fertiggestellt werden. Diese aktualisierte Version des Telemonitoring-Episodenberichts (TmE Dokument) dient als Übersicht für zukünftige Behandlungen aller Gesundheitsdienstexperten mit Zugriff auf das Dokument.
11 Dataset des Telemonitoring Episodenberichts
Das Dataset (auch "Datenarten" oder "Konzepte") listet alle mit der Arbeitsgruppe abgestimmten Inhalte des Leitfadens auf. Es enthält Beschreibungen der Elemente mit Synonymen.
Dataset-Elemente können auf das CDA Datenmodell gemappt werden. In den Metadaten eines Templates sind alle assoziierten Konzepte auf einen Blick ersichtlich. Im Template-Body wird das assoziierte Konzept beim entsprechenden Datenelement angezeigt.
Die Live-Version des Datasets in Art-Decor kann unter folgendem Link betrachtet werden.
12 Technische Spezifikation
Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.
Der Header entspricht im Wesentlichen den bisherigen ELGA CDA-Leitfäden ("Allgemeiner Leitfaden"). Der Body enthält die tatsächlichen (medizinischen) Inhalte des Dokuments. Dieses Dokument existiert ausschließlich in einer voll strukturierten Form, eine Unterscheidung der Interoperabilitätsstufen ist daher nicht notwendig.
12.1 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Elemente des CDA Headers und den Vorgaben bezüglich Kardinalität und Konformität.
Der aktuelle Leitfaden ist für den ELGA Kontext entwickelt worden, kann jedoch auch für andere Zwecke, welche als eHealth zusammengefasst werden, verwendet werden.
Element | Kard/Konf ELGA | Kard/Konf eHealth | Bedeutung / Link zum Kapitel |
---|---|---|---|
realmCode | 1..1 M | 1..1 M | Hoheitsbereich des Dokuments |
typeId | 1..1 M | 1..1 M | Kennzeichnung CDA R2 |
templateId | 3..* M | 3..* M | Kennzeichnung von Strukturvorschriften |
id | 1..1 M | 1..1 M | Dokumenten-Id |
code
translation |
1..1 M
1..1 M |
1..1 M
0..* R |
Klassifikation des Dokuments (fein und grob) |
title | 1..1 M | 1..1 M | Titel des Dokuments |
sdtc:statusCode | 0..1 C | 0..1 O | Status des Dokuments |
hl7at:terminologyDate | 1..1 M | 0..1 O | Terminologie-Datum des Dokuments |
hl7at:formatCode | 1..1 M | 0..1 O | FormatCode des Dokuments |
hl7at:practiceSettingCode | 1..1 M | 0..1 O | Fachliche Zuordnung des Dokuments |
effectiveTime | 1..1 M | 1..1 M | Erstellungsdatum des Dokuments (medizinisch relevantes Datum) |
confidentialityCode | 1..1 M | 1..1 M | Vertraulichkeitscode |
languageCode | 1..1 M | 1..1 M | Sprachcode des Dokuments |
setId
versionNumber |
1..1 M
1..1 M |
1..1 M
1..1 M |
Versionierung des Dokuments |
recordTarget | 1..1 M | 0..1 C | Patient |
recordTarget de-identified | 0..0 NP | 0..1 C | Anonymer oder pseudonymisierter Patient |
author | 1..* M | 1..* M | Verfasser des Dokuments |
dataEnterer | 0..1 O | 0..1 O | Personen der Dateneingabe |
informant | 0..* O | 0..* O | Informant |
custodian | 1..1 M | 1..1 M | Verwahrer des Dokuments |
informationRecipient | 0..* O | 0..* O | Beabsichtigte Empfänger des Dokuments |
legalAuthenticator | 0..* C | 0..* C | Rechtlicher Unterzeichner, wird im speziellen Leitfaden definiert. |
authenticator | 0..* O | 0..* O | Weitere Unterzeichner |
participant | 0..* O | 0..* O | Weitere Beteiligte (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden) |
inFulfillmentOf | 0..* O | 0..* O | Zuweisung und Ordermanagement |
documentationOf
serviceEvent |
0..* O
1..1 M |
0..* O
1..1 M |
Gesundheitsdienstleistungen |
relatedDocument | 0..1 O | 0..1 O | Bezug zu vorgehenden Dokumenten |
authorization | 0..0 NP | 0..* O | Einverständniserklärung |
componentOf
encompassingEncounter |
0..1 O
1..1 M |
0..1 O
1..1 M |
Patientenkontakt (Aufenthalt) |
12.2 Übersichtstabelle der Header-Elemente für dokumenten-relevante Zeitpunkte/Zeitspannen
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Elemente des CDA Headers mit Zeitangaben und ihre Zusammenhänge.
Der aktuelle Leitfaden ist für den ELGA Kontext entwickelt worden, kann jedoch auch für andere Zwecke, welche als eHealth zusammengefasst werden, verwendet werden.
Element | Kard/Konf
ELGA |
Kard/Konf
eHealth |
Bedeutung | Link zum Kapitel |
---|---|---|---|---|
hl7at:terminologyDate | 1..1 M | 0..1 O | Das Datum, an dem die lokal zur Implementierung verwendeten Value Sets mit dem österreichischen Terminologieserver abgeglichen wurden, wird hier angegeben. | Terminologie-Datum des Dokuments |
effectiveTime | 1..1 M | 1..1 M | Das letzte medizinisch relevante Datum, an welchem das Dokument medizinische Inhalte hinzugefügt worden sind. Kann im speziellen Leitfaden anders definiert werden. | Erstellungsdatum des Dokuments |
recordTarget
birthTime |
1..1 M
1..1 R |
0..1 C
1..1 R |
Der Geburtstag des Patienten. | Patient |
recordTarget
deceasedTime |
1..1 M
0..1 O |
0..1 C
1..1 R |
Das Sterbedatum des Patienten. | Patient |
author
time |
1..* M
0..1 R |
1..* M
0..1 R |
Das jeweilige Datum, an welche der jeweilige Autor neue medizinische Informationen hinzugefügt hat. | Verfasser des Dokuments |
dataEnterer
time |
0..1 O
0..1 R |
0..1 O
0..1 R |
Das Datum, an welchem eine Schreibkraft die Informationen aus einem Medium in das CDA Dokument überträgt, ohne weitere fachliche Informationen hinzuzufügen. | Personen der Dateneingabe |
legalAuthenticator
time |
0..* C
1..1 R |
0..* C
1..1 R |
Die Zeitpunkte, an welchem das Dokument von den einzelnen berechtigten Personen vidiert wurde. Diese Personen sind die Hauptunterzeichner. Ist im jeweiligen speziellen Implementierungsleitfaden genauer vorgeschrieben. Dieser Zeitpunkt, wenn vorhanden, sollte nach author.time und dataenterer.time liegen. | Rechtlicher Unterzeichner |
authenticator
time |
0..* O
1..1 R |
0..* O
1..1 R |
Die Zeitpunkte, an welchem das Dokument von den einzelnen berechtigten Personen vidiert wurde. Diese Personen sind die weiteren Unterzeichner. | Weitere Unterzeichner |
Notfallkontakt / Auskunftsberechtigte Person
participant [templateId[@root='1.2.40.0.34.6.0.11.1.27']] time |
0..* O
0..1 O |
0..* O
0..1 O |
Zeitraum, in dem der angegebene Kontakt den Notfall-Kontakt darstellt.
Wird nur angegeben, wenn der Kontakt bereits absehbar nur in einem eingeschränkten Zeitraum zur Verfügung steht. |
Weitere Beteiligte |
Versicherter/Versicherungparticipant
participant [templateId[@root='1.2.40.0.34.6.0.11.1.26']] time |
0..* O
0..1 O |
0..* O
0..1 O |
Gültigkeitszeitraum der Versicherungspolizze. | Weitere Beteiligte |
documentationOf serviceEvent |
0..* O 1..1 M |
0..* O 1..1 M |
Zeitraum der durchgeführten Gesundheitsdienstleistung. Ist im jeweiligen speziellen Implementierungsleitfaden genauer vorgeschrieben. | Gesundheitsdienstleistungen |
componentOf encompassingEncounter |
0..1 O 1..1 M |
0..1 O 1..1 M |
Zeitraum des Patientenkontakts. | Patientenkontakt (Aufenthalt) |
12.3 Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Elemente des CDA Bodys und den Vorgaben bezüglich Kardinalität und Konformität.
Element | Kard/Konf | Bedeutung / Link zum Kapitel |
---|---|---|
Brieftext | 0..1 O | Brieftext, welches auch das Logo beinhaltet |
Behandlungsgrund | 1..1 M | Behandlungsgrund |
Diagnosen | 0..1 O | Diagnosen |
Zusammenfassung der Behandlung | 0..1 O | Zusammenfassung der Behandlung |
Auszüge aus erhobene Daten | 0..1 O | Auszüge aus erhobene Daten |
Erhobene Daten | 0..1 O | Erhobene Daten |
Verwendete Geräte | 0..1 O | Verwendete Geräte |
Beilagen | 0..1 O | Beilagen |
12.4 CDA Templates
12.4.1 Document Level Templates
12.4.1.1 Telemonitoring Episodenbericht (Zwischen- & Entlassungsbericht)
12.4.1.1.1 1.2.40.0.34.6.0.11.0.10
Id | 1.2.40.0.34.6.0.11.0.10 | Gültigkeit | 2021‑04‑22 06:24:14 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Status | Entwurf | Versions-Label | 1.3.0+20210622 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | TGDBefund | Bezeichnung | Telemonitoring Episodenbericht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontext | Pfadname / | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klassifikation | CDA Document Level Template | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offen/Geschlossen | Geschlossen (nur definierte Elemente sind erlaubt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beziehung | Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.0.10 Telemonitoring Episodenbericht (2021‑02‑11 09:01:26) ref elgatgd- Version: Template 1.2.40.0.34.6.0.11.0.10 Telemonitoring Episodenbericht (2018‑07‑18 16:07:16) ref elgatgd- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel |
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